Strategie & Management

Human Resources Management (Teil 4 von 5)

Chancen der beruflichen Vorsorge für die Personalpolitik nutzen

Eine massgeschneiderte Vorsorge für die Mitarbeitenden kann eine entscheidende Rolle spielen. Insbesondere bei Kadermitarbeitern mit einem Gehalt über dem BVG-Höchstlohn. Die berufliche Vorsorge bietet die Chance, den Mitarbeitern Instrumente für deren Steueroptimierung zur Verfügung zu stellen und sie damit ans Unternehmen zu binden.
PDF Kaufen

Die Diskussion in der Öffentlichkeit um die berufliche Vorsorge beinhaltet fast überwiegend die durch gesetzliche Vorschriften stark eingeschränkte Basisvorsorge. Dabei spielen die besonderen Anforderungen der leitenden Mitarbeiter an ihre Vorsorge eine vergleichsweise un­bedeutende Rolle. Es wird zu wenig beachtet, dass eine massgeschneiderte Vorsorge für Kadermitarbeiter zur Rekrutierung und langfristigen Bindung eine wesentliche Rolle spielen kann. Sie bietet nämlich den Kadermitarbeitern einmalige Chancen zu deren Steueroptimierung und sie wird durch Ausnützung der Freiräume zu einem wichtigen Instrument der betrieblichen Personalpolitik.

Ausgestaltung der Vorsorge

Will eine Unternehmung für ihre Mitarbeiter neben der gesetzlichen BVG-Basisvorsorge eine ergänzende ausserobligatorische BVG-Vorsorgelösung anbieten, kann sie dies in Form einer umhüllenden Lösung (Basis- und Kadervorsorge in einer Police) oder mittels zwei voneinander getrennten Policen (je eine für die Basis- und eine für die ausserobligatorische BVG-Vorsorge) umsetzen. Die Trennung von Basis- und Zusatz-Vorsorge ist klar zu favorisieren, da sie wesentliche Vorteile mit sich bringt. So kann mittels separater Zusatzvorsorge den Anforderungen an eine bedarfsorientierte Vorsorge für Mitarbeitende mit Salären ausserhalb der gesetzlichen BVG-Basisvorsorge wesentlich besser entsprochen werden.

Zudem werden dadurch die gesetzlichen Möglichkeiten der steuerbegünstigten Vorsorge maximal ausgenutzt. Bei um-hüllenden Lösungen werden oftmals die Vermögenserträge der überobligatori-schen Vorsorge zur Finanzierung der gesetzlich normierten Leistungen der Basisvorsorge herangezogen, was zu intransparenten Solidaritäten führen kann. Dies wird durch eine separat geführte Kadervorsorge verhindert. Ferner erlaubt sie auch die Gewährleistung der innerbetrieblichen Diskretion.

Mitarbeitende im Lohnbereich des BVG-Obligatoriums erreichen aus staatlicher und beruflicher Vorsorge bei Erwerbsaufgabe meistens die Zielsetzung von 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens vor der Pensionierung. Leitende Mitarbeiter, bei welchen der Lohn oftmals ausserhalb des BVG-Obligatoriums liegt, erreichen dieses Ziel nicht. Für diese Mitarbeiter ist eine zu­sätzliche Kadervorsorge im Lohnbereich oberhalb des gesetzlich normierten Rahmens notwendig, um das gleiche Leistungsziel zu erreichen.

Lösungen

Sinnvolle Angebote bieten spezielle Stiftungen im Rahmen einer ausserobligatorischen BVG-Lösung. Sie bietet nebst substanziellen Steuerplanungsmöglichkeiten auch Beratung beim Ausbau der beruflichen Vorsorge, und dies mit maximaler Flexibilität und Transparenz. Entsprechende Produkte wurden durch Fachleute, zusammen mit aussenstehenden Spezialisten, erarbeitet und von Pensionskassen-Experten, Aufsichtsbehörden und Steuerverwaltungen auf der Basis der heutigen Gesetzgebung und Rechtssprechung geprüft. Deshalb bewähren sie sich in der Praxis auch bestens.

