Das revidierte Obligationenrecht verlangt seit dem 1. Januar 2008, dass ein Unternehmen ein IKS vorweisen kann (Art. 728a OR). Dies gilt für alle Firmen, die über zwei Jahre mindestens zwei dieser drei Kriterien erfüllen: Bilanzsumme über 10 Mio. Franken, Umsatz über 20 Mio. Franken und mehr als 50 Vollzeitangestellte. Im vorliegenden Artikel werden die bisherigen Praxiserfahrungen einer kritischen Betrachtung unterzogen: Was haben gerade die Schweizer KMU umgesetzt? Welche Vorteile konnten sie sich daraus verschaffen? Wo liegen die Schwächen? Welche Chancen liessen sich erschliessen? Wie können Effizienz und Transparenz gesteigert werden?
Unbestrittene Vorteile
Nicht nur die Fachliteratur, sondern auch Unternehmen, die ein IKS erfolgreich eingeführt haben, bestätigen dessen Nutzenvielfalt:
Qualitätsoptimierung
Die Qualität der finanziellen Berichterstattung (Jahresrechnungen, Berichte an GL/VR) lässt sich hinsichtlich Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität eindeutig verbessern. Zudem besteht eine positive Wirkung, die Fehlerquoten und Unregelmässigkeiten bis hin zum Betrug in der Buchhaltung und finanziellen Berichterstattung zu reduzieren.
Corporate Governance
Das IKS hilft, die Gesetze und Vorschriften lückenlos einzuhalten (Compliance).
Kostentransparenz
Das IKS unterstützt die Erfassung aller Leistungen und Kosten. Es verlangt, diese quantitativ und qualitativ vollständig und richtig zu erfassen, an Folgesysteme zu übertragen und gegebenenfalls zu verrechnen.
Einführungshilfe
Die Dokumentation der Prozesse, Risiken und Kontrollen bietet neuen Mitarbeitenden eine nützliche Einstiegshilfe.
Viel zu tun
In den meisten KMU wurde die Festlegung und Dokumentation von Schlüsselkontrollen im Zusammenhang mit dem IKS erst vor kurzer Zeit eingeführt. Es erstaunt daher nicht, dass bei Anwendung und Umsetzung noch erhebliches Optimierungspotenzial besteht:
Erfassungslücken schliessen
Die ersten IKS-Prüfungen bei KMU haben zentrale Schwachstellen deutlich gemacht: Bei 85 Prozent der Fälle fehlen wesentliche Elemente der IKS-Dokumentation oder werden zu wenig unternehmensspezifisch beschrieben. Zudem sind die meisten Unternehmen unsicher, welche Elemente überhaupt zum IKS gehören. Prozesse und Leistungsströme sind unvollständig erfasst. Diese Mängel bergen die Gefahr von Lücken oder Doppelspurigkeiten bei den Kontrollen.
Prozesse verständlich machen
Systematisch dokumentierte Prozessbeschreibungen sorgen dafür, dass die dafür verantwortlichen Mitarbeitenden die Prozessinhalte und -abläufe verstehen. So werden Missverständnisse verhindert und Risiken überhaupt identifizierbar. Anstelle aufwendiger grafischer Prozessabläufe (bekannt aus dem Qualitätsmanagement) genügen oft auch leichter lesbare und weniger aufwendige Aufzählungen der relevanten Subprozesse mit den Tätigkeiten und Kontrollen.