In Zeiten der Globalisierung sind auch für Schweizer KMU ausländische Märkte und Produktionsstandorte längst Teil ihrer Strategie sowie Produktions- und Vertriebsstrukturen. Genauso wie Grosskonzerne beschäftigen mittelgrosse Schweizer Unternehmen Mitarbeitende in allen Ländern der Welt. Man muss dabei unterscheiden zwischen den lokalen Arbeitskräften, den sogenannten Expatriates, das heisst Mitarbeitende aus der Schweiz oder anderen Ländern im mittel- oder langfristigen Auslandseinsatz, und Geschäftsreisenden, die sich tage- oder wochenweise rund um den Globus bewegen.
Risiken analysieren
Neben den allgemein bekannten Risiken wie Krankheit und Unfall, wofür der Schweizer Arbeitnehmer grundsätzlich gut versichert ist, kommen je nach Region neue Gefahrenpotenziale hinzu, die eine vertiefte Risikoanalyse und -prävention erfordern. Oft sind es kleine Bagatellfälle im Alltag, die einem das Leben schwer machen können. Da ist zum Beispiel der Schweizer Geschäftsmann, der nach einem langen Flug in Sydney, Australien, ankommt, übermüdet in seinen Mietwagen steigt und prompt auf der falschen Strassenseite fährt und einen Unfall verursacht. Oder die Frau des in Thailand beschäftigten Ingenieurs, die nach einem Hundebiss starke Schmerzen im rechten Arm und im Auge verspürt, da sie offenbar ungenügend geimpft war.
Duty of Care
Die Kranken- und Unfallversicherung zahlt selbstverständlich die notwendigen Behandlungen und Heilungskosten, doch die Verantwortung von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern geht weiter. Unter dem Begriff «Duty of Care» werden die juristischen Pflichten der Arbeitgeber zusammengefasst, seine Mitarbeitenden jederzeit medizinisch und in punkto Sicherheit zu erreichen und zu betreuen. Das ist in einem Büro in London oder am Flughafen in Rom natürlich einfacher als auf einer Baustelle in Kasachstan oder auf einer Plantage in Burkina Faso. Und an bestimmten Orten auf der Welt kann eine einfache Ohrenentzündung zu einem grossen und unangenehmen Problem werden. In einem juristischen Streitfall über die Verantwortung des Unternehmens in einem Schadenfall entscheiden sich die Gerichte mehrheitlich zugunsten des Arbeitnehmers. Dies zeigt eine aktuelle Studie, die weltweit die Rechtspraxis in verschiedenen Ländern untersucht hat. Duty of Care beginnt dabei bereits in der Information und der Schulung der Mitarbeitenden bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. So kann ein Unternehmen einem Mitarbeitenden auch einen Auslandseinsatz verwehren, wenn dieser sich nicht bereit erklärt, die notwendigen Vorkehrungen wie zum Beispiel Impfungen vorzunehmen. Wenn ein Unternehmen seine Pflichten zum Schutz und Sicherheit der Angestellten nicht wahrnimmt, können daraus kostspielige Konsequenzen folgen.
