Im ersten Teil dieser Serie («KMU-Magazin», Ausgabe 3 /15) wurde dargelegt, in welchen Schritten umfassende Veränderungsprozesse in Organisationen durchgeführt werden können. Der zweite, vorliegende Teil behandelt die Frage, wer in welcher Rolle im Prozess mitwirkt. Es versteht sich von selbst, dass auch diese Frage von zentraler Bedeutung für das Gelingen des Prozesses ist. Der wichtigste Hinweis zu Beginn: In Veränderungsprozessen reicht die simple Bezeichnung einer Rolle nicht. Es ist zwingend, analog einem Stellenprofil die Aufgaben jeder Rolle zu beschreiben.
Auftraggeber
Die Rolle des Auftraggebers, die selbstverständlich sowohl weiblich als auch männlich besetzt sein kann, ist sehr gut geeignet, um diese Bemerkung zu belegen. Während der eine Auftraggeber seine Rolle lediglich darin sieht, den Auftrag formell zu erteilen und die Ergebnisse vorgestellt zu erhalten, will ein anderer inhaltlich mitwirken. Beide Rollen sind denkbar und können funktionieren – es sind aber Klarheit zu schaffen und Vereinbarungen zu treffen.
Besonders rein intern geführte Projekte sind in diesem Punkt anfällig für Missverständnisse und Probleme, weil sich die Projektorganisation und die Linienorganisation oft nicht entsprechen. Dann gibt es Unklarheiten: Wer trifft Entscheidungen im Projekt, der Auftraggeber oder der direkte Vorgesetzte des Projektleiters? Bei Projekten mit externer Begleitung ergeben sich solche Probleme weniger: Ein professioneller Berater wird die Weisungswege aus Eigeninteresse vertraglich festhalten. Grundsätzlich sollte ein Auftraggeber mit einem minimalen Gestaltungsanspruch mindestens periodisch informiert werden. Es ist ineffizient und für die Unternehmenskultur hoch problematisch, wenn ein Projekt mit viel Engagement Lösungen erarbeitet, ein Auftraggeber dann aber unabhängig davon vollkommen andere Entscheidungen trifft.
Steuerungsgruppe
Bei einem Auftraggeber, welcher seine Rolle passiv definiert, kann eine Steuerungsgruppe einen wichtigen Teil der Auftraggeber-Rolle übernehmen: Den Prozess im bestehenden Machtgefüge der Organisation zu verankern. Entsprechend ihrem Namen muss eine Steuerungsgruppe demzufolge aus Personen bestehen, welche über formelle Entscheidungskompetenz verfügen und damit effektiv steuern können: Eine Steuerungsgruppe ist kein konsultatives Gremium, es muss Zwischenentscheidungen fällen können.