Holdinggesellschaften als Begriff gehören zum alltäglichen Wortschatz der Tagesaktualitäten. Öffentlich treten sie meistens in einem Umfeld fernab der typischen Unternehmerlandschaft Schweiz in Erscheinung. Heisst das nun, dass die Holding für die Vielzahl von Schweizer KMU nicht von Belang ist? Eine Holding ist in der Regel eine AG oder GmbH, deren hauptsächlicher Zweck darin besteht, Beteiligungen zu halten, konkret: Aktien anderer Gesellschaften. Das bedeutet: Als Inhaber oder Mitinhaber von beispielsweise zwei Gesellschaften können die Aktien dieser Gesellschaften in eine neue Unternehmung, in die Holdinggesellschaft, eingebracht werden. Der Inhaber ist damit neu privat im Besitz der Holdingaktien. Die Holdinggesellschaft ihrerseits hält die von ihm eingebrachten Firmenanteile.
Damit die Holding als reine Holding Anerkennung findet, darf sie keine wesentliche Geschäftstätigkeit ausüben, sondern nur Nebentätigkeiten wie z.B. Finanzierungen, Führungsaufgaben, Cash-Management etc.; sogenannte gegen innen gerichtete Tätigkeiten.
Solange die Holding nur bescheiden operativ tätig ist, erhält sie seitens der kantonalen Steuerverwaltungen auf Antrag das sogenannte Holdingprivileg, was bedeutet, dass die Kapitalsteuer ausgesprochen tief ist (einige Hundert Franken) und die Gewinnsteuer gänzlich entfällt.
Gründe für die Holding
Ab welcher Grösse, bei welcher Konstellation macht das Gründen einer Holding überhaupt Sinn? Neben finanziellen und vor allem auch steuerlichen Überlegungen können durchaus auch organisatorische und führungstechnische Gründe ausschlaggebend sein.
Dividenden- und Steuerplanung
Jegliche Art von wirkungsvoller Steuerplanung setzt voraus, dass mehr Geld erwirtschaftet wird, als für die Geschäfts- und Privatausgaben benötigt wird. Diese «Übergewinne» lagern in der operativen Gesellschaft in Form von Reserven und machen die Gesellschaft schwer.
Anstatt diese Gewinne jährlich an den Aktionär auszuschütten, kann es vorteilhaft sein, sie in einer Holding zwischenzulagern. Das Ausschütten zugunsten der Holding löst keine Steuern aus, hält die operative Gesellschaft schlank und macht die Holding zur privaten persönlichen Bank. Die Holding kann nun bei Bedarf das Geld – unter bestimmten Voraussetzungen – an ihre Tochter oder an die Aktionäre verleihen und erhält dafür Zinsen, ebenfalls steuerfrei.
Eine andere Möglichkeit ist, das auf Aktionärsstufe noch unversteuerte Geld für den Erwerb einer neuen Gesellschaft zu verwenden. Das bedeutet, dass derjenige Teil des Geldes, welcher zur Zahlung der privaten Steuerlast abgeflossen wäre, nun dem Inhaber anstelle des Staates als Investition zur Verfügung steht.
Nachfolge und Verkauf
Operative Gesellschaften werden so konsequent schlank gehalten und sind bei der Umsetzung von Nachfolge- und Verkaufslösungen im Vorteil. Der Kauf- oder Anrechnungspreis kann auf die echten Firmenwerte fokussiert werden und wird durch hohe Liquiditätsbestände oder nichtbetriebsnotwendiges Vermögen nicht unnötig erhöht.