Recht

Schutz und Sicherheit rund um die Welt

Unternehmerische Verantwortung für Mitarbeitende in Krisenfällen

Unternehmen sind für die Sicherheit, die medizinische Versorgung und den Schutz ihrer Mitarbeitenden verantwortlich. Speziell bei Auslandseinsätzen und auf Geschäftsreisen nehmen die Risiken von medizinischen und politischen Zwischenfällen zu. Gerade in der Schweiz sind sich jedoch viele mittelgrosse Unternehmen mit Auslandsaktivitäten ihrer Pflichten zur Betreuung der Mitarbeitenden auch in einfachen Krankheitsfällen im Ausland zu wenig bewusst. Ein Umstand, der sie teuer zu stehen kommen kann.
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In Zeiten der Globalisierung sind auch für Schweizer KMU ausländische Märkte und Produktionsstandorte längst Teil ihrer Strategie sowie Produktions- und Vertriebsstrukturen. Genauso wie Grosskonzerne beschäftigen mittelgrosse Schweizer Unternehmen Mitarbeitende in allen Ländern der Welt. Man muss dabei unterscheiden zwischen den lokalen Arbeitskräften, den sogenannten Expatriates, das heisst Mitarbeitende aus der Schweiz oder anderen Ländern im mittel- oder langfristigen Auslandseinsatz, und Geschäftsreisenden, die sich tage- oder wochenweise rund um den Globus bewegen.

Risiken analysieren

Neben den allgemein bekannten Risiken wie Krankheit und Unfall, wofür der Schweizer Arbeitnehmer grundsätzlich gut versichert ist, kommen je nach Region neue Gefahrenpotenziale hinzu, die eine vertiefte Risikoanalyse und -prävention erfordern. Oft sind es kleine Bagatellfälle im Alltag, die einem das Leben schwer machen können. Da ist zum Beispiel der Schweizer Geschäftsmann, der nach einem langen Flug in Sydney, Australien, ankommt, übermüdet in seinen Mietwagen steigt und prompt auf der falschen Strassenseite fährt und einen Unfall verursacht. Oder die Frau des in Thailand beschäftigten Ingenieurs, die nach einem Hundebiss starke Schmerzen im rechten Arm und im Auge verspürt, da sie offenbar ungenügend geimpft war.

Duty of Care

Die Kranken- und Unfallversicherung zahlt selbstverständlich die notwendigen Behandlungen und Heilungskosten, doch die Verantwortung von Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern geht weiter. Unter dem Begriff «Duty of Care» werden die juristischen Pflichten der Arbeitgeber zusammengefasst, seine Mitarbeitenden jederzeit medizinisch und in punkto Sicherheit zu erreichen und zu betreuen. Das ist in einem Büro in London oder am Flughafen in Rom natürlich einfacher als auf einer Baustelle in Kasachstan oder auf einer Plantage in Burkina Faso. Und an bestimmten Orten auf der Welt kann eine einfache Ohrenentzündung zu einem grossen und unangenehmen Problem werden. In einem juristischen Streitfall über die Verantwortung des Unternehmens in einem Schadenfall entscheiden sich die Gerichte mehrheitlich zugunsten des Arbeitnehmers. Dies zeigt eine aktuelle Studie, die weltweit die Rechtspraxis in verschiedenen Ländern untersucht hat. Duty of Care beginnt dabei bereits in der Information und der Schulung der Mitarbeitenden bezüglich ihrer Rechte und Pflichten. So kann ein Unternehmen einem Mitarbeitenden auch einen Auslandseinsatz verwehren, wenn dieser sich nicht bereit erklärt, die notwendigen Vorkehrungen wie zum Beispiel Impfungen vorzunehmen. Wenn ein Unternehmen seine Pflichten zum Schutz und Sicherheit der Angestellten nicht wahrnimmt, können daraus kostspielige Konsequenzen folgen.

Oft vernachlässigt

Schweizer Unternehmen sind traditionell gut versichert, leisten aber oft nur minimale Anstrengungen zum erweiterten Schutz und zur erweiterten medizinischen Grundversorgung im Krankheitsfall ihrer weltweit tätigen Mitarbeitenden. Diese umfassende Fürsorge ist in der angelsächsischen Kultur ausgeprägter vorhanden, und auch in Ländern wie Frankreich oder Deutschland werden Gesundheitsfragen stärker in die Unternehmensführung einbezogen. Gerade für KMU ist eine breit abgestützte und mit eigenen Stellen aufgebaute Risikoanalyse und Krisenorganisation kaum möglich. Das Thema darf jedoch auch nicht ganz ausgeblendet oder auf die Einschätzung grober Risikostrukturen reduziert werden. In einem solchen groben Raster werden oft nur grosse, aber wenig wahrscheinliche Ereignisse wie Terrorismus, Krieg oder Erdbeben abgebildet. Die viel häufigeren Alltagsfälle wie Autounfälle, Infektions- und Sexualkrankheiten werden nicht genügend in das Risikoprofil eines Mitarbeiters im Ausland einbezogen. Nur schon die Versorgung von Mitarbeitenden mit Medikamenten in abgelegenen Gebieten bei einem Unterbruch der Verkehrswege (zum Beispiel bei Streik oder Naturkatastrophen) stellen oft unerwartete, aber dringliche Probleme dar. Wenn ein Auslandsaufenthalt in China länger als die geplante eine Woche geht, dem Mitarbeiter aber seine dringend notwendigen Diabetesmedikamente ausgehen, sind kurze Reaktionszeiten und alternative Verkehrswege entscheidend.

Ausbildung nach Mass

Als erste Massnahme in KMU mit im Ausland tätigen Mitarbeitern empfiehlt sich eine umfassende Information und Schulung der Geschäftsleitung und der Mitarbeitenden. Oft sind es reine Informationslücken, die zu einem juristisch heiklen Sicherheitsvakuum führen. Und somit verbessert schon ein beratendes Gespräch die Situation aller Beteiligten. Inwieweit ein Unternehmen – je nach individueller Risikoanalyse und Tätigkeitsfeld – weitergehende Massnahmen einleiten und sich durch massgeschneiderte Lösungen mehr Sicherheit und medizinische Versorgung im Ernstfall aneignen soll, muss von Fall zu Fall entschieden werden. Es gibt Beispiele, wonach Firmen in gewissen Ländern ihre Mitarbeitenden nicht mehr selber Autos fahren lassen, sondern nur noch Chauffeur-Dienste in Anspruch nehmen. Dies nicht aus Gründen des Komforts, sondern als Sicherheitsmassnahme.

Die Verantwortlichkeiten der Unternehmen gegenüber ihren Mitarbeitern werden immer bedeutender und die Implementierung der medizinischen und sicherheitstechnischen Aspekte wird zur Grundvoraussetzung für internationale Geschäftstätigkeiten auch von KMU. Denn eine erfolgreiche Krisenbewältigung fängt lange vor einer möglichen Krise an, auch wenn sie noch so klein und alltäglich ist. Zudem bilden erweiterte medizinische Leistungen einen zusätzlichen Anreiz und gehören als ergänzende Leistungen in das Gesamtpaket der Entlöhnung.