Mensch & Arbeit

Personensicherheit als Managementaufgabe

Prävention von interpersoneller Gewalt am Arbeitsplatz

Personensicherheit innerhalb eines Betriebs oder einer Institution ist eine prioritäre Managementaufgabe, zu der die Institution gesetzlich verpflichtet ist. Während es üblich ist, die Abläufe in Sachen Brandschutz regelmässig zu überprüfen und entsprechende Weiterbildungen durchzuführen, findet Prävention von interpersoneller Gewalt und sexuellen Grenzverletzungen noch kaum Eingang in das Risikomanagement der Unternehmen.
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Dies geschieht ungeachtet der Tatsache, dass eine plötzlich vorhandene Gewalteskalation oder Pressemeldungen über einen innerbetrieblichen Vorfall die Abläufe empfindlich beeinträchtigen, Ressourcen in Beschlag nehmen und insgesamt beträchtliche Summen kosten, noch ganz abgesehen vom entstandenen menschlichen Leid. Ein umfassendes Sicherheitskonzept analog der Brandprävention macht deshalb Sinn. Eine nachhaltige Gewaltprävention setzt eine spezifische Ausbildung und ein immer wiederkehrendes Training aller Mitarbeitenden voraus, denn Bedrohungs- und Gefährlichkeitseinschätzungen sind laufend neuen Erkenntnissen anzupassen.

Formen der Gewalt

Am Arbeitsplatz werden vier verschiedene Formen von Gewalt unterschieden:

  • Gewalthandlungen ohne persönliche Beziehung zu der Institution selber wie beispielsweise ein Raubüberfall.
  • Gezielte Handlungen wie Sabotage, Manipulation der EDV.
  • Gewalthandlung eines Mitarbeiters gegen den Betrieb, Kollegen oder Chef.
  • Persönliche Konflikte eines Mitarbeiters.

Am häufigsten sind Handgreiflichkeiten, der Einsatz von Waffen ist eher die Ausnahme. Dagegen sind sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt in professionellen Beziehungen häufig vorkommende Ereignisse. Die Antwort auf die oft gestellte Frage, wie es denn anfängt, lautet: Mit allem, was möglich und denkbar ist. Es gibt keine spezifischen Indikationen, wie Gewalt anfängt, manchmal äus­sert sie sich unvermittelt, manchmal dauert es Jahre, bis es zu Exzessen kommt.

Weitverbreitet

Jede vierte Frau und jeder fünfte Mann berichten, schon Opfer sexualisierter Gewalt geworden zu sein. Das sind in der Schweiz fast zwei Millionen Menschen. Zu all diesen Opfern gehören auch zahlreiche Täter. Diese Übergriffe geschehen oft in professionellen Beziehungen, in denen der Täter aufgrund seiner Stellung mächtiger ist als das Opfer und dieses Gefälle zu seinen Gunsten ausnutzt. Es gibt viele Formen von sexualisierter Gewalt. Manche sind alles andere als brutal, sondern sehr subtil und werden vom Opfer zunächst als Zuneigung erfahren und erst später als schädigend erkannt. Ein Täter kann ganz nett und umgänglich sein. Dazu zählen Fachleute beiderlei Geschlechts, Mitarbeiter, Vorgesetzte bis hin zum Direktor. Sie agieren aus einer persönlichen Situation heraus. Es handelt sich zudem meist um angesehene, kluge und umgängliche Personen. Mitarbeiter auf allen Stufen können fehlbar sein. Gewaltprävention heisst, diese einfache Tatsache zu akzeptieren, die Gefahr von Eskalation anzuerkennen und rechtzeitig sinnvolle Gegenstrategien zu implementieren.

Die Tragik besteht darin, dass sich diese sexualisierten Übergriffe auch im Schatten des Bewusstseins der Gesellschaft abspielen. Wir glauben, dass sie ausschliesslich durch Perverse verübt werden, mit Sicherheit aber nicht durch den allseits beliebten Vorgesetzten, mit dem man sich jede Woche beim Fitness trifft. So verdammen wir die Sexualdelikte und rufen laut nach drastischen Strafen, schweigen aber eisern, wenn sie in unserem nächsten Umfeld auftreten. Es schweigen die Opfer, die sich schämen, und es schweigen die Angehörigen, die hilflos wegschauen. Dadurch, dass wir sie nicht wahrhaben wollen, hat die sexualisierte Gewalt so viel Raum und Macht.

Falsch verstandene Prävention

Unklare Situationen, die ein Abwarten und Beobachten rechtfertigen, sind in der Praxis häufig. Ein zuvor erarbeitetes Konzept dient dazu, die einzelnen Beobachtungen und Begebenheiten mit Datum und Uhrzeit festzuhalten und den Verdacht mit der dafür zuständigen Vertrauensperson zu besprechen. Es gilt dann, Hilfe und Unterstützung zu organisieren, nicht eigene Nachforschungen und Ermittlungsarbeiten anzustellen, auch keinen blinden Aktionismus zu starten. Eine Ermittlung in eigener Sache funktioniert nie und sollte nicht weiter praktiziert werden.

Die häufig praktizierte Methode, den Vorfall als Ausnahme zu stilisieren und den Täter zu entlassen, ist keine Gewaltprävention, sondern eine Alibiübung. Eine korrekte Vorgehensweise beruht auf Prävention, Transparenz und Hilfestellung.

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