Der Umgang mit Risiken ist heute gesetzlich verankert. So verlangt das revidierte Obligationenrecht seit dem 1. Januar 2008 von den Unternehmen, dass sie eine Risikobeurteilung durchführen (Art. 663b OR) und ein IKS nachweisen können (Art. 728a OR). Beide Vorgaben wurden mittlerweile eingeführt und geprüft. Nachfolgend werden die bisherigen Erfahrungen aus der Praxis kritisch unter die Lupe genommen: Was haben insbesondere KMU umgesetzt? Welchen Nutzen haben sie daraus gezogen? Wo liegen die Schwachstellen? Gibt es empfehlenswerte Lösungen? Wie lassen sich Effizienz und Transparenz optimieren?
Auf allen Ebenen nützlich
Ein systematisch eingeführtes, im Alltag funktionierendes Risikomanagement und IKS bringen wertvolle Vorteile auf allen Stufen:
- Gesamtübersicht und damit Qualität der Entscheidungsgrundlagen verbessern;
- gemeinsames Verständnis für Risiken fördern;
- Qualität der finanziellen Berichterstattung verbessern (zuverlässig, vollständig, richtig);
- Fehler und Unregelmässigkeiten bis hin zum Betrug in der Buchhaltung und der finanziellen Berichterstattung verhindern;
- Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften (Compliance) unterstützen;
- kostspielige Doppelspurigkeiten vermeiden;
- Kosten reduzieren und den Unternehmenswert steigern;
- Mitarbeiterwechsel durch Prozessdokumentation erleichtern.
Verknüpfung schafft Potenzial
Besonders wertvoll zeigen sich Risikomanagement und IKS, wenn sie miteinander verknüpft werden. Gemeinsam bieten sie mehr Sicherheit auf operativer Ebene, und im Sinn des strategischen Managements können attraktive Chancen ausgeschöpft werden. Die Integration von Risikomanagement und IKS birgt einen vielseitigen Mehrwert:
- Ressourcen im Aufbau und Betrieb beider Systeme effizienter zuordnen;
- Synergien gezielt nutzen;
- Risiken bei der operativen Geschäftsführung wirksam reduzieren oder verhindern;
- den Verwaltungsrat auf strategische Risiken fokussieren;
- unternehmensweites Risikoprofil dynamisch bearbeiten und überwachen.
