Für Unternehmen, die umweltfreundlich und /oder sozial verantwortlich handeln wollen, ist die Einhaltung der Rechtskonformität natürlich eine unerlässliche Voraussetzung, um kohärent und glaubwürdig zu sein. Wer nach Normen wie ISO 14001 zertifiziert ist, muss dafür auch den Nachweis erbringen können.
Um die Einhaltung des Rechts sicherzustellen, muss das Unternehmen nicht nur herausfinden, von welchen Vorschriften es betroffen ist, sondern es muss sich auch vergewissern, dass diese in allen seinen Tätigkeitsbereichen umgesetzt werden. Die Nichteinhaltung von Vorschriften oder eine mangelnde Berücksichtigung kommender Veränderungen kann für das Unternehmen weitreichende Folgen haben.
Relevante Gesetzesvielfalt
Nun umfasst das Umweltrecht auf Bundesebene aber eine grosse Vielfalt an Gesetzestexten. Je nachdem, wo man die Grenze zieht, sind es mehr als 120, die sich ganz oder teilweise mit dem Umweltschutz befassen; wobei einige davon nur bestimmte Sektoren oder Tätigkeitsbereiche betreffen. Erschwerend kommt hinzu, dass diese Vorschriften in ständiger Entwicklung sind, wie natürlich auch die Aktivitäten der eigenen Organisation, was eine ständige Überwachung erfordert.
Der erste Grund für die Vielfalt der Umweltschutzgesetzgebung liegt in der Verschiedenheit der behandelten Themen: Gewässerschutz, Luftreinhaltung, Bodenschutz, Lärmschutz, Strahlungen, Abfall- und Chemikalienmanagement, Schutz vor Störfällen, Energie und Klimaschutz. Dazu kommen weitere Themen wie Naturschutz und Erhaltung der Biodiversität, Jagd und Fischerei, Landwirtschaft, usw., die bestimmte Wirtschaftszweige mehr betreffen. Der zweite Grund für die Vielfalt ergibt sich aus der Struktur unseres politischen Systems und der Kompetenzverteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Anforderungen des Umweltrechts bestehen auf allen drei Ebenen, wenn auch die grosse Mehrheit der Regelungen auf Bundesebene erlassen wird. Der dritte Grund für die Vielfalt ist schliesslich in den verschiedenen Handlungsmöglichkeiten zu suchen, über die das Recht verfügt.