Mensch & Arbeit

Sicherheit durch Instandhaltung

Professionelle Arbeit gewährleistet Sicherheit und Gesundheit

Instandhaltungsarbeiten bergen Gefahren für diejenigen, die sie ausführen. Auf Instandhaltung zu verzichten, würde aber noch mehr Menschen in Gefahr bringen und könnte noch grössere Gefahren nach sich ziehen. Wer Instandhaltungsarbeiten durchführt, muss sich stets vor Augen halten: Die eigene Gesundheit und Sicherheit sowie jene der Kollegen hängen davon ab, dass professionelle Arbeit geleistet wird.
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Die Instandhaltung umfasst im Grundsatz alle technischen und administrativen Massnahmen sowie Massnahmen des Managements während des Lebenszyklus eines Objekts – Arbeitsplatz (Gebäude), Arbeitsmittel oder Transportmittel –, so dass die geforderte Funktion erfüllt und Ausfall oder Verschleiss vorgebeugt wird. Zur Instandhaltung gehören folgende Tätigkeiten:

  • Wartung (Massnahmen zur Verzögerung der Abnutzung)
  • Inspektion
  • Prüfung
  • Beurteilung
  • Austausch
  • Einstellung
  • Instandsetzung
  • Fehlererkennung
  • Austausch von Teilen

Im Wesentlichen werden zwei Arten der Instandhaltung unterschieden:

  1. Die vorbeugende (proaktive) Instandhaltung, die durchgeführt wird, um die Funktionsfähigkeit zu erhalten; sie wird in der Regel geplant und in den vom Hersteller vorgegebenen Zeitabständen durchgeführt.
  2. Die korrektive (reaktive) Instandhaltung als Instandsetzung, die durchgeführt wird, um die Funktionsfähigkeit wiederherzustellen; sie ist nicht geplant und ist in der Regel mit grösseren Gefahren und Risiken verbunden als die vorbeugende Instandhaltung.

Gefahren und Risiken

Instandhaltungsarbeiten sind nicht allein Instandhaltungstechnikern und -ingenieuren vorbehalten, sondern werden in allen Branchen und in nahezu allen Tätigkeitsbereichen durchgeführt. Damit sind Arbeitnehmer, die Instandhaltungsarbeiten durchführen, einer Vielzahl unterschiedlicher – chemischer, physikalischer, biologischer oder psychosozialer – Gefährdungen ausgesetzt. Unter anderem bestehen folgende Risiken:

  • Muskel- und Skeletterkrankungen – bei Ausübung von Tätigkeiten in unbequemer Haltung, auch unter schwierigen Umgebungsbedingungen (z.B. Kälte)
  • Asbestbelastung – bei der Instandhaltung alter Gebäude oder Industrieanlagen
  • Belastung durch chemische Substanzen (z.B. Schmier-, Lösungs- oder Beizmittel)
  • Biologische Gefahren – Hepatitis A oder Legionellen
  • Akute Atemnot in beengten Räumen
  • Staubbelastung, u.a. durch karzinogenen Holzstaub
  • Unfallrisiken aller Art (z.B. Absturzgefahr oder Verletzungsgefahr durch herabfallende Maschinenteile)
  • Ausserdem sind sie verschiedensten Unfallrisiken ausgesetzt, zum Beispiel Absturzgefahr oder Verletzungsgefahr durch herabfallende Maschinenteile.

Instandhaltungsarbeiten reichen von einfachen Arbeiten wie dem Auswechseln einer Glühbirne oder Tonereinheit bis zu komplexen Aufgaben wie regelmässigen Kraftwerkinspektionen.

4. Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung

Wie beschrieben, können Instandhaltungsarbeiten mit Gefahren verbunden sein. Um diesen zu begegnen, werden möglicherweise Ausrüstungsteile benötigt, die nicht zur üblichen Arbeitsplatzausstattung gehören, zum Beispiel persönliche Schutzausrüstung (PSA). Daher müssen Beschaffungsverfahren eingeführt werden, die sicherstellen, dass die benötigten Arbeitsmittel und PSA (einschliesslich der erforderlichen Unterweisung und Pflegeanleitung) für die sichere Instandhaltung vorhanden sind. So wird möglicherweise eine explosionsgeschützte provisorische Beleuchtung und entsprechende PSA benötigt (z.B. Atemschutzgerät bei der Reinigung von Filteranlagen). Auch bei der Beschaffung von neuen Maschinen oder dem Erwerb von Gebäuden sollte auf gute Zugänglichkeit für Instandhaltungsmassnahmen geachtet werden: Durch entsprechende Auswahl der Arbeitsstätten, Verfügbarkeit geeigneter Arbeitsmittel und Informationen des Lieferanten oder Herstellers können die Gefahren bei der Instandhaltung auf ein Minimum reduziert werden.

