Tausende Satelliten rasen um unseren Planeten, und Unternehmen wie SpaceX verändern dabei die Spielregeln der Raumfahrt grundlegend. Während die Technologie es Satelliten heute erlaubt, auszuweichen, anzudocken oder sich gegenseitig zu warten, hinkt das Recht dieser Entwicklung deutlich hinterher.
Verkehrsmanagement
Im Dezember 2025 passierte ein neu gestarteter chinesischer Satellit einen Starlink-Satelliten in einem Abstand von lediglich 200 Metern. SpaceX gab an, dass es im Vorfeld keinerlei Koordination gegeben habe – ein Umstand, der eine gravierende Lücke offenlegt: Es existieren keine verbindlichen internationalen Regeln, die festlegen, wie Satelliten manövrieren oder sich orbitalen «Spuren» zuordnen sollen. Satelliten bewegen sich nicht auf Fahrbahnen wie Autos, und im Orbit gibt es weder Ampeln noch Vorfahrtsregeln. Die Folgen sind riskante Annäherungen, die Ingenieure ebenso wie Juristen ins Schwitzen bringen. Mit dem Anwachsen der Satellitenzahl auf mehrere Zehntausend könnte dieses rechtliche Vakuum dazu führen, dass kleinste Fehlberechnungen katastrophale Kollisionen auslösen. Zwar existieren freiwillige Leitlinien, doch im Weltraum bedeutet «freiwillig» häufig auch «fragil». Diese Entwicklung verdeutlicht, warum viele Experten hierin eines der grössten Probleme der zukünftigen Mobilität sehen.
Als Reaktion darauf plant SpaceX, im Laufe des Jahres 2026 rund 4400 Satelliten auf niedrigere Umlaufbahnen zu verlegen. Dies erklärte Michael Nicholls, Vizepräsident für Starlink-Engineering bei SpaceX. Durch die Absenkung der Bahnhöhe sollen ausser Betrieb befindliche Satelliten schneller in der Erdatmosphäre verglühen, wodurch langfristiger Weltraummüll reduziert und das Kollisionsrisiko gesenkt wird. Elon Musk betonte zudem, dass dieser Schritt die Kapazität von Starlink erhöhen werde. Das Satelliteninternet-Netzwerk, das inzwischen aus etwa 9000 Satelliten besteht und Nutzer in über 150 Ländern versorgt, soll dadurch eine höhere Kundendichte ermöglichen.
Fazit Verkehrsmanagement: Die Zukunft der Mobilität im Weltall entwickelt sich rasant. Was lange Zeit ausschliesslich staatlichen Raumfahrtagenturen vorbehalten war, wird zunehmend von privaten Akteuren, neuen Technologien und internationalen Kooperationen geprägt. Satellitenkonstellationen, Weltraumtourismus, On-Orbit-Servicing, Mondmissionen und langfristig sogar interplanetare Mobilität werfen grundlegende rechtliche Fragen auf. Diese betreffen insbesondere das internationale Weltraumrecht, aber auch regionale und nationale Rechtsordnungen wie das EU-Recht und das Schweizer Recht.
Die Frage der Haftung
Anfang 2026 erhob China informelle Beschwerde bei den Vereinten Nationen, nachdem Starlink-Satelliten die chinesische Raumstation zu Notfallmanövern gezwungen hatten, um mögliche Kollisionen zu vermeiden. Die Frage nach dem Verschulden blieb ungeklärt und verdeutlichte erneut, wie sehr das Recht hinter der Technologie zurückbleibt, die es eigentlich regeln sollte.
SpaceX erklärte öffentlich, dass es zu der gefährlichen Annäherung ohne vorherige Koordination oder den Austausch von Bahndaten gekommen sei. Dies unterstreicht das Fehlen eines standardisierten, rechtlich verbindlichen Systems zur Konfliktvermeidung im Weltraumverkehr und zeigt die Risiken, die mit dem Betrieb in überfüllten Umlaufbahnen ohne universelle Regeln einhergehen. Der Vorfall macht deutlich, dass das derzeitige Weltraumverkehrsmanagement weitgehend freiwillig und unkoordiniert ist. Betreiber verlassen sich auf informelle Absprachen und proprietäre Überwachungssysteme statt auf durchsetzbare rechtliche Verpflichtungen – ein reales Sicherheitsrisiko angesichts des zunehmenden orbitalen Verkehrs.
Selbst wenn es nicht zu einer Kollision kommt, bleibt die rechtliche Situation unklar. Weicht ein Satellit einem anderen aus und kommt es dennoch zu einem Schaden – wer haftet dann? Das Haftungsübereinkommen von 1972 ordnet die Verantwortung den startenden Staaten zu, berücksichtigt jedoch nicht die komplexe Realität dynamischer Ausweichmanöver in Echtzeit.
