Im Zentrum des neuen Rechts steht das Corona-Notrecht. Die Bundesversammlung hat am 25. September 2020 das dringliche Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) angenommen. Dieses Gesetz regelt besondere Befugnisse des Bundesrates für Massnahmen gegen Corona und seine wirtschaftlichen Auswirkungen.
Das Covid-19-Gesetz
Der Bundesrat verpflichtet sich in Art. 1, von diesen Befugnissen nur so weit Gebrauch zu machen, als dies zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie notwendig ist. Mehrere Organisationen sammeln Unterschriften für das Referendum. Im Wirtschaftsbereich kann der Bundesrat unter anderem Folgendes regeln:
- Bestimmungen über die Ausübung der Rechte bei Versammlungen von Gesellschaften erlassen (Art. 8), zum Beispiel über Ausübung der Stimmrechte auf elektronischem Weg.
- Insolvenzrechtliche Massnahmen ergreifen (Art 9).
- Die Haftung für die Zollschuld für Personen, die gewerbsmässig Zollanmeldungen ausstellen, sowie für Transporteure ausschliessen, sofern der Empfänger oder der Importeur infolge der Massnahmen des Bundes im Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie zahlungsunfähig wird (Art. 10).
- In Härtefällen finanzielle Unterstützung für Unternehmen anordnen (Art. 12).
- Entschädigung für Erwerbsausfall we-gen der Corona-Krise anordnen (Art. 15).
- Zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen kann der Bundesrat vorsehen, dass der Arbeitgeber die Arbeitgeberbeitragsreserven für die Vergütung der Arbeitnehmerbeiträge an die berufliche Vorsorge verwenden darf (Art. 16).
Der öffentliche Verkehr sowie der Schienengüterverkehr sollen in der Covid-19-Krise durch gezielte Massnahmen finanziell unterstützt und entlastet werden. Mit dem Bundesgesetz über die Unterstützung des öffentlichen Verkehrs in der Covid-19-Krise will man verhindern, dass Transportangebote als direkte Folge der Krise eingeschränkt werden müssen.
Am 25. März 2020 hat der Bundesrat die Covid-19-Solidarbürgschaftsverordnung zur Versorgung der Schweizer Unternehmen mit Liquidität verabschiedet. Die Firmen sollten rasch Bankkredite aufnehmen können, die von den vier staatlich anerkannten Bürgschaftsorganisationen verbürgt werden. Deren Verluste wiederum trägt der Bund. Um diese Notverordnung ins ordentliche Recht zu übertragen, wurde im September das Covid-19-Solidarbürgschaftsgesetz von National- und Ständerat angenommen.
Arbeitsrecht
Mit der Totalrevision der Bauarbeitenverordnung soll Klarheit und Rechtssicherheit geschaffen werden. Die Bestimmungen werden dem heutigen Stand der Technik sowie der heutigen Praxis angepasst und Widersprüche zu verschiedenen Regelwerken beseitigt. Besonders wichtig ist Art. 4 BauAV, der das Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept regelt. Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass vor Beginn der Bauarbeiten ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept vorliegt. Dieses muss in einer Form erfolgen, die den Nachweis durch Text ermöglicht.
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrats (WKB-N) beantragte, die parlamentarische Initiative von Nationalrätin Flavia Wasserfallen «Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz» (19.441) anzunehmen. Die Initiative verlangt, das Gleichstellungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres 50 oder mehr Angestellte beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Angestellte benennen müssen.
Geplant ist eine Teilrevision des Entsendegesetzes (EntsG). Die kantonalen Mindestlöhne sollen auch für Entsandte angewendet werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Anwendungsbereich der kantonalen Mindestlohnregelungen generell auch die Entsandten umfasst.