5. Fremdvergabe

Instandhaltungsarbeiten werden zunehmend fremd vergeben, so dass Auftragsvergabe und Auftragsabwicklung erheblichen Einfluss auf Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit haben. Wenn Instandhaltungsarbeiten fremd vergeben werden, müssen sie sorgfältig in die laufenden Aktivitäten beim Auftraggeber eingebunden werden, damit Sicherheit und Gesundheit aller beteiligten Arbeitskräfte geschützt sind. Beispiele für gute praktische Lösungen ist die Einführung eines Sicherheitspasses und Verfahren für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter. Bei der Auftragsvergabe müssen neben Qualifikation und Kommunikation bei Arbeitskräften mit Migrationshintergrund auch kulturelle Unterschiede und Sprachschwierigkeiten berücksichtigt werden, aber auch prekäre Arbeitsverhältnisse bei Subunternehmern können zum Problem werden.

6. Instandhaltung als kontinuierlicher Prozess

Instandhaltung ist keine einmalige Aufgabe, sondern muss als kontinuierlicher Prozess gesehen werden. Der Prozess beginnt mit der Planungsphase, in der eine umfassende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wird. In dieser Phase werden der Arbeitsumfang und die erforderlichen Ressourcen bestimmt (u.a. erforderliche Qualifikation und Zahl der beteiligten Personen sowie deren Aufgaben, benötigte Arbeitsmittel und Werkzeuge). Die Instandhaltungskräfte oder deren Vertreter sollten in die Planung einbezogen werden. Der Arbeitsbereich muss abgesichert und sauber gehalten werden – Strom ist abzuschalten, bewegliche Maschinenteile sind zu sichern, eine provisorische Belüftung muss installiert und Zugangs- und Fluchtwege müssen bestimmt werden usw. Geeignete Arbeitsmittel (einschliesslich persönlicher Schutzausrüstung) sind bereitzustellen. Die in der Planungsphase festgelegten Verfahren sind einzuhalten, doch müssen auch Vorkehrungen für die Bewältigung unerwarteter Schwierigkeiten getroffen werden. Wenn die eigentlichen Instandhaltungsarbeiten abgeschlossen sind, muss die Arbeit überprüft werden, damit sichergestellt ist, dass das betreffende Objekt gefahrlos wieder in Betrieb genommen werden kann, alle abgeklemmten Leitungen wieder angeschlossen und eingebrachte Werkzeuge sowie Abfall entfernt wurden. Es müssen der Ablauf dokumentiert und die Aufzeichnungen über die ausgeführten Arbeiten sowie der Abnahmezustand überprüft und gegengezeichnet werden.

Instandhaltungsarbeiten bergen Gefahren für diejenigen, die sie ausführen. Auf Instandhaltung zu verzichten, würde jedoch noch mehr Menschen in Gefahr bringen. Arbeitgeber, die Arbeitsausrüstung nicht sachgemäss instand halten oder die Anlagensicherheit und insbesondere sicherheitskritische Anlagenteile (z.B. Schutzeinrichtungen, Kühlsysteme, Alarmanlagen) vernachlässigen, gehen das Risiko eines Anlagenausfalls ein.

Fünf Grundregeln

Instandhaltung ist ein Prozess, der vor der konkreten Massnahme einsetzt und erst dann abgeschlossen ist, wenn die Massnahme geprüft, gegengezeichnet und vollständig dokumentiert ist. Die Beteiligung von Arbeitnehmern bzw. ihren Organisationen in allen Phasen und an allen Aspekten dieses Prozesses erhöht nicht nur die Sicherheit des Prozesses, sondern auch die Qualität der Arbeit. Die folgenden fünf Schritte sind Bestandteil einer
sicheren Instandhaltung:

1. Planung der Instandhaltung

Der Arbeitgeber muss eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und das Personal in diesen Prozess einbeziehen. Dabei sind folgende Punkte zu beachten:

  • Umfang der Arbeiten: Was ist zu tun, wie viel Zeit ist für die Durchführung erforderlich, inwieweit sind andere Personen oder Tätigkeiten im Arbeitsbereich betroffen?

Gefahrenermittlung: Zum Beispiel elektrischer Strom, Gefahrenstoffe durch beispielsweise Stäube/Asbest belastete Raumluft, enge geschlossene Räume, bewegliche Maschinenteile, Absturz- oder Durchbruchgefahr, Bewegen schwerer Teile, schwer erreichbare bzw. schwer zugängliche Teile.

