Laut dem «Global Innovation Index 2015» der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) ist die Schweiz das innovativste Land der Welt, gefolgt von Grossbritannien, Schweden, den Niederlanden und den USA. Die Spitzenposition verdanke die Schweiz dem anhaltend hohen Investitionsniveau in den Bereichen Forschung und Entwicklung und der guten Zusammenarbeit zwischen den Hochschulen, der Privatwirtschaft und den staatlichen Stellen. Von den fast drei Prozent (16,3 Mrd. CHF) des Bruttoinlandprodukts, die die Schweiz für Forschungs- und Entwicklungsinvestitionen aufwendet, werden knapp 70 Prozent von privaten Unternehmen finanziert.
Nach Einschätzung der Wipo tragen auch die Fachhochschulen und die praxisbezogene Berufsausbildung zur guten Position der Schweiz bei. Vorteilhaft sei auch, dass die im Hochtechnologiebereich tätigen Unternehmen in der Schweiz nicht nur forschen, sondern auch produzieren. Bei der Wipo ist man gemäss einem Zeitungsbericht davon überzeugt, dass die Schweiz über das Potenzial verfügt, ihre Führungsposition auch in den kommenden Jahren zu halten (NZZ, 18. September). Problematisch ist, dass sie vor allfälligen negativen Auswirkungen einer rigorosen Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative warnt und so möglicherweise politischen Einfluss zu nehmen versucht. Wissenschafter und Unternehmen aus dem Ausland würden zur Innovationskraft viel beitragen, meint man bei der Wipo.
Vergünstigungen bis Ende Jahr
Die KTI ist die Förderagentur für Innovation des Bundes. Sie unterstützt die wissenschaftsbasierten Innovationen von Schweizer Unternehmen durch finanzielle Mittel, professionelle Beratung und Netzwerke. Dadurch verstärkt die KTI privatwirtschaftliche Initiativen durch staatliche Massnahmen und sorgt dafür, dass innovative Projekte auch zustande kommen. Rund 70 Kommissionsmitglieder beurteilen und begleiten die eingereichten Projekte. Diese Wirtschafts- und Forschungsexperten werden vom Bundesrat gewählt. Juristische Grundlage ist das Forschungs- und Innovationsförderungsgesetz (FIFG) und die dazugehörige Verordnung.
Bis zum 31. Dezember 2015 können Schweizer KMU, die stark exportorientiert sind und gemeinsam mit einem Forschungspartner ein KTI-Projekt umsetzen wollen, einen Antrag auf Erlass des Cash-Beitrages stellen. Mit dieser Sondermassnahme sollen all jene KMU entlastet werden, die besonders unter dem starken Franken leiden. Der in der regulären Projektförderung übliche projektbedingte Cash-Beitrag des Wirtschaftspartners in Höhe von zehn Prozent des Bundesbeitrags wird von der KTI getragen. Das Unternehmen muss weiterhin Eigenleistungen von mindestens 50 Prozent an den Gesamtkosten erbringen.
Berechtigt zu dieser speziellen Förderung sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden, mit einer Exportabhängigkeit von 50 Prozent oder mehr. Das gilt auch für die Zulie-ferer von exportorientierten Unternehmen. Trotzdem müssen die geförderten Betriebe einen wesentlichen Teil ihrer Wertschöpfung am Standort Schweiz generieren. Der Entscheid, ob die KTI den beantragten Bundesbeitrag, inklusive Cash-Beitrag, übernimmt, wird in jedem einzelnen Fall geprüft.
Die geförderten Unternehmen bzw. die Non-Profit-Organisationen müssen den Hauptsitz in der Schweiz haben und mit mindestens einer Hochschule oder einer anderen, von der KTI anerkannten Forschungsinstitution zusammenarbeiten. Der Fokus liegt auf wissenschaftsbasierter Innovation, also der anwendungsorientierten Umsetzung von neuen Technologien beziehungsweise Erkenntnissen aus der öffentlichen Forschung.
Technologiefonds
Bürgschaften erleichtern es innovativen Unternehmen, Darlehen aufzunehmen. Der Bund kann Darlehen an Unternehmen verbürgen, die neuartige Produkte und Verfahren zur Reduktion der Treib-hausgasemissionen, zum Einsatz von erneuerbaren Energien und zur Schonung der natürlichen Ressourcen entwickeln und vermarkten. Die gesetzliche Grundlage ist das CO2-Gesetz. Zur Deckung der Bürgschaftsausfälle fliessen maximal 25 Millionen CHF pro Jahr aus den Erträgen der CO2-Abgabe in den Technologiefonds, der für die Förderung innovativer Technologien zuständig ist.
Der Fonds soll verschiedene Branchen, Unternehmen aller Grössen sowie aller geografischen Regionen unterstützen. Die Summe der Bürgschaften darf dabei 150 Millionen CHF nicht überschreiten. Dieser maximale Verpflichtungsrahmen kann vom Parlament später auf 500 Millionen CHF erhöht werden.
Die Darlehensbürgschaften des Technologiefonds sind als Solidarbürgschaft ausgestaltet. Jedes geförderte Vorhaben muss zu mindestens 40 Prozent mit eigenen Mitteln finanziert werden wie Eigenkapital, Sacheinlagen, aber auch ungesichertes Fremdkapital. Normalerweise wird ein Darlehen zu 60 Prozent verbürgt. Diese Deckung kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 100 Prozent der Darlehenssumme erhöht werden. Als Darlehensgeber kommen Schweizer Banken oder andere geeignete Institute infrage, die den Sitz in der Schweiz haben.
