ACTA (Anti-Counterfeiting Trade Agreement) sieht wirksame Durchsetzungsverfahren gegen die Verletzung von Rechten des geistigen Eigentums vor. Die Umsetzung in der EU wurde im Juli durch das EU-Parlament abgelehnt. Deswegen kann ACTA in der EU nicht rechtskräftig werden. 478 Parlamentarier stimmten gegen ACTA, 39 dafür. 165 Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Der schwedische Abgeordnete Christofer Fjellner (EVP, SE), überzeugter ACTA-Befürworter, schlug in der letzten Debatte vor der Abstimmung vor, das Parlament sollte seine Schlussabstimmung bis zur Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofes hinsichtlich der Vereinbarkeit von ACTA mit EU-Recht verschieben. Da eine Mehrheit der Abgeordneten sich diesem Vorschlag widersetzte, reagierte eine nicht unerhebliche Minderheit mit Stimmenthaltung bei der Abstimmung. Die Bereiche Produkt- und Markenpiraterie sollten nun in einem separaten Abkommen geregelt werden, meinte zuletzt eine Sprecherin der deutschen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).
Überwachung auch ohne ACTA
Die Ablehnung von ACTA ist eine Reaktion auf eine massive internationale Protestwelle. Diese bezog sich vor allem auf den – zugestanden nicht unproblematischen – Artikel 27 des Abkommens. Nach diesem können die zuständigen Behörden anordnen, dass Onlinedienste-Anbieter einem Rechteinhaber unverzüglich die nötigen Informationen zur Identifizierung eines Teilnehmers offenlegen. Diese Vorschrift ist für die Vertragsstaaten freiwillig. In Art. 27 von ACTA wird mehrmals betont, dass diese Verfahren so anzuwenden sind, dass rechtmässige Tätigkeiten nicht behindert werden und Grundsätze wie freie Meinungsäusserung, faire Gerichtsverfahren und Schutz der Privatsphäre beachtet werden. Auf diesen Artikel 27 bezog sich der Protest. Man befürchtete Überwachung des Internets, Behinderung der Meinungsfreiheit. Von den Medien wurde dieser Punkt aufgebauscht, wozu auch beigetragen hat, dass ACTA schwerfällig und missverständlich formuliert ist. Bei der ganzen Kampagne wurde kaum beachtet, dass das Internet heute bereits unter Kontrolle steht und diese mit ACTA nichts zu tun hat. Mails, die einen Umweg über bestimmte Staaten machen, werden gespeichert und niemand weiss, was damit geschieht. Der beliebte Vorwand dafür heisst Terrorbekämpfung.
In den Medien konnte man selten lesen, dass man mit ACTA grösstenteils absolut berechtigte Forderungen durchsetzen will. Das ACTA-Abkommen soll auf internationaler Ebene die Bekämpfung der gross angelegten und kommerziell orientierten Warenfälschung und -Piraterie erleichtern und die Einfuhr gefälschter Waren verhindern. Die internationale Zusammenarbeit unter den Mitgliedsstaaten soll verstärkt werden. Das Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (TRIPS) ist zum Schutz von geistigem Eigentum nicht mehr ausreichend.