Eines der Angebote ist die ausserobligatorische BVG-Vorsorgelösung der Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz (SSVZ). Hier können die der Kadervorsorge angehörenden Versicherten die Anlagestrategie selber festlegen. Sämtliche Vermögenserträge werden vollumfäng­lich den Versicherten gutgeschrieben. Und es besteht für die Versicherten je­derzeit die volle Transparenz, wie die Ver­mögenswerte investiert sind. Bei einer guten Anlageperformance kann die Gutschrift der Ver­mögenserträge somit wesentlich höher liegen als die im Rahmen des BVG-Obligatoriums vorgeschriebene Minimalverzinsung.

Steueroptimierung

Entscheidend bei der Wahl der ausserobligatorischen Vorsorge ist, ob bei einem Einkauf von fehlenden Beitragsjahren in die berufliche Vorsorge sowohl die Vorsorge ausgebaut wie auch die Steuer­situation substanziell verbessert werden können. Die sofortige (einmalige) Steuer­ersparnis auf Einkäufen beträgt je nach Steuerdomizil und Progression bis zirka 35 Prozent des Einkaufsbetrages, weil Einkäufe nach allen kantonalen Steuergesetzen und auch bei der direkten Bundessteuer vom Einkommen abgezogen werden können. Das ist besonders at­traktiv. Zusätzlich interessant ist, wenn Barmittel, welche für den Einkauf ein­gesetzt wurden, im Rahmen der eigenen Vermögensanlage mittels Übertragung privater Wertschriftendepots oder unbelehnter Schuldbriefe auf das Vorsor­ge-
vermögen wieder an die Versicherten zurückfliessen können. Dies ist beispielsweise bei der SSVZ möglich.

Versicherte, welche über das ordentliche Pensionsalter 64 / 65 weiter erwerbstätig und in der Vorsorge versichert bleiben, haben vom Grundsatz her auch die Mög­lichkeit, die im ordentlichen Pensionsalter noch vorhandene Einkaufslücke auch nach Erreichen des ordentlichen Pensionsalters zu schliessen, entsprechend Ein­käufe zu tätigen und diese steuerlich geltend zu machen.

Sind die ordentlichen Einkaufsreserven mittels freiwilligen Einkäufen einmal ausgeschöpft, kann durch eine Plananpassung und durch Nutzung der reglementarischen Möglichkeiten zusätzliches Einkaufspotenzial geschaffen werden.

Optimierung auch beim Bezug

Mit einer (Teil-)Aufgabe der Erwerbstä­tigkeit ergeben sich weitere interessante Mög­lichkeiten für einen steueroptimierten Bezug der Vorsorgemittel. Einerseits gilt es vorab die Frage zu klären, ob die Vorsorgemittel aus der zweiten Säule in Kapital- oder Rentenform oder in einer Mischform bezogen werden sollen.

Dieser Entscheid muss von jedem Versicherten individuell aufgrund seiner per­sön­lichen Lebenssituation getroffen werden. Beurteilungskriterien hierfür sind unter anderem insbesondere der Zivilstand, der Gesundheitszustand und die privaten Vermögensverhältnisse. Auch persönliche beziehungsweise charakterliche Eigenschaften des Versicherten sind in die Entscheidung mit einzubeziehen.

Aus der steuerlichen Optik heraus ist in der Regel der Kapitalbezug vorteilhafter, da dieser einer gesonderten und reduzierten Jahressteuer unterliegt. Bei einer schrittweisen Pensionierung bietet der Teil-Kapitalbezug – je nach Kanton – ein zusätzliches Potenzial, um Steuern zu sparen. Dies trifft insbesondere in Kantonen mit einer hohen Steuer-Progression bei Kapitalbezug zu (zum Beispiel im Kanton Zürich).

Porträt