Die Unternehmer müssen sich über ein Webseitenportal bewerben. Eine erste Vorselektion führt die Geschäftsstelle auf Basis der Bewerbungsunterlagen und der Investorenpräsentation durch. Wird die Bewerbung im Rahmen der Vorselektion positiv beurteilt, ist der nächste Schritt eine «Due Diligence»-Prüfung, wofür das Unternehmen weitere Unterlagen einzureichen hat. Der Fokus der Prüfung liegt auf der Förderungswürdigkeit der Technik und der Bonität des Unternehmens. Fällt auch diese Prüfung positiv aus, vertieft die Geschäftsstelle ihre Analysen mit einem speziellen Fokus auf rechtliche und finanzielle Aspekte.
Nach Abschluss der «Due Dilligence» werden die Bewerbungen dem Bürgschaftskomitee vorgelegt mit einer Empfehlung auf Gewährung oder der Ablehnung einer Bürgschaft. Erfolgreiche Bewerber erhalten eine Bürgschaft und können mit dieser Grundlage den Darlehensvertrag abschliessen. Danach muss das Unternehmen der Geschäftsstelle quartalsweise Bericht erstatten und einmal jährlich mündlich über den Fortschritt berichten. Die Gebühren für den Technologiefonds betragen 1000 CHF nach erfolgreicher Vorselektion und 2000 CHF nach Zusage für eine Bürgschaft. Ist die Bürgschaft gewährt, so bezahlt das Unternehmen jährlich eine Bürgschaftsgebühr von 0,9 Prozent der Bürgschaftssumme.
Bund stützt Innovationspark
Die eidgenössischen Räte haben 2012 mit der Totalrevision des Forschungs- und Innovationsförderungsgesetzes (FIFG) die Grundlagen für die Unterstützung des Bundes zugunsten eines Innovationsparks geschaffen. Und dafür im März 2015 zwei Bundesbeschlüsse getroffen:
- Bundesbeschluss über die Unterstützung des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark: Es werden Bürgschaften angeboten für die von der Stiftung «Swiss Innovation Park» bei Privaten oder über die Finanzmärkte beschafften Mittel für zweckgebundene Darlehen an die Standortträger der Stiftung. Die Bürgschaften haben eine Laufzeit von maximal zehn Jahren. Dafür wurde ein Rahmenkredit von 350 Millionen Franken bewilligt. Verpflichtungen zulasten des Rahmenkredits können vom 1. Januar 2016 bis zum 1. Januar 2024 eingegangen werden.
- Bundesbeschluss über die Abgabe von Grundstücken im Besitz des Bundes für den Schweizerischen Innovationspark: Grundstücke im Bundesbesitz können an Kantone zur Errichtung eines Standortes des Schweizerischen Innovationsparks abgegeben werden. Es gilt grundsätzlich das Baurecht. Die marktüblichen Baurechtszinsen sind zu entrichten.
Die Innovationsparks im Ausland bieten durch die Verknüpfung des Arbeitsorts mit dem Freizeit- und Wohnort optimale Voraussetzungen für Innovationsfreudigkeit. Ein aktives Standortmarketing ist entscheidend für den Erfolg. Ein Innovationspark unterscheidet sich von einem Technopark, der meistens regionalen Jungunternehmen Mietobjekte und zentrale Dienste zur Verfügung stellt. Die Zielgruppe eines Innovationsparks sind arrivierte, international ausgerichtete Unternehmen, die wegen der Nähe zur öffentlichen Forschung und einer starken privaten Forschungs- und Entwicklungsbasis einen Sitz in der Schweiz haben. Für die Innovationsparks sind zwei Standorte im Umfeld der beiden Eidgenössischen Technischen Hochschulen Lausanne und Zürich vorgesehen sowie zwei Netzwerkstandorte im Kanton Aargau und in der Region Nordwestschweiz.
Innovationspark ZH öffnet
Mitte September wurde die Trägerschaft für den Innovationspark Zürich gegründet. Der Kanton Zürich, die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich (ETH Zürich) und die Zürcher Kantonalbank (ZKB) gründen gemeinsam die privatrechtliche Stiftung Innovationspark Zürich. Diese bezweckt den Aufbau und den Betrieb des Parks auf dem Gelände des Flugplatzes Dübendorf. Das Stiftungskapital beträgt 1 Million Franken, die Hälfte davon finanziert der Kanton Zürich, je einen Viertel die ETH Zürich und die ZKB. Der Stiftungsrat besteht aus maximal 15 Mitgliedern, wobei die öffentliche Hand, die Wissenschaft und die Wirtschaft darin angemessen vertreten sein sollen.
Der Innovationspark soll die Wertschöpfungsketten beschleunigen und die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft und die Wissenschaft verbessern sowie die Branchenvielfalt stärken. Damit will man Arbeitsplätze und einen volkswirtschaftlichen Mehrwert schaffen. Der Betrieb des Innovationsparks soll kostendeckend erfolgen. Die Eröffnung des Innovationsparks ist am 1. Januar 2016 geplant. Dafür wird in den nächsten Monaten eine Geschäftsstelle aufgebaut.