Im Grundsatz sollte man sich stets bewusst sein: Ein Unternehmen geht mit jeder einzelnen Mitarbeiterin und mit jedem einzelnen Mitarbeiter ein Vertragsverhältnis ein – meistens auf unbestimmte Dauer, manchmal für eine befristete Zeit.
Die Anstellungsbedingungen sagen viel über die Kultur eines Unternehmens aus. Aus den Anstellungsbedingungen lässt sich viel über ein Unternehmen herauslesen, ohne dass man es bereits kennt. Welche Bereiche sind geregelt, wie sind sie geregelt und welchen Umfang haben die allgemeinen Anstellungsbedingungen? Das sind nur einige Indikatoren, die Rückschlüsse auf die Unternehmenskultur zulassen. Die Unternehmensstrategie als allgemeine Stossrichtung gibt auch die Vorgaben für das vertragsrechtliche Miteinander zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden vor. Gleichermassen können die Anstellungsbedingungen die Unternehmensstrategie begünstigen – aber, wenn diese nicht kongruent sind, leider eben auch hemmen.
Vier wesentliche Ebenen
Im Wesentlichen gibt es vier Ebenen der Anstellungsbedingungen. Zum Ersten ein allgemeingültiges Personalreglement, in welchem die wesentlichen vertraglichen Grundzüge geregelt werden. Zum Zweiten die separaten Reglemente, die Teilbereiche der Vertragsausgestaltung ausführlicher regeln, wie zum Beispiel Arbeitszeitreglement, Spesenreglement, Geschäftswagenreglement. Die dritte Ebene bilden die Richtlinien und Weisungen. Sie sind Niederschriften des direkten Weisungsrechts des Arbeitgebers, die nicht des Einverständnisses der Mitarbeiterinnen und der Mitarbeiter benötigen, die aber ebenfalls für die gesamte Belegschaft gleich geregelt werden. Und die vierte Ebene bildet dann der Einzelarbeitsvertrag, der die individuellen Regelungen zwischen Arbeitgeber und Mitarbeitenden festhält, im Wesentlichen die Funktion, der Arbeitsbeginn, der Lohn und andere für das individuelle Arbeitsverhältnis massgebende Regelungen.
Diese vier verschiedenen Ebenen sind gerade bei KMU oft nicht klar auseinandergehalten. Bei der Unternehmensgründung wird der Vertragsgestaltung mit Mitarbeitenden meistens wenig Beachtung geschenkt. Denn in der Gründungsphase ist das Dabeisein von zentraler Bedeutung. Da spielt es auch Angestellten nicht so eine grosse Rolle, wie die Arbeitszeiten definiert sind, wie viele Feiertage gewährt werden, oder wie mit Überstunden und Absenzen umgegangen wird. Wächst das Unternehmen dann und kommen später weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hinzu, kommt man als Unternehmerin oder als Unternehmer plötzlich an den Punkt, an dem man merkt, dass die Arbeitsmodelle vielseitiger werden, gleichzeitig aber auch der Wunsch nach einheitlicher, klarer Regelung aufkommt.