Neue CO₂-Gesetz-Revision
Der Bundesrat will den Treibhausgasausstoss bis 2030 halbieren. Er hat zu diesem Zweck im September 2022 die Botschaft zu einem neuen Revisionsversuch für das CO₂-Gesetz für die Zeit von 2025 bis 2030 verabschiedet. Die Vorlage enthält keine neuen oder höheren Abgaben und folgende Bestimmungen, die für Unternehmer interessant sind.
Mit der Vorlage kann der Bund zwischen 2025 und 2030 insgesamt rund 4,1 Milliarden Franken in den Klimaschutz investieren. Ein grosser Teil der Investitionen, nämlich rund 2,8 Milliarden Franken, steht für Klimaschutzmassnahmen im Gebäudebereich bereit. Zudem wird der Ausbau von Fernwärmenetzen finanziell unterstützt.
- Im Verkehrsbereich sieht die Vorlage Mittel von rund 800 Millionen Franken vor. Dieses Geld fliesst unter anderem in den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektroautos, die Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Verkehr. Dazu ist zu bemerken, dass Busse mit Oberleitung ökologischer sind als Batteriebusse. Batteriebusse sind viel zu teuer und verbrauchen enorme Ressourcen, die auch immer wieder erneuert werden müssen. Dazu braucht man mehr Fahrzeuge, weil ein Teil der Flotten an den Ladesäulen festhängt.
- Die CO₂-Abgabe, die auf fossilen Brennstoffen wie Öl und Gas erhoben wird, bleibt bei 120 Franken pro Tonne CO₂. Neu sollen die Mittel aus der Abgabe bis knapp zur Hälfte in Klimaschutzmassnahmen investiert werden können. Die Bevölkerung und die Wirtschaft erhalten die andere Hälfte der Abgabe zurück.
- Im CO₂-Gesetz soll geregelt werden, dass der Bund den Betreibern von Zweistoffanlagen, die von Gas auf Heizöl umstellen können, die Mehrausgaben erstatten kann, wenn diese durch die Umstellung zusätzliche CO₂-Emissionsrechte erwerben müssen.
- Die Mittel für die Klimaschutzmassnahmen fliessen wie bisher in das Gebäudeprogramm, den Technologiefonds und die Förderung von Geothermie. Neu können auch Biogasanlagen und Gemeinden bei ihrer Energieplanung unterstützt werden.
- Der Technologiefonds soll weiterhin innovativen Schweizer Firmen mit Bürgschaften zu Fremdkapital verhelfen und neu Risiken beim Ausbau von Fernwärmenetzen absichern.
- Mit der Revision des CO₂-Gesetzes müssen Autoimporteure in ihrer Fahrzeugflotte effizientere Modelle anbieten. Die CO₂-Zielwerte für Fahrzeuge werden analog zu den Vorgaben der Europäischen Union weiter verschärft. Neu sollen auch für Lastwagen CO₂-Zielwerte gelten.
- Der Ausbau von Ladestationen für Elektrofahrzeuge soll gefördert werden. Im öffentlichen Verkehr wird das Steuerprivileg für Dieselbusse ab 2026 aufgehoben. Die dadurch erzielten Mehreinnahmen werden in Busse mit Elektro- oder Wasserstoffantrieb investiert. Zudem fördert der Bund ein verbessertes Angebot an internationalen Zugverbindungen einschliesslich Nachtzügen.
- Im Güterverkehr bleiben Elektro- und Wasserstofflastwagen bis 2030 von der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe LSVA befreit. Dadurch erhalten die Transportunternehmen einen Anreiz, verstärkt auf klimafreundliche Alternativen zu setzen.
- Im Flugsektor verpflichtet das revidierte CO₂-Gesetz die Anbieter von Flugzeugtreibstoffen dazu, dem in der Schweiz getankten Kerosin erneuerbare Flugtreibstoffe beizumischen.
- Importeure von Benzin und Diesel müssen weiterhin einen Teil der CO₂-Emissionen dieser Treibstoffe mit Klimamassnahmen ausgleichen, neu mit einem Maximalsatz von bis zu 90 Prozent. Der maximale Zuschlag, den die Treibstoff-Importeure dafür an der Tanksäule verlangen können, bleibt unverändert bei 5 Rappen pro Liter Benzin und Diesel.
- Künftig soll grundsätzlich allen Unternehmen eine Befreiung von der CO₂-Abgabe offenstehen, wenn sie im Gegenzug eine Verpflichtung zur Verminderung ihrer Treibhausgase eingehen.
Bestimmungen zur Solarenergie
Folgende Änderungen des Energiegesetzes traten am 1. Oktober 2022 in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2025. Beim Bau neuer Gebäude mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von mehr als 300 Quadratmetern ist auf den Dächern oder an den Fassaden eine Solaranlage, beispielsweise eine Photovoltaik- oder eine Solarthermieanlage, zu erstellen (Art. 45a EnG). Die Kantone können diese Pflicht auch bei Gebäuden mit einer anrechenbaren Gebäudefläche von 300 Quadratmetern oder weniger vorsehen. Die Kantone regeln die Ausnahmen, insbesondere, wenn das Erstellen einer Solaranlage anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht, technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unverhältnismässig ist.