Globale Verkehrsordnung fehlt
Noch komplizierter wird es bei der Frage der anwendbaren Jurisdiktion, wenn Satelliten einander sehr nahe kommen. Nach dem Weltraumvertrag gehört ein Raumfahrzeug dem Staat, der es gestartet hat. Doch was gilt, wenn sich ein Satellit einem anderen zur Inspektion, Reparatur oder Müllbeseitigung nähert? Wessen Recht findet Anwendung? Ende 2025 führten Starfish Space und Impulse Space ein autonomes Rendezvous im Orbit durch und näherten sich dabei bis auf 1250 Meter an. Technisch war die Mission erfolgreich, rechtlich warf sie jedoch zahlreiche Fragen auf: Hätte das annähernde Raumfahrzeug eine Genehmigung benötigt? Könnte es in die Jurisdiktion des anderen Betreibers eingegriffen haben? Das geltende Recht liefert darauf kaum Antworten.
Eine weitere Komplikation der Jurisdiktion ist die Fragmentierung der Rechtsordnung. Während einzelne Staaten nationale Gesetze erlassen, fehlt eine kohärente globale Verkehrsordnung für den Weltraum. Dies birgt die Gefahr eines regulatorischen Wettbewerbs («Flag of Convenience»), bei dem Betreiber gezielt jene Jurisdiktion wählen, die die geringsten Anforderungen stellt.
Schweizer Recht
Die Schweiz ist zwar keine klassische Raumfahrtnation, gewinnt jedoch als Standort für Raumfahrtunternehmen, Versicherungen und internationale Organisationen zunehmend an Bedeutung. Die Schweiz verfügt derzeit noch nicht über ein in Kraft getretenes, eigenes Bundesgesetz über die Raumfahrt; ein entsprechender Entwurf war 2025 in der Vernehmlassung und befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Es soll Bewilligungen, Haftungsfragen und ein nationales Register für Weltraumobjekte regeln und internationales Weltraumrecht in nationales Recht umsetzen. Der Bundesrat rechnet damit, dass das neue Gesetz nicht vor 2028 in Kraft treten dürfte. Mit dem Bundesgesetz über die Raumfahrt reagiert die Schweiz auf die Notwendigkeit, private Weltraumaktivitäten zu regulieren.
Im Zentrum des Schweizer Rechts stehen die staatliche Bewilligungspflicht, die Haftungsabsicherung sowie die Einhaltung internationaler Verpflichtungen. Mobilität im Weltall wird dabei nicht isoliert betrachtet, sondern als Teil einer umfassenden Verantwortungskette: Nach internationalem Recht bleibt der Staat für die Aktivitäten seiner Akteure verantwortlich. Schweizer Regelungen legen daher besonderen Wert auf Risikominimierung, Versicherungspflichten und staatliche Aufsicht.
Bemerkenswert ist zudem der schweizerische Fokus auf Rechtssicherheit und Innovationsfreundlichkeit. Die Schweiz versucht, einen Ausgleich zwischen wirtschaftlicher Förderung und strengen Sicherheitsstandards zu finden. Für zukünftige Mobilitätskonzepte wie On-Orbit-Servicing oder Weltraumlogistik könnte dies ein besonders attraktives regulatorisches Umfeld schaffen.
Rechtsorbit im Wandel
Von Beinahe-Zusammenstössen über Notfallmanöver bis hin zu Operationen in unmittelbarer Nähe wird der niedrige Erdorbit zunehmend zu einem Hochrisiko-Labor für das Recht. Ingenieure können Satelliten mit höchster Präzision steuern, doch ohne durchsetzbare Regeln müssen Betreiber Innovation, Risiko und Diplomatie sorgfältig gegeneinander abwägen.
Während Unternehmen darum konkurrieren, Dienste wie das globale Internet von Starlink auszubauen, stehen Gesetzgeber vor einer dringenden Aufgabe: Sie müssen Regeln für Bewegung, Haftung und Jurisdiktion im Weltraum definieren – oder riskieren, dass der Orbit zum «Wilden Westen» wird.
Eines ist klar: Die nächste Grenze der Weltraummobilität ist nicht nur technischer Natur – sie ist vor allem rechtlich.
Die Mobilität im Weltall steht an der Schwelle von der Pionierphase zur Alltäglichkeit. Rechtlich bedeutet dies einen Paradigmenwechsel: vom Ausnahme- zum Regelbetrieb. Internationales Recht, EU-Recht und Schweizer Recht werden dabei eng miteinander verflochten sein. Ob unsere Zukunft tatsächlich im All liegt, wird nicht allein von technologischen Innovationen abhängen, sondern entscheidend davon, ob es gelingt, einen stabilen, gerechten und nachhaltigen Rechtsrahmen für die Mobilität im Weltraum zu schaffen.