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Extraschutz durch Unfall-Zusatzversicherungen

Unfälle und Berufskrankheiten können weitreichende finanzielle Folgen haben. Die obligatorische Unfallversicherung und die freiwillige Zusatzversicherung verhindern, dass Mitarbeitende und ihre Angehörigen in Existenznot geraten.

Die obligatorische Unfallversicherung gewährleistet für die meisten Arbeitnehmenden in der Schweiz einen angemessenen Schutz. Eventuelle Lücken können durch eine freiwillige Unfall-Zusatzversicherung gedeckt werden. Diese bietet verschiedene Optionen, um den Schutz modular zu erweitern:

  • Taggeld bis zu 100% des Gehalts sowie Versicherung von Löhnen, die über der gesetzlichen Lohngrenze von 148’200 Franken pro Jahr liegen.
  • Heilungskosten: Behandlung in halbprivater oder privater Abteilung.
  • Langfristige Erwerbsausfälle mit zusätzlichen Renten oder Entschädigungen.
  • Grobfahrlässigkeitsverzicht bei Kürzungen.
  • Kapitalversicherung bei unfallbedingter Invalidität oder unfallbedingtem Tod: Im Invaliditäts- oder Todesfall wird den Mitarbeitenden oder deren Hinterbliebenen das versicherte Kapital ausbezahlt.

Helsana passt die Leistungen der Zusatzversicherung regelmässig an. Folgende Beispiele verdeutlichen die Möglichkeiten des Versicherungsschutzes für Mitarbeitende:

Unfall im Ausland

Bei Heilungskosten im Ausland deckt die obligatorische Unfallversicherung den doppelten Betrag, der für die Behandlung in der Schweiz anfallen würde. Eine beispielsweise notfallmässige Operation wegen eines Schlüsselbeinbruchs in den Veloferien in Zypern kann allerdings schnell mehr als das Doppelte kosten. Diese Mehrkosten trägt die Zusatzversicherung.

Hinterlassenenrente

Neu ist die Hinterlassenenrente für Lebenspartnerinnen und -partner. Solange gemeinsame unterhaltspflichtige Kinder in einem Haushalt wohnen, zahlt Helsana eine Hinterlassenenrente in Höhe von maximal 40% des versicherten Lohns. Ohne Kinder wird eine einmalige Kapitalabfindung vergütet.

Heilungskosten für Grenzgängerinnen und Grenzgänger

Helsana unterstützt Arbeitgebende dabei, dass Mitarbeitende im In- und Ausland die gleichen Versicherungsleistungen erhalten. Verunfallt zum Beispiel eine Grenzgängerin mit dem Velo und bleibt im Wohnland auf medizinischen Kosten sitzen, werden durch die Zusatzversicherung alle Heilkosten übernommen, die auch den Arbeitskolleginnen und -kollegen in der Schweiz vergütet worden wären.