Die Diskussion in der Öffentlichkeit um die berufliche Vorsorge beinhaltet fast überwiegend die durch gesetzliche Vorschriften stark eingeschränkte Basisvorsorge. Dabei spielen die besonderen Anforderungen der leitenden Mitarbeiter an ihre Vorsorge eine vergleichsweise unbedeutende Rolle. Es wird zu wenig beachtet, dass eine massgeschneiderte Vorsorge für Kadermitarbeiter zur Rekrutierung und langfristigen Bindung eine wesentliche Rolle spielen kann. Sie bietet nämlich den Kadermitarbeitern einmalige Chancen zu deren Steueroptimierung und sie wird durch Ausnützung der Freiräume zu einem wichtigen Instrument der betrieblichen Personalpolitik.
Ausgestaltung der Vorsorge
Will eine Unternehmung für ihre Mitarbeiter neben der gesetzlichen BVG-Basisvorsorge eine ergänzende ausserobligatorische BVG-Vorsorgelösung anbieten, kann sie dies in Form einer umhüllenden Lösung (Basis- und Kadervorsorge in einer Police) oder mittels zwei voneinander getrennten Policen (je eine für die Basis- und eine für die ausserobligatorische BVG-Vorsorge) umsetzen. Die Trennung von Basis- und Zusatz-Vorsorge ist klar zu favorisieren, da sie wesentliche Vorteile mit sich bringt. So kann mittels separater Zusatzvorsorge den Anforderungen an eine bedarfsorientierte Vorsorge für Mitarbeitende mit Salären ausserhalb der gesetzlichen BVG-Basisvorsorge wesentlich besser entsprochen werden.
Zudem werden dadurch die gesetzlichen Möglichkeiten der steuerbegünstigten Vorsorge maximal ausgenutzt. Bei um-hüllenden Lösungen werden oftmals die Vermögenserträge der überobligatori-schen Vorsorge zur Finanzierung der gesetzlich normierten Leistungen der Basisvorsorge herangezogen, was zu intransparenten Solidaritäten führen kann. Dies wird durch eine separat geführte Kadervorsorge verhindert. Ferner erlaubt sie auch die Gewährleistung der innerbetrieblichen Diskretion.
Mitarbeitende im Lohnbereich des BVG-Obligatoriums erreichen aus staatlicher und beruflicher Vorsorge bei Erwerbsaufgabe meistens die Zielsetzung von 60 bis 70 Prozent des letzten Einkommens vor der Pensionierung. Leitende Mitarbeiter, bei welchen der Lohn oftmals ausserhalb des BVG-Obligatoriums liegt, erreichen dieses Ziel nicht. Für diese Mitarbeiter ist eine zusätzliche Kadervorsorge im Lohnbereich oberhalb des gesetzlich normierten Rahmens notwendig, um das gleiche Leistungsziel zu erreichen.
Lösungen
Sinnvolle Angebote bieten spezielle Stiftungen im Rahmen einer ausserobligatorischen BVG-Lösung. Sie bietet nebst substanziellen Steuerplanungsmöglichkeiten auch Beratung beim Ausbau der beruflichen Vorsorge, und dies mit maximaler Flexibilität und Transparenz. Entsprechende Produkte wurden durch Fachleute, zusammen mit aussenstehenden Spezialisten, erarbeitet und von Pensionskassen-Experten, Aufsichtsbehörden und Steuerverwaltungen auf der Basis der heutigen Gesetzgebung und Rechtssprechung geprüft. Deshalb bewähren sie sich in der Praxis auch bestens.
Eines der Angebote ist die ausserobligatorische BVG-Vorsorgelösung der Sammelstiftung Vorsorge der Zentralschweiz (SSVZ). Hier können die der Kadervorsorge angehörenden Versicherten die Anlagestrategie selber festlegen. Sämtliche Vermögenserträge werden vollumfänglich den Versicherten gutgeschrieben. Und es besteht für die Versicherten jederzeit die volle Transparenz, wie die Vermögenswerte investiert sind. Bei einer guten Anlageperformance kann die Gutschrift der Vermögenserträge somit wesentlich höher liegen als die im Rahmen des BVG-Obligatoriums vorgeschriebene Minimalverzinsung.