In einer Welt, in der Autos, E-Scooter, Elektrobikes und Fussgänger gemeinsam die Strassen nutzen, tauchen viele rechtliche und grundsätzliche Fragen auf. Interessierte, die an die Anschaffung eines E-Scooters denken, die auf den heimischen Strassen unterwegs sind oder Feriendestinationen erkunden möchten, müssen vor einem Kauf einiges bedenken. Ab wann darf ich oder mein Kind einen E-Scooter fahren? Muss ich einen Helm tragen? Wo ist es erlaubt, den E-Scooter zu benützen? Wer bezahlt in einem Schadenfall und brauche ich eine Versicherung? Nachfolgend eine kurze Übersicht, die Licht in das Fortbewegungs-Dickicht bringen soll.
Micro Mobility
Mobil zu sein, bedeutet schon lange nicht mehr, ein Auto zu besitzen. Gerade in den grossen Metropolen hat sich der vierrädrige Fahruntersatz aufgrund überreizter Verkehrssituationen und knapper Parkmöglichkeiten vielerorts als mobilitätshindernd herausgestellt. In Paris, Berlin, aber auch Zürich weiss man: «Klein und wendig» ist das neue «Gross und protzig.»
Den Begriff «Micro Mobility» einzufangen und zu umschreiben, stellt sich als herausfordernd dar, da unter den Experten bisher keine einheitliche Definition existiert. Eine grobe Vorstellung des Begriffs «Micro Mobility», oder Mikromobilität auf Deutsch, vermitteln schemenhafte Umschreibungen wie: «das anpassungsfähige Bewegen mithilfe von Fahrzeugen kleiner Grösse». Hierbei bewegt sich also das einzelne Individuum flexibel mit Kleinfahrzeugen fort. Es wird zwischen aktiver (nicht motorisierter) und passiver (motorisierter) Fortbewegung unterschieden.
Der E-Scooter
Der Grad der Elektrifizierung ist heutzutage ein wichtiger Punkt, ist aber für die Definition per se nicht ausschlaggebend. Vorliegend wird das Augenmerk auf die passive Fortbewegung mittels elektrifizierter Scooter (Roller oder «Trottinett») geworfen. Somit wird der E-Scooter von den anderen gängigen Mikromobilitätsfahrzeugen, allen voran dem elektrischen Fahrrad, abgegrenzt.
E-Scooter werden als motorisierte Fahrzeuge definiert, die durch menschlichen Kraftaufwand in Verbindung mit einem elektrischen Motor angetrieben werden. Man kann sie auch als ein Trottinett mit elektrifiziertem Motor und aufladbarer Akkubatterie bezeichnen. Die elektrischen Scooter erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 30 km/h, auf öffentlichen Strassen sind sie mit einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h auf dem Fahrradstreifen erlaubt.
Road Rules – Rechtliche Lage
In der Schweiz werden die E-Scooter anhand der Indikatoren «baubedingte Geschwindigkeit» und «Dauerleistung» in zwei Kategorien aufgeteilt. E-Scooter, die eine baubedingte Höchstgeschwin-digkeit von 20 km/h (maximale Geschwindigkeit bei reinem Elektrobetrieb auf ebener, gerader Strecke) und eine Dauerleistung von maximal 500 Watt besitzen, gehören zu den sogenannten leichten Motorfahrrädern. Diese sind dem klassischen Fahrrad gleichgestellt. Dementsprechend braucht es auf Schweizer Strassen also keine Typengenehmigung und auch grundsätzlich keinen Führerausweis. Ebenfalls besteht keine Pflicht, einen Helm zu tragen.
Aber E-Scooter ist nicht gleich E-Scooter. Die schnellen E-Scooter mit einer baubedingten Höchstgeschwindigkeit von 20 bis 30 km/h und einer Dauerleistung von 500 bis 1000 Watt gehören zu der zweiten Kategorie, nämlich derjenigen der Motorfahrräder. In diesem Fall muss der Fahruntersatz über eine Typengenehmigung verfügen, sprich vom zuständigen Strassenverkehrsamt umfassend geprüft und für regelkonform und sicher befunden werden. Erst mit der Typengenehmigung ist diese Kategorie Fahrzeug auf Schweizer Strassen erlaubt.
Für diese Kategorie ist auch ein Fahrzeugausweis von nöten, ebenso wie die Beschaffung des allbekannten gelben Mofa-Kontrollschilds und der Mofa-Vignette. Damit verbunden ist auch das Obligatorium einer Haftpflichtversicherung, dies ebenfalls im Gegensatz zu den langsameren E-Scootern. Diese E-Scooter-Haftpflichtversicherung ist essenziell, denn im Schadenfall wird die private Haftpflichtversicherung den Schaden nicht übernehmen. Weiter gilt eine Helmpflicht; der Helm muss der Norm DIN EN 1078 entsprechen.