Recht

Personalreglement

Bedingungen in einem Reglement zusammenfassen und Klarheit schaffen

Die Rahmenbedingungen eines Arbeitsverhältnisses sind immer wieder Gegenstand von Diskussionen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Als Unternehmen tut man daher gut daran, die Anstellungsbedingungen in einem einheitlichen Reglement zusammenzufassen und so intern Klarheit zu schaffen.
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Das schriftliche Zusammenfügen der allgemeinen Vertragsbestimmungen kann verschieden benannt werden. Oft werden sie Personalreglement, Mitarbeiterhandbuch, Allgemeine Anstellungsbedingungen oder ähnlich genannt.

Im Folgenden wird jeweils von Personalreglement gesprochen. Hierbei handelt es sich um vorformulierte Vertragsbedingungen, die für eine Vielzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten sollen. Sie sind also mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB, wie zum Beispiel Allgemeine Versicherungsbedingungen, vergleichbar.

Wozu ein Reglement?

Viele Unternehmen fragen sich, warum denn überhaupt der ganze Aufwand betrieben werden soll, wenn doch ohnehin alles im Gesetz geregelt ist. Sicher, man kann sich durchaus auf den Standpunkt stellen, die gesetzliche Regelung zur Anwendung bringen zu wollen. Dann braucht es tatsächlich nicht unbedingt ein Reglement. Das Gesetz regelt aber einige Sachverhalte nicht oder nur missverständlich. Und ausserdem gibt es verschiedene Bereiche, zum Beispiel Überstunden, die ein Arbeitgeber gerne abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen regeln will. Weiter ist es für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Hilfe, wenn sie nicht selber das Gesetz ausfindig machen und konsultieren müssen, sondern wenn sie ein einheitliches Dokument ausgehändigt erhalten, in welchem die gängigsten Fragen beantwortet werden. Und schliesslich hat ein Personalreglement nicht zu unterschätzende Aussenwirkung. Es sagt viel über die Kultur eines Unternehmens aus und beeinflusst das Image eines Unternehmens in unmittelbarer Weise. Bei der Rekrutierung von Personal vermittelt ein sauberes, einheitliches Personalreglement Kompetenz, Fürsorge und Modernität und hinterlässt bei Bewerbern, wenn es denn sorgfältig erstellt und immer wieder aktualisiert wurde, einen positiven Eindruck.

Unterschied: Betriebsordnung

Gemäss Arbeitsgesetz (Art. 37 ArG) müssen industrielle Betriebe eine Betriebsordnung erlassen. Diese muss Bestimmungen zum Gesundheitsschutz, zur Unfallverhütung und zum Verhalten im Betrieb enthalten. Eine Betriebsordnung kann der Arbeitgeber mit der Arbeitnehmervertretung ANV aushandeln, oder aber einfach einseitig erlassen. Demgegenüber kann ein Personalreglement nur dann Gültigkeit erlangen, wenn die Arbeitnehmer ihr Einverständnis dazu erteilen. Die Art, wie Personalreglement und Betriebsordnung zustande kommen, ist grundsätzlich verschieden. Zusätzlich zu den erwähnten Punkten wie Gesundheitsschutz, Unfallverhütung usw. kann eine Betriebsordnung auch andere Punkte aufnehmen. Daher könnte man der Versuchung unterliegen, auch die arbeitsvertraglichen Regelungen in die Betriebsordnung zu packen. Infolge der Unterschiedlichkeit ist es aber vorzuziehen, das Personalreglement und die Betriebsordnung separat zu verfassen und sie als zwei eigenständige, nebeneinander geltende Regelwerke zu führen. Einerseits behandeln diese beiden Unternehmenserlasse unterschiedliche Themen und andererseits kommen sie auf unterschiedliche Weise zustande, was bei einer späteren Abänderung einzelner Bestimmungen zu Unsicherheiten und Unkorrektheiten führen könnte.

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