Das ambitionierte Rahmenwerk global verhandelter und akzeptierter Entwicklungsziele könnte sich als Quelle einer doppelten Dividende für die privaten Akteure erweisen: Einerseits sind die Unternehmen angehalten, einen substanziellen Beitrag zur Lösung der globalen Herausforderungen zu leisten und andererseits kann die weltweite Umsetzung der SDG und die mit ihr einhergehenden Investitionen als Innovationstreiber begriffen werden und potente neue Geschäftsfelder eröffnen. Was bedeuten die SDG für die Unternehmen? Wie können Unternehmen ihren Beitrag leisten und ihre Chancen identifizieren und für sich nutzen? Und was bedeuten die SDG für die Berichterstattung der Unternehmen?
Die Ziele und ihr Kontext
Am 25. September 2015 verabschiedeten die 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Sie baut auf dem Beschluss der UNO-Konferenz über nachhaltige Entwicklung vom Juni 2012 auf, neue bis 2030 zu realisierende Ziele für die globale Entwicklung nach dem Vorbild der Millenniumsziele zu formulieren und diese mit der Erarbeitung von Zielen für die nachhaltige Entwicklung zusammenzuführen.
Zudem identifiziert die Agenda die wichtigsten globalen Herausforderungen und etabliert damit den Anspruch, ambitioniert und transformativ für die internationale Gemeinschaft zu sein. Deren Kernstück sind die 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung (SDG) und die dazugehörenden 169 konkreten Zielvorgaben (Targets).
Im Gegensatz zu den Millenniums-Entwicklungszielen, die insbesondere für die Entwicklungsländer galten, haben die neuen Ziele universellen Charakter, das heisst, sie gelten explizit für alle Länder. Und sie sollen mithilfe von Indikatoren gemessen und überprüft werden. Somit stellen die SDG den Referenzrahmen dar für die Nachhaltigkeits-Strategien aller Länder und deren Umsetzung auf nationaler Ebene. Die Ziele nachhaltiger Entwicklung sind am 1. Januar 2016 in Kraft getreten und haben, wie ihre Vorgänger-Version, eine Laufzeit von 15 Jahren.
Jedes der Ziele hat konkrete und ausformulierte Zielvorgaben – insgesamt deren 169 –, die Mittel zur Umsetzung, der Ausgestaltung der globalen Partnerschaft und einen Weiterverfolgungs- und Überprüfungsmechanismus definieren. Das Abkommen, das im Juli 2015 in Addis Abeba verabschiedet wurde, ist zudem integraler Bestandteil der Agenda 2030 zur Entwicklungsfinanzierung.
Darin wird das Bekenntnis der Geberländer bekräftigt, 0,7 Prozent ihres Bruttonationaleinkommens in die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit fliessen zu lassen. In der Schweiz liegt dieser Prozentsatz derzeit bei 0,5 Prozent. In Addis Abeba wurde unter dem Diskussionspunkt der besseren Erschliessung inländischer Ressourcen auch das besonders umstrittene Thema der internationalen Zusammenarbeit in Steuerfragen diskutiert, denn der Geldabfluss durch Steueroptimierung und Steuerflucht der multinationalen Unternehmen übersteigt die gesamte öffentliche Entwicklungshilfe.