Der Bundesrat hat im März 2023 Änderungen der Energieverordnung, der Energieförderungsverordnung und der Stromversorgungsverordnung beschlossen. Diese Änderungen traten per 1. April 2023 in Kraft. Mit den Änderungen des Energiegesetzes erleichtert das Parlament die Bewilligung von Photovoltaik-Grossanlagen und legt für diese eine Förderung mit einer Einmalvergütung von bis zu 60 Prozent der Investitionskosten fest. Diese Erleichterungen gelten, bis diese neuen Photovoltaik-Grossanlagen schweizweit eine jährliche Gesamtproduktion von maximal zwei Terawattstunden (TWh) erlauben. Die Änderungen des Energiegesetzes sind befristet bis 2025.
Stromreserve
Der Bundesrat schickte im Juni 2023 Gesetzesänderungen für die Stromreserve in die Vernehmlassung. Diese besteht aus der Wasserkraftreserve und der ergänzenden Reserve. Die Winterreserveverordnung und damit auch die darauf basierenden Stromreserven sind bis Ende 2026 befristet. Das Parlament schafft aktuell im Stromversorgungsgesetz die gesetzliche Grundlage für eine obligatorische Wasserkraftreserve. Diese will der Bundesrat nun mit gesetzlichen Regelungen zu einer Reserve ergänzen, die aus Reservekraftwerken, Notstromgruppen und WKK-Anlagen (Wärme-Kraft-Koppelung) besteht.
Damit stellt der Bundesrat die verschiedenen Reservekapazitäten auf eine unbefristete gesetzliche Grundlage und stärkt so die Versorgungssicherheit. Die entsprechende Revision umfasst folgende Eckpunkte:
- Der Bundesrat kann Zielwerte für die Dimensionierung der einzelnen Bestandteile der Reserve vorgeben. Über die konkrete Dimensionierung bestimmt die Eidgenössische Elektrizitätskommission (ElCom).
- Die ergänzende Reserve soll grundsätzlich durch Ausschreibungen bereitgestellt werden, wobei für Notstromgruppen und WKK-Anlagen auch ein anderes Verfahren möglich sein soll. Für die Teilnahme an der Reserve erhalten die Anlagebetreiber ein Verfügbarkeitsentgelt. Werden ihre Reserven abgerufen, erhalten sie zudem eine Abrufentschädigung.
- Damit die Treibhausgasbilanz nicht belastet wird, kann der Bundesrat Anpassungen im CO₂-Recht treffen, wie die Pflicht zur Teilnahme am Emissionshandelssystem.
- Sämtliche Kosten sind grundsätzlich Teil der anrechenbaren Betriebskosten des Übertragungsnetzes und werden deshalb auf alle Endverbraucher überwälzt.
Geplant ist eine weitere Revision des Energiegesetzes, über die man sich bis Ende Juni 2023 aber noch nicht geeinigt hat. Nach der Botschaft des Bundesrates von 2021 wird vermehrt dezentral Elektrizität erzeugt und auch in den unteren Ebenen der Stromnetze (Verteilnetze) eingespeist. Aus ökonomischer Sicht und unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit ist eine höhere Flexibilisierung von Netz, Produktion und Verbrauch wichtig.
In einem künftig vermehrt dezentralen Energiesystem spielen die einzelnen Akteure, Endverbraucher, Prosumer (Stromproduzenten, die gleichzeitig auch Stromkonsumenten sind), Dienstleister und so weiter eine wichtigere und aktivere Rolle als heute. Dafür bekommen auch kleine Endverbraucher Zugang zum Strommarkt und damit zu Informationen sowie mehr Transparenz über Produkte und Kosten.
Gefördert werden sollen Photovoltaikanlagen, sowie der Bau neuer oder Ausbau bestehender Grosswasserkraftanlagen, die man zugleich modernisieren sollte, Kleinwasserkraft, Windenergie, Geothermie und Biomasse. Dazu soll die Energieeffizienz gesteigert werden.
Mehr Windkraftanlagen
Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) beschloss im September 2022 durch eine Änderung des Energiegesetzes, das Verfahren für Windenergieanlagen von nationalem Interesse zu beschleunigen. Der Bundesrat hat dem Vorschlag des Nationalrates mit einigen Änderungen zugestimmt. Demnach ist Folgendes vorgesehen:
Die Baubewilligung und die damit notwendigerweise zusammenhängenden in der Kompetenz der Kantone liegenden Bewilligungen werden durch den Kanton erteilt. Für Windenergieanlagen von nationalem Interesse, die über eine rechtskräftige Nutzungsplanung verfügen, gilt bis zu einer schweizweit zusätzlichen Produktion aus solchen Anlagen von 1 Terawattstunde pro Jahr im Vergleich zum Jahr 2021, dass gegen die Baubewilligung und die anderen Bewilligungen nur die Beschwerde an das obere kantonale Gericht zulässig ist (Art. 71c Abs. 1 Bst. a und b EnG).
