Mensch & Arbeit

Zuwanderung

Personenfreizügigkeit: Fluch oder Segen?

Die Personenfreizügigkeit hat den Arbeitsmarkt in der Schweiz verändert. Unternehmen holen überdurchschnittlich qualifizierte Arbeitskräfte ins Land. Im tieferen Lohnsegment machen immer wieder Fälle von Lohndumping von sich reden. Was bringt die Personenfreizügigkeit mit sich? Fragen an George Sheldon, Professor für Arbeitsmarkt- und Industrieökonomie an der Universität Basel.
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Welches sind die wesentlichen Auswirkungen der Personenfreizügigkeit auf den Arbeitsmarkt? Ist die Personenfreizügigkeit ein Fluch oder ein Segen?

Der allgemein befürchtete Lohndruck infolge der Personenfreizügigkeit blieb bislang weitgehend aus. Dies ist vermutlich auch darauf zurückzuführen, dass ausländische Arbeitskräfte vornehmlich zur Besetzung sonst nicht zu füllender Vakanzen rekrutiert worden sind.

Und doch hört man in letzter Zeit von Lohndumping auf Grossbaustellen.

Lohndumping mag in Einzelfällen vorkommen. Doch es ist nicht so weit verbreitet, dass es gesamtschweizerisch Wirkung zeigt.

Seit Mitte der 1990er-Jahre ist der durchschnittliche Bildungsstand der in die Schweiz neu einwandernden Ausländer stark angestiegen. Was bringt diese «neue» Migration unserem Land aus wirtschaftlicher Sicht?

Da der technische Fortschritt in allen modernen Industrienationen bildungsintensiv ist, fördert die Zuwanderung hoch qualifizierter Arbeitskräfte das Wirtschaftswachstum hierzulande.

Gibt es in einzelnen Branchen einen Verdrängungswettbewerb?

Es gibt gewisse Anzeichen dafür, dass niedrig qualifizierte Zuwanderer aus dem EU-Raum bereits in der Schweiz befindliche Arbeitskräfte aus Drittstaaten auf dem hiesigen Arbeitsmarkt konkurrenzieren. In Branchen wie dem Gastgewerbe, wo niedrig qualifizierte Ausländer verstärkt beschäftigt sind, könnte ein Verdrängungswettbewerb zwischen diesen zwei Ausländerkategorien dadurch entstehen.

Sind diese Anzeichen mit Zahlen belegbar? Wer verdrängt wen?

Niedrig qualifizierte Zuwanderer aus dem EU-Raum scheinen tendenziell gleich qualifizierte Arbeitskräfte zu verdrängen, die sich bereits in der Schweiz befinden und aus Drittstaaten – bzw. keinem EU17/EFTA-Land – stammen.

Zeichnen sich unterschiedliche Auswirkungen nach Regionen ab?

Vor allem im Genferseegebiet sowie in der Nordwestschweiz und Zürich hat die Personenfreizügigkeit offenbar einen Einfluss auf die Entwicklung der Löhne der Schweizer, und zwar in positiver Hinsicht, was darauf hindeutet, dass die Schweizer auch individuell von der Personenfreizügigkeit profitiert haben.

Heisst dies, dass die Löhne steigen? In welchen Lohnsegmenten?

Ja, die Löhne sind gestiegen, und zwar um etwa ein Prozent pro Jahr im Segment der höher Qualifizierten.

Braucht es die flankierenden Massnahmen? Wenn ja, was ist zu tun? Wenn nein: Haben wir falsche Massnahmen beschlossen?

Flankierende Massnahmen sind im Hinblick auf die Sicherung der Beschäftigung von niedrig qualifizierten Arbeitskräften kontraproduktiv. Es gibt hierzulande derzeit ein Überangebot an solchen Arbeitnehmern. Flankierende Massnahmen wirken in diesem Fall wie Mindestlöhne und verhindern beschäftigungsfördernde Lohnanpassungen. Aber möglicherweise sind die Massnahmen notwendig, damit die Personenfreizügigkeit allgemeine politische Akzeptanz in der Bevölkerung findet.

Ihre Antwort lässt den Schluss zu, dass Sie für eine Lohnsenkung bei den niedrig qualifizierten Arbeitskräften plädieren. Nehmen Sie hier nicht eine neue
Armut in Kauf?

Keine Stelle bedeutet auch Armut. Lieber zuerst eine Stelle haben. Sollte die Bezahlung dann nicht ausreichen, um die Person vor Armut zu bewahren, kann der Gesetzgeber mit sogenannten Steuerkrediten – direkte Transferzahlungen, wie man sie aus