22.09.22 - 00:00
Wer vorsätzlich oder fahrlässig bei der Leitung, der Ausführung oder dem Abbruch eines Bauwerkes die anerkannten Regeln der Baukunde verletzt, kann sich unter Umständen strafbar machen. Aus diesem Grund müssen sich die leitenden und ausführenden Personen auf dem Bau stets bewusst sein, welche Risiken sie eingehen.Artikel lesen