  • Voraussetzungen für die Durchführung: Qualifikation und Anzahl der Personen, die die Arbeiten ausführen, beteiligte Personen, Rolle des Einzelnen (Verantwortung für Fremdpersonal, Aufgabenmanagement, bei eventuell auftretenden Problemen zu unterrichtende Person), zu verwendende Arbeitsmittel und Werkzeuge, persönliche Schutzausrüstungen (PSA) und sonstige eventuell erforderliche Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer (z.B. Gerüste, Überwachungseinrichtungen).
  • Sicherer Zugang zum betreffenden Arbeitsbereich und (schnelle) Fluchtmöglichkeiten.
  • Schulung des mit Instandhaltungsarbeiten befassten Personals sowie Information der Personen, deren Arbeitsplatz in dem betreffenden Bereich liegt, über die auszuführenden Arbeiten (Qualifikation und Sicherheit des Personals müssen gewährleistet sein), Festlegung der Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und der Arbeitsverfahren sowie Berichterstattung bei auftretenden Problemen. Dies ist besonders wichtig, wenn die Instandhaltung von Fremdpersonal durchgeführt wird. Das Personal sollte in die Planung einbezogen werden. Es kann potenzielle Gefahren erkennen und Hinweise geben, wie diese wirkungsvoll beseitigt werden können. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und der Planung sollten dem Instandhaltungspersonal und anderen Beteiligten mitgeteilt werden. Die Schulung des Instandhaltungspersonals und des Fremdpersonals und das Training der erforderlichen Arbeitsabläufe ist ein wesent­liches Element zur Gewährleistung seiner Sicherheit.

2. Sichere Arbeitsumgebung

Die in der Planungsphase im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgelegten Verfahren müssen in konkrete Massnahmen umgesetzt werden. Zum Beispiel muss die Stromzuführung der zu wartenden Einrichtung unter Verwendung des festgelegten Verriegelungssystems unterbrochen werden. Ein Warnschild mit Datum und Zeitdauer der Massnahme sowie dem Namen der zur Entfernung der Verriegelung befugten Person ist anzubringen. Auf diese Weise wird die Sicherheit der Personen, die die Instandhaltung an der Maschine durchführen, nicht durch irrtümliches Einschalten der Maschine gefährdet. Gleichzeitig dient die Verriegelung auch dem Schutz der Person, die die Maschine irrtümlich einschalten könnte, wenn nämlich die Maschine (beispielsweise aufgrund entfernter Schutzeinrichtungen) nicht betriebssicher ist. Das Personal muss prüfen, ob der Arbeitsbereich, wie im Wartungsplan vorgesehen, sicher betreten und verlassen werden kann.

3. Verwendung geeigneter Arbeitsmittel

Das Instandhaltungspersonal muss über geeignete, unter Umständen spezielle Instandhaltungswerkzeuge und -arbeitsmittel verfügen. Die Arbeiten werden möglicherweise in Bereichen durchgeführt, die von normalen Arbeitsplätzen erheblich abweichen und unterschiedliche Gefahren beinhalten. Daher muss das Personal über eine geeignete persönliche Schutzausrüstung (PSA) verfügen und diese auch benutzen. Zum Beispiel sind Monteure, die Filter von Lüftungsanlagen reinigen bzw. austauschen, vergleichsweise höheren Staubkonzentrationen ausgesetzt. Ausserdem muss der häufig im Dachbereich gelegene Zugang zu den Filtern gesichert werden.

Die speziell für diese Arbeiten erforderlichen Arbeitsmittel und die im Rahmen der Planung und Gefährdungsbeurteilung festgelegte persönliche Schutzausrüstung (PSA) müssen zur Verfügung gestellt (zusammen mit den Bedienungsanleitungen, sofern vorgeschrieben) und verwendet werden.

4. Strikte Einhaltung der in der Planungsphase entwickelten Arbeitsverfahren

Der Arbeitsplan muss auch unter Termindruck genau befolgt werden. Unvollständig ausgeführte Wartungsarbeiten können hohe Kosten, Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden verursachen. Bei unerwarteten Ereignissen ist je nach Fall der Vorgesetzte zu unterrichten, und/oder andere Fachleute sind beizuziehen. Entscheidend ist, sich immer wieder bewusst zu machen, dass ein Überschreiten des eigenen Kompetenzbereichs zu Unfällen mit schweren Folgen führen kann.

5. Überprüfung der ausgeführten Arbeiten

Dadurch wird sichergestellt, dass die Arbeiten abgeschlossen sind, der gewartete Gegenstand betriebssicher ist und angefallene Abfälle beseitigt wurden. Nach abschliessender Prüfung mit entsprechendem Sicherheitsvermerk können die Instandhaltungsmassnahme gegengezeichnet, Verriegelungen entfernt sowie Vorgesetzte und andere Beteiligte unterrichtet werden. Der letzte Schritt besteht in der Fertigstellung des Wartungsberichts an die Unternehmensleitung, in dem die ausgeführten Arbeiten beschrieben, eventuelle Schwierigkeiten kommentiert und Verbesserungsempfehlungen ausgesprochen werden. Im Idealfall wird der Vorgang in einer Besprechung diskutiert, bei der die beteiligten Wartungskräfte und das Personal, deren Arbeitsplätze im Bereich der Wartungsarbeiten liegen, Gelegenheit haben, Kommentare abzugeben und geeignete Vorschläge zur Verbesserung des Verfahrens vorzubringen.