In vielen kleinen und einzelnen mittelgrossen Aktiengesellschaften der Schweiz, also jenen Firmen, die weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen, ist der Inhaber Geschäftsführer und einziger Verwaltungsrat (VR) in Personalunion. Manchmal sind in Familienunternehmen auch nicht operativ tätige Geschwister im VR tätig.
Die Vorteile einer solchen Konstellation: Kurze Entscheidungswege sind vorhanden, es wird weniger widersprochen und oft weniger lange Diskussionen über spezifische Fragestellungen geführt. Die VR-Sitzung kann dadurch jedoch Gefahr laufen, eine rein formelle Angelegenheit zu sein, sodass wichtige Fragen nicht kritisch genug hinterfragt werden.
Weitere Nachteile bestehen darin, dass oft aktuelle Themen, etwa die technischen Details des letzten Auftrages, im operativen Familien-VR besprochen werden anstelle von Diskussionen über die Zukunft. Gerade bei den Kleinstfirmen investieren die Unternehmen oft wenig bis keine Zeit in die Erarbeitung einer Strategie und den Diskurs über die Zukunft.
Zudem kann ein rein familieninterner Verwaltungsrat zu einer Betriebsblindheit führen. Durch die fehlende Aussensicht könnten gewisse Geschäftsvorgänge, Risiken und Strategien der Firma nicht angemessen hinterfragt werden.
Die Aussensicht
Der externe Verwaltungsrat nimmt, wie der Name schon sagt, eine Aussensicht ein. Er gehört weder zur Familie noch zum Unternehmen, kann Expertise aus der gleichen Branche besitzen oder branchenfremd sein. Letzteres hängt vom Anforderungsprofil ab, das für den externen Verwaltungsrat aufgestellt wurde. Ein externer Verwaltungsrat zeichnet sich auch durch seine unabhängige Sicht aus, damit kritische Punkte angesprochen werden können und nicht zurückbehalten werden. Diese unabhängige Aussensicht führt zu nützlichen Debatten über die Unternehmensführung, wie etwa die Strategie, das Risikomanagement, die Personalführung oder die Finanzen, um nur einige Themen zu nennen.
Der externe Verwaltungsrat ist ein Experte in seinem Themenbereich und soll das Unternehmen und den Geschäftsführer dadurch weiterbringen. Die Geschäftsführung kann somit auf dieses Expertenwissen im Verwaltungsrat zurückgreifen. Der externe Verwaltungsrat wiederum stellt unbequeme Fragen und hinterfragt in einer konstruktiv kritischen Art gewisse Entscheide der Geschäftsleitung. Dieses Hinterfragen führt nicht nur zu einer Weiterentwicklung der Firma, sondern auch zu einer persönlichen Weiterentwicklung der Unternehmensführung.
Der externe Verwaltungsrat bringt seine Erfahrung aus anderen Branchen und anderen Firmen zielführend in den Verwaltungsrat ein und bringt auch mögliche Lösungen zu Problemstellungen. Dadurch kann die Gefahr der Betriebsblindheit reduziert werden. Ein weiterer Vorteil kann ein gewisser Vergleich mit anderen Firmen sein. Der externe Verwaltungsrat kann durch seine Erfahrung auch Input geben, ob die Firma gut unterwegs ist, oder der Geschäftsführung darlegen, dass es allen Firmen so geht. Dies kann zu einer grösseren Gelassenheit und Zuversicht der Geschäftsführung im Umgang mit solchen Themen führen.