Bislang existiert in der Schweiz kein KI-Gesetz. Der Bundesrat hat jedoch erkannt, dass der technologische Fortschritt neben grossen Chancen auch neue Herausforderungen für Datenschutz, Transparenz, Rechtsstaatlichkeit und Aufsicht mit sich bringt. Deshalb hat er die Verwaltung beauftragt, eine «Auslegeordnung» zu erstellen – eine umfassende Analyse möglicher Regulierungsansätze.
Internationale Entwicklung
In der Europäischen Union gilt seit dem 1. August 2024 der «Artificial Intelligence Act» (AI Act). Dieser basiert auf sieben Grundsätzen für vertrauenswürdige KI:
- menschliches Handeln und menschliche Aufsicht,
- technische Robustheit und Sicherheit,
- Privatsphäre und Daten-Governance,
- Transparenz,
- Vielfalt, Nichtdiskriminierung und Fairness,
- soziales und ökologisches Wohlergehen sowie
- Rechenschaftspflicht.
Global betrachtet befindet sich die KI-Regulierung in unterschiedlichen Stadien, und es werden verschiedene Regulierungsansätze verfolgt. In vielen Ländern – darunter auch in der Schweiz – steckt die KI-Regulierung noch in der Reflexions- oder Verhandlungsphase.
Bezüglich der Frage, ob KI durch ein umfassendes, «horizontales» Gesetz oder sektoriell reguliert werden soll («vertikal»), zeigt sich kein einheitlicher Trend. Länder wie das Vereinigte Königreich und Israel bevorzugen einen sektoriellen Ansatz, da dieser als flexibler für den Umgang mit der dynamischen Entwicklung von KI-Technologien gilt. Andere Staaten – darunter Kanada, Brasilien, Südkorea sowie die EU-Mitgliedstaaten – setzen auf einen horizontalen Regulierungsansatz. Ein solcher legt allgemeine Prinzipien für den Einsatz von KI branchenübergreifend fest, um übergeordnete Herausforderungen einheitlich zu adressieren. Der von der EU mit dem AI Act eingeführte risikobasierte Regulierungsansatz findet zunehmend internationale Beachtung: Die Stärke der Regulierung soll von der Grösse der (potenziellen) Risiken abhängen. Er dürfte auch in der Schweiz in die Gesetzgebungsarbeiten einfliessen.

