Der Gesetzgeber ist derzeit mit einer solchen umfassenden Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts beschäftigt. Dabei stehen generell die Modernisierung des Unternehmensrechts sowie die Anpassung an die wirtschaftlichen Bedürfnisse im Mittelpunkt der Bestrebungen.
Vorgesehene Änderungen
Seit der Verabschiedung des Gesetzesentwurfs zur Revision des Aktien- und Rechnungslegungsrechts durch den Bundesrat am 21. Dezember 2007 haben sich sowohl der National- als auch der Ständerat und deren Rechtskommissionen mit der Vorlage beschäftigt. Die Vorlage wurde dabei für die weitere Behandlung zweigeteilt, einerseits in eine eigenständige Revision des Aktienrechts und anderseits in eine Revision des Rechnungslegungsrechts. Dazu kam aus aktuellen politischen Gründen eine Abkoppelung rund um die Thematik der Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung, die ihren Ursprung in der im Februar 2008 eingereichten Volksinitiative «Gegen die Abzockerei», auch bekannt als Minder-Initiative, hat.
In den nachstehenden zwei Übersichtsboxen sind einige Aspekte der im Entwurf des Bundesrats vorgesehenen Änderungen des neuen Aktien- und Rechnungslegungsrechts aufgeführt, wobei die Thematik der Vergütung des Verwaltungsrats und der Geschäftsleitung weitestgehend ausgeblendet wird, da dies vor allem börsenkotierte Unternehmen betrifft und kleine und mittlere Unternehmen diesbezüglich weniger davon betroffen sind.
Auswirkungen auf KMU
Die vorgesehenen Änderungen der Aktienrechtsrevision werden dazu beitragen, das veraltete Aktienrecht aus dem Jahr 1992 zu modernisieren und an die heutigen Gegebenheiten und Bedürfnisse anzupassen. Die Flexibilisierung der Kapitalstrukturen wird es dem Verwaltungsrat ermöglichen, mit Änderungen der Höhe des Kapitals schnell auf die finanzielle Lage des Unternehmens Einfluss zu nehmen. Die Vereinfachung der Durchführung der Generalversammlung, so beispielsweise die Regelung des Einsatzes elektronischer Mittel, wird bisherige veraltete Vorschriften ablösen und zur angestrebten Modernisierung beitragen.