Der Satz «Gewerkschaften betreffen uns nicht, wir haben keinen Gesamtarbeitsvertrag», hört man zwar nach wie vor oft, doch ist es ein grosser Irrtum zu glauben, nur dann sähe man sich den Anliegen einer Gewerkschaft gegenübergestellt, wenn bereits sozialpartnerschaftliche Beziehungen bestehen. Gerade KMU müssen sich immer öfters den Forderungen von Gewerkschaften stellen. Die Taktik nach dem Motto «Wir müssen nicht mit Gewerkschaftern sprechen und tun es auch nicht», schlägt nach Ansicht der Autorin grundsätzlich fehl.
Arbeitskampfmittel Streik
Der Streik ist das bekannteste Mittel im Arbeitskampf. Streiks sind in der Schweiz sehr wohl erlaubt. Allerdings vereinbaren viele Branchen mit ihren Gewerkschaften eine ausdrückliche und absolute Friedenspflicht – dies ist der Hauptgrund für das Abschliessen eines Gesamtarbeitsvertrages. Nicht jeder Streik ist auch tatsächlich rechtmässig. Es müssen dazu kumulativ folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Der Streik wird von einem tariffähigen Subjekt (Gewerkschaft) geführt.
- Der Streik bezieht sich auf regelbare Ziele aus dem Gesamtarbeitsvertrag.
- Verstösst nicht gegen vertragliche oder gesetzliche Friedenspflicht.
- Verhältnismässigkeit von Arbeitskampf und Anliegen.
- Es besteht kein gesetzlicher Ausschluss.
Der Streik wird durch eine Gewerkschaft organisiert und stellt die gemeinschaftliche Weigerung zur Arbeitsleistung dar. Nur wenn ein Streik rechtmässig ist, wird die Weigerung der Arbeitsleistung nicht als Vertragsverletzung erachtet. Oder anders ausgedrückt, es liegt ein Rechtfertigungsgrund für die Verletzung der arbeitsvertraglichen Leistungspflicht vor. Sogenannte wilde Streiks sind Streiks, die nicht von einer Gewerkschaft durchgeführt werden. Sie sind daher grundsätzlich rechtswidrig, können aber zum Beispiel auch später von einer Gewerkschaft übernommen werden, womit dann wieder ein rechtsgültiger Arbeitskampf vorliegt.
Neben dem Streik gibt es weitere Massnahmen wie beispielsweise der Boykott, die Betriebsbesetzung, Betriebsblockaden oder die Medienkampagne. Allen geht immer eine Auseinandersetzung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmenden voraus. Aus Unternehmenssicht wohl unbestritten ist die Tatsache, dass ein Arbeitskampf immer schadet, sei es direkt der Geschäftstätigkeit oder indirekt dem Image des Unternehmens. Es ist aber ebenso eine Tatsache, dass gerade in der Schweiz der Arbeitskampf neu definiert und sowohl früher als auch härter geführt wird. Und schliesslich ist es längst nicht mehr so, dass nur Unternehmen in einer bestehenden Sozialpartnerschaft mit Gewerkschaften sich auseinandersetzen müssen. Der Medieneinsatz spielt dabei eine ebenso neue wie entscheidende Rolle.