Recht

Arbeitsrecht

Schutz vor Mobbing und Belästigung gehört zur Fürsorgepflicht der Firma

Schutz vor Mobbing und Belästigung gehört zur Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Leider fördert die Krise solche Verhaltensweisen, wenn man nicht schon vorher für ein höfliches Benehmen unter Mitarbeitenden sorgt und klarmacht, dass man weder sexuelle noch sonstige Belästigungen dulden wird.
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Im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) und des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) wurde eine gesamtschweizerische Studie durchgeführt, die 2008 publiziert wurde. Im Gegensatz zu den meisten bestehenden Studien wurden sowohl Frauen als auch Männer einbezogen.

Abwertend und obszön

Dabei ergab sich, dass gut die Hälfte der Befragten in ihrem bisherigen Erwerbsleben mindestens eine von zwölf vorgegebenen, potenziell belästigenden Verhaltensweisen erlebt hat. Deutschschweizer Angestellte berichteten 53 Prozent häufiger von Vorfällen als Erwerbstätige in der Romandie mit 47 Prozent. Hingegen ist die Differenz zwischen den Geschlechtern niedriger als erwartet. Während es bei den Frauen 55 Prozent sind, die im Lauf ihres Erwerbslebens einen oder mehrere Vorfälle erlebt haben, sind es bei den Männern fast 49 Prozent. Belästigendes Verhalten ging zu knapp zwei Drittel von Männern aus, in einem Fünftel der Fälle waren beide Geschlechter und in gut einem Sechstel ausschliesslich Frauen beteiligt. Bezogen auf die berufliche Beziehung waren Arbeitskolleginnen und -kollegen in gut der Hälfte der Fälle die Urhebenden von potenziell belästigenden Verhaltens. In einem knappen Fünftel ging dieses von Kundinnen oder Kunden aus, in einem Zehntel von Vorgesetzten.

Die am häufigsten erlebten Verhaltensweisen sind allgemeine abwertende oder obszöne Sprüche oder Witze, Nachpfeifen/Anstarren, obszöne Gebärden, Gesten usw. sowie unerwünschte abwertende oder obszöne Telefone, Briefe oder E-Mails und auf die Befragten persönlich bezogene abwertende oder anzügliche Sprüche.

Die Definition

Nach offizieller Definition fällt unter den Begriff sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder aufgrund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich während der Arbeit ereignen oder bei Betriebsanlässen. Sie kann von Angestellten oder Vorgesetzten ausgehen, von Angehörigen von Partnerbetrieben oder von der Kundschaft des Unternehmens. Sexuelle Belästigung kann mit Worten, Gesten oder Taten von Einzelpersonen oder von Gruppen ausgeübt werden. Unter Sexismus versteht man jede Art von Diskriminierung aufgrund des Geschlechts. Wenn Frauen oder Männer zum Beispiel wegen ihres Aussehens, ihres Verhaltens oder ihrer sexuellen Orientierung verspottet werden oder anzüglichen Bemerkungen ausgesetzt sind, ist das ein sexistisches Verhalten.

Wichtig: Ausschlaggebend ist nicht die Absicht der belästigenden Person, sondern ob die betroffene Person es als erwünscht oder unerwünscht empfindet.

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