Am 2. August 2015 haben sich die 193 Mitgliedstaaten der UNO auf die 2030-Agenda für nachhaltige Entwicklung, vorher Post-2015 Agenda genannt, geeinigt. Anlässlich eines Gipfeltreffens vom 25. bis 27. September 2015 in New York wurde die neue Agenda von den Staats- und Regierungschefs verabschiedet. Es wurden sogenannte «Sustainable Development Goals», kurz SDG genannt, festgesetzt, die man bis 2030 erreichen will (siehe Seiten 3 und 4).
Die Schweizer Position wurde im Juni 2014 vom Bundesrat gutgeheissen und bildete die Grundlage für das Verhandlungsmandat für die Schweizer Delegation anlässlich der zwischenstaatlichen Verhandlungen zur Agenda 2030. Als referendumspflichtig wird die Vereinbarung deshalb nicht betrachtet, weil den einzelnen Ländern keine Rechtssetzung vorgeschrieben wird.
Ein altes Prinzip
Das Prinzip der Nachhaltigkeit wurde 1713 formuliert von Hans Carl von Carlowitz, Oberberghauptmann am kursächsischen Hof in Freiberg (Sachsen). Auch andere Förster haben sich später mit der Idee befasst, zum Beispiel Georg Ludwig Hartig. Sein Nachhaltigkeitsbegriff entsprach etwa dem heutigen Verständnis: «Jede weise Forstdirection muss daher die Waldungen des Staates ... so zu benutzen suchen, dass die Nachkommenschaft wenigstens ebenso viel Vortheil daraus ziehen kann, als sich die jetzt lebende Generation zueignet.»
Beim Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung im Jahre 2002 in Johannesburg (Rio+10) wurde die Johannesburg-Deklaration über nachhaltige Entwicklung verabschiedet. Diese nennt die drei Säulen der nachhaltigen Entwicklung (auch Drei-Dimensionen-Modell genannt): Die wirtschaftliche und die soziale Entwicklung sowie der Umweltschutz. Die Bundesverfassung der Schweiz fordert im Artikel 54 das Engagement der Schweiz für «Linderung von Not und Armut in der Welt, zur Achtung der Menschenrechte und zur Förderung der Demokratie, zu einem friedlichen Zusammenleben der Völker sowie zur Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen». Der Artikel 74 bildet die Grundlage für das Umweltrecht.
Die Ziele
Vor drei Jahren wurde auf der Rio+20-Konferenz die Grundlage für die angestrebte Agenda 2030 gelegt: Eine Arbeitsgruppe aus 30 Personen wurde mit der Erarbeitung der SDGs beauftragt. Im Juli 2014 stellten sie ihre Vorschläge für 17 Ziele nachhaltiger Entwicklung mit universeller Anwendbarkeit auf alle Länder vor. Bis 2015 wollte man die sogenannten Millenniumsentwicklungsziele errechen, welche unter anderem die extreme Armut halbieren sollten. Seit 2010 geht die Einkommensarmut in allen Entwicklungsregionen zurück.
Die Zahl der Menschen, die gemessen am Einkommen in extremer Armut leben (weniger als 1,25 USD/Tag), sank zwischen 1990 und 2010 von über 2 Milliarden (47%) auf weniger als 1,2 Milliarden (22 %). Der Aufschwung in China dürfte statistisch sehr ins Gewicht fallen. Die Ziele für einen Zugang zu sauberem Trinkwasser wurden erreicht, weswegen rund 200 Millionen Slumbewohner heute unter besseren Bedingungen leben können. Bei anderen Zielen, zum Beispiel in Bezug auf die Müttersterblichkeit oder die Biodiversität, besteht nach wie vor ein sehr grosser Rückstand.