Vertraulichkeit ist nebst der richtigen Kommunikation besonders entscheidend, damit Konflikte gar nicht erst entstehen. Um dies zu gewährleisten, ist ein einfach zu handhabendes Kommunikationskonzept gefragt.
Grundsatz: Vertraulichkeit
Konkret muss gewährleistet werden, dass Verhandlungsresultate und Informationen bis zur Unterschrift vertraulich behandelt werden, sonst kann es bereits bei kleinen Verhandlungsproblemen zu unüberwindbaren Konflikten für Geschäftsleitung oder Mitarbeitervertretung (MAV) führen. Wird eine Einigung erreicht, ist dies meist ein Erfolg für die MAV und für die Geschäftsleitung. Es wäre schade, von einer solchen «Win-win-Situation» nicht zu profitieren. Die positive Meldung muss aber richtig kommuniziert werden, um bei den Mitarbeitenden die gewünschte Wirkung zu entfalten. Handelt es sich nicht um einen «stehenden» Sozialplan, sondern um einen «Krisensozialplan», ist die Kommunikationsaufgabe noch schwieriger, da Entlassungen bereits stattgefunden haben oder unmittelbar vor der Tür stehen.
Richtig kommunizieren
Es ist von grosser Bedeutung für alle Betroffenen, dass in solchen Ausnahmesituationen richtig und rechtzeitig informiert wird. Verfügt das Unternehmen intern über eine geeignete Fachperson, ist diese möglichst früh einzubeziehen. Ist dies nicht der Fall, zahlt es sich aus, rechtzeitig – im besten Fall Monate im Voraus – einen routinierten Kommunikationsberater beizuziehen, der es versteht, Unsicherheit in der Belegschaft vorzubeugen und der den Ton mit Behörden und Gewerkschaft findet. Gelingt dies in einem geschickten, fairen Timing, bleiben dem Personal abbauenden Betrieb enorme Produktivitätsverluste und weitere Kosten erspart.
Das Kommunikationskonzept
Ein einfaches Kommunikationskonzept für den Einsatz im Betrieb könnte folgendermassen aussehen:
- Allfällige Sprachübersetzungen des Sozialplanes durchführen, Intranetauftritt (oder allenfalls Druckaufträge) vorbereiten.
- Beim «stehenden» Sozialplan könnten die Hauptpfeiler aus dem Sozialplan anlässlich eines Informationsmeetings vorgestellt werden. Diese Präsentation könnte im Namen der beiden Sozialpartner durchgeführt werden, damit der Sozialplan als gemeinsames Werk verstanden wird. Es ist sicherzustellen, dass keine unbegründeten Gerüchte und Verunsicherungen entstehen (z.B. geplante Entlassungen). Beim «Krisensozialplan» sieht dies anders aus und muss je nach Situation nur den betroffenen Mitarbeitenden unterbreitet werden.
- Aufschalten ins Intranet, ev. Beitrag in der Hauszeitung, Zugriff auch in Papierform sicherstellen. Sozialplan (oder Hinweis darauf) in Eintrittsdokumentation für neue Mitarbeitende beifügen usw.