Die Incoterms-Regeln der International Chamber of Comerce (ICC) werden heute auf internationaler Ebene allgemein anerkannt und von der United Nations Commission on International Trade Law (Uncitral) unterstützt. Sogar in den USA werden die Incoterms-Klauseln zunehmend angewendet; dort hatte man lange Zeit eigene Regeln. Anders als bisher sind die Incoterms 2010 nach Transportarten gegliedert: Sieben Klauseln lassen sich für alle Transportarten oder eine Kombination verwenden, vier ausschliesslich für Transporte mit dem Schiff (www.incoterms.ch).
Kein Gesetzesstatus
Aus den Incoterms wird abgeleitet, dass der Käufer, sobald die Gefahr auf ihn übergeht, zur vereinbarten Zahlung des Kaufpreises verpflichtet ist, auch wenn die Ware untergehen oder eine Wertminderung erfahren sollte. Folgende Punkte werden in den Incoterms explizit nicht geregelt:
- Eigentumsübergang
- Zahlungsabwicklung
- Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Haftungsausschlüsse und Mängelrecht
Die Incoterms haben keinen Gesetzesstatus. Sie sind also nur wirksam, wenn dies ausdrücklich im Vertrag vereinbart wurde. Notwendig ist ein präzise gestalteter Vermerk, zum Beispiel «Gemäss Incoterms in der Fassung von 2010». Fehlt ein Hinweis auf das Jahr, wird von der Rechtsprechung die Anwendung der aktuellen Incoterms-Fassung vorausgesetzt.
Klauseln und Verkehrsarten
EXW «Ex Works»
EXW «Ex Works» / «Ab Werk» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Käufer in seinem Betrieb oder an einem anderen benannten Ort, zum Beispiel ab Werk, Fabrik, Lager, zur Verfügung stellt. Der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr freimachen. Er muss nur den Käufer bei der Ausfuhr unterstützen. Der Käufer trägt alle Kosten und Gefahren, die nach der Übernahme der Ware an der vereinbarten Stelle entstehen. EXW stellt die Mindestverpflichtung für den Verkäufer dar. Bei ICC Deutschland empfiehlt man, die Klausel EXW mit Vorsicht anzuwenden.
FCA «Free Carrier»
FCA «Free Carrier» / «Frei Frachtführer» bedeutet, dass der Verkäufer die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person oder an einem anderen benannten Ort liefert. Bis dahin übernimmt der Verkäufer die Kosten und trägt überdies das Gefahrenrisiko. Den Frachtvertrag für den Haupttransport schliesst der Käufer ab und übernimmt die Kosten. FCA verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen, während die Einfuhrabfertigung Sache des Käufers ist.
DAT «Delivered At Terminal»
DAT «Delivered At Terminal» / «Geliefert Terminal» bedeutet, dass die Ware dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort zur Verfügung gestellt wird. «Terminal» kann jeder Ort sein, beispielsweise ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot oder ein Strassen-, Schienen- oder Luftfrachtterminal. Der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Ware zum und der Entladung im Terminal im benannten Bestimmungshafen oder -ort entstehen. DAT verpflichtet den Verkäufer, die Ware zur Ausfuhr freizumachen. Die Einfuhrformalitäten obliegen dem Käufer.