Entsprechend soll das Bundesgerichtsgesetz Art. 83 geändert werden: Die Beschwerde ans Bundesgericht ist unzulässig gegen Entscheide betreffend die Baubewilligungen und notwendigerweise damit zusammenhängenden in der Kompetenz der Kantone liegenden Bewilligungen für Windenergieanlagen von nationalem Interesse, wenn sich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung stellt.
Umstrittene Windkraft
Windräder sind laut ihren Kritikern wenig effizient, brauchen viel graue Energie, diverse Auswirkungen auf die Natur, zum Beispiel Tiere sind noch nicht ausreichend bekannt, dazu trocknen sie die Böden aus. Zudem verursachen die Windräder Sondermüll. Und CO₂-neutral ist der riesige Materialaufwand auch nicht. Auch wenn man versucht, die Windräder umweltfreundlicher zu gestalten, sind sie doch keine geeignete Energieform.
Professor Fritz Vahrenholt, ehemals Umweltsenator in Hamburg und der Autor des Buches «Die kalte Sonne», hat sich zu dieser Politik geäussert. «Für ein Windrad benötigt man 190 Hektar. Das ist eine Fläche von 1,4 mal 1,4 Quadratkilometer. Also steht dann im Abstand von 1,4 Kilometer jeweils ein Windrad mit den entsprechenden Zufahrtsstrassen, die die Waldstücke zerschneiden. Damit die Verbreitung in Windkraftanlagen in naturempfindlichen Gebieten besser vorankommt, hatte ja bereits im November 2020 ‹Agora›-Energiewende, der Thinktank, der die Bundesregierung berät, die Lockerung des Tötungsverbots geschützter Arten im Naturschutzrecht verlangt.»
Das Deutsche Umweltbundesamt publizierte eine Studie über die Ökobilanz von Wind- und Solaranlagen. Das Amt ist keine neutrale Instanz oder gar kritisch gegen die Windradpolitik der Deutschen Regierung. Nach dem Deutschen Windenergie-an-Land-Gesetz sollen bis Ende 2032 zwei Prozent der Bundesfläche für Windräder verwendet werden.
Aber sogar in dieser Studie wurden verschiedene mögliche Folgen von Windrädern und Solaranlagen nicht behandelt, zum Beispiel die Tötung von Tieren, etwa Vögel, Fledermäuse oder Insekten. Das wurde «aufgrund fehlender Datenverfügbarkeit» nicht untersucht. Der Wasserverbrauch, das heisst, Entfernen von Wasser aus einem Wassereinzugsgebiet durch Verfrachtung, Verdunstung, oder Evapotranspiration, ist von hoher politischer Relevanz. Die in dieser Studie verwendeten Vordergrunddaten sind nicht für eine Auswertung des Wasserverbrauchs geeignet. Daher wurde die Kategorie in dieser Studie nicht berücksichtigt.
Auch zum sogenannten Abiotischen Ressourcenverbrauch (ADP) (elementare Ressourcen) äussert sich die Studie nicht, obwohl die Relevanzanalyse des Verbrauchs an kritischen und seltenen Rohstoffen im Bereich der eingesetzten Materialien der PV-Module und der Elektronikkomponenten in den Invertern sowie beim Einsatz von Permanentmagneten in Windkraftanlagen von Interesse sein könnte. Grund hierfür war, dass die Ergebnisse des ADP je nach verwendetem Hintergrundsystem (Ökobilanzdatenbank) sehr stark voneinander abweichen können und im schlimmsten Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen und Schlussfolgerungen führen.
Fazit: Verschiedene Folgen von Windrädern und grossflächigen Solaranlagen sind heute noch unbekannt.
Moderne Kernenergie
Das Genfer Start-up Transmutex entwickelt einen neuen Typ Kernreaktor, der kostengünstig kohlenstoffarmen Strom liefern soll. Das ambitionierte Ziel ist der Bau des Prototyps eines Thoriumreaktors für Demonstrationszwecke innerhalb von zehn Jahren. Das deutsch-kanadische Kerntechnik-Start-up Dual Fluid entwickelte einen schnellen Reaktor mit flüssigem Brennstoff und separater Kühlschleife mit flüssigem Blei. Durch seine geringe Grösse kann er laut Unternehmen preiswert hergestellt und in einem unterirdischen Betonbunker sicher untergebracht werden. Andere Forscher beschäftigen sich mit dem Recycling von Elementen in Brennstäben.
Die Initiative «Blackout stoppen» fordert folgende Verfassungsänderung:
Die Bundesverfassung (Art. 89 Abs. 6 und 7) wird wie folgt geändert:
- Die Stromversorgung muss jederzeit sichergestellt sein. Der Bund legt dafür die Verantwortlichkeiten fest. Die Stromproduktion hat umwelt- und klimaschonend zu erfolgen. Alle klimaschonenden Arten der Stromerzeugung sind zulässig, also auch die Kernenergie.
- Nach Initiativkomittee darf es keine Verbote von bestimmten Techniken geben. Und immerhin wird Umweltfreundlichkeit der Energieproduktion verlangt.