Es fehlen konkrete Vorschriften, was denn überhaupt Inhalt eines Sozialplans sein soll, und verlässliches Zahlenmaterial, wie hoch die Sozialplan-Entschädigungen im Durchschnitt ausfallen. Diese Orientierungslosigkeit verunsichert Unternehmen und führt oft dazu, dass dieses Thema vernachlässigt wird. Vergleichsangaben erhält man von Experten, welche sich schwerpunktmässig mit dieser Thematik befassen.
Weniger Abgangsentschädigungen
Eines steht fest, in den letzten fünf bis zehn Jahren wurden immer häufiger Sozialpläne erlassen und vereinbart, welche als Hauptleistung konkrete Unterstützungsmassnahmen vorsahen. War früher die Abgangsentschädigung das Kernelement eines Sozialplans, verringerte sich diese in den letzten Jahren deutlich. Einige Sozialpläne sehen sogar überhaupt keine Bezahlung von Abgangsentschädigungen mehr vor – und dennoch wurden diese Sozialpläne von den Mitarbeitern angenommen und als gut befunden.
Das funktioniert aber selbstverständlich nur dort, wo stattdessen andere Leistungen in Form effektiver Unterstützung angeboten werden, wie zum Beispiel durch Coaching, Outplacement oder ein internes Jobcenter. Die Schwierigkeit, eine neue Stelle zu finden, liegt ja oftmals in der Motivation des Stellensuchenden und an der richtigen Herangehensweise. Ist der Betroffene durch die Kündigung entmutigt und / oder fehlt es ihm an Erfahrung, wie man sich auf dem Arbeitsmarkt bewegt, geht oft wertvolle Zeit verloren. Aus dieser Erkenntnis heraus engagieren sich die Arbeitgeber immer häufiger, den Mitarbeiter zu unterstützen, dass er möglichst gar nicht erst stellenlos wird.
Dieses Engagement der Arbeitgeber lohnt sich für alle und ist für das Unternehmen trotzdem günstiger, als wenn es hohe Abfindungssummen bezahlen würde (vgl. Beitrag «KMU-Magazin», Ausgabe 11 / 2016, Seite 92). Zwar ist es einfacher, den Sozialplan vor allem mit finanziellen Entschädigungen zu bepacken. Den Betroffenen, dem Unternehmen und schliesslich der Gesellschaft nützt das aber kaum etwas. In Extremfällen führen hohe Abfindungssummen die Betroffenen sogar erst recht in eine Abwärtsspirale, denn nicht selten werden solche Summen in teure Konsumgüter investiert statt in die berufliche Neupositionierung. Der verantwortlich handelnde Arbeitgeber wird daher die Abfindungen reduzieren und die Unterstützung aufstocken. Dies im eigenen Interesse, denn wer eine Anschlusslösung findet, kostet das Unternehmen weniger.
(K)eine Frage des Images
Immer wieder wird den Arbeitgebern weisgemacht, ein guter Sozialplan sei gut für das Image. Schön, wenn es so ist, doch das bleibt die Ausnahme, denn mit Sozialplänen kann man nicht «werben». Als zweites Argument wird immer wieder erwähnt, ein guter Sozialplan wirke positiv auf die verbleibenden Mitarbeiter. Ein totaler Irrglaube, falls die Hauptleistung in einer Abgangsentschädigung besteht. Dann nämlich werden Begehrlichkeiten wach und manch einer von der Kündigung verschonter Mitarbeiter fragt sich, warum denn er, der er täglich für das Unternehmen weiter tatkräftig arbeitet, keine finanzielle Anerkennung erhalte.
Investiert der Arbeitgeber aber in konkrete Unterstützung der Entlassenen und sorgt damit dafür, dass diese nahtlos eine neue Stelle finden, dann wird sich dies sehr wohl positiv bei den Verbleibenden auswirken, denn sie werden das Engagement des Arbeitgebers anerkennen. Hohe Abfindungssummen dagegen wirken demotivierend bei den Verbleibenden. Und spätestens wenn man sich als Arbeitgeber überlegt, wie man denn erklären soll, dass zwar Kündigungen ausgesprochen werden müssen, aber man gleichzeitig hohe Abfindungen bezahlen würde, wird deutlich, dass dies kein guter Weg ist. Will man also tatsächlich was für sein Image tun, sollte man als Arbeitgeber alles daran setzen, dass die von der Kündigung Betroffenen in der Stellensuche schnell, professionell und erfolgreich unterstützt werden und so möglichst schnell eine Anschlusslösung finden.
