Das im Gesetz genannte Ziel ist, die Emission der sogenannten Treibhausgase im Inland bis zum Jahr 2020 gegenüber 1990 gesamthaft um 20 Prozent zu vermindern. Der Bundesrat kann Zwischenziele festlegen. Im Einklang mit internationalen Vereinbarungen kann das Reduktionsziel auf 40 Prozent erhöht werden. Das Reduktionsziel soll in erster Linie durch Massnahmen nach dem CO²-Gesetz erreicht werden. Damit man das neue Gesetz ab 2013 umsetzen kann, muss der Bundesrat im Verlaufe des Jahres 2012 die entsprechenden Verordnungen erstellen.
Freiwillige Massnahmen
Schon nach altem Gesetz werden freiwillige Massnahmen gefördert. Nach dem neuen Artikel 4 zählen zu den freiwilligen Massnahmen Erklärungen, in denen sich Verbraucher von fossilen Brenn- und Treibstoffen freiwillig verpflichten, die CO²-Emissionen zu begrenzen. Der Bundesrat bzw. das zuständige Departement hat für Verminderungen der Treibhausgas-Emissionen, die im Inland freiwillig erzielt wurden, Bescheinigungen auszustellen (Art. 7). Es wird noch festgelegt, wie weit diese Bescheinigungen Emissionsrechten oder Emissionsminderungszertifikaten gleichgestellt sind.
Für viele Unternehmen ist es sinnvoll, sich am KMU-Modell der Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW) zu beteiligen. Dies steht allen KMU mit maximal 1 Million Franken Energiekosten offen. Die EnAW vereinbart mit den Unternehmern Ziele für Energieersparnisse für zehn Jahre. Im Unternehmen wird eine Energieprüfung von der EnAW durchgeführt. Auf dieser Grundlage werden die jährlichen Einsparziele festgelegt.
Die Massnahmen werden so konzipiert, dass sich die Investitionen in einem vernünftigen Zeitraum amortisieren. Einige lokale Stromversorgungsunternehmen bieten den Unternehmen Boni und Rabatte an. Die Klimastiftung Schweiz übernimmt bis 2014 für die KMU die Hälfte des Teilnehmerbeitrages. Das EnAW vergibt an die Unternehmen Zertifikate, die nicht zu verwechseln sind mit den handelbaren CO²-Emissionszertifikaten. Die EnAW-Zertifikate lassen sich für die Öffentlichkeitsarbeit einsetzen als Beweis dafür, dass das Unternehmen umweltfreundlich mit Energie umgeht.
Mittel aus Technologiefonds
Als neue Massnahme werden vom Ertrag der CO²-Abgabe pro Jahr höchstens 25 Millionen Franken dem Technologiefonds zur Finanzierung von Bürgschaften zugeführt (Art. 35). Der Technologiefonds wird durch das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation verwaltet.
Mit den Mitteln aus dem Technologiefonds verbürgt der Bund Darlehen an Unternehmen, die Anlagen und Verfahren entwickeln und vermarkten, welche:
- die Treibhausgas-Emissionen vermindern
- den Einsatz der erneuerbaren Energien ermöglichen
- den sparsamen Umgang mit den natürlichen Ressourcen fördern.
Der übrige Ertrag aus der CO²-Abgabe wird nach Massgabe der von Bevölkerung und Wirtschaft entrichteten Beträge aufgeteilt (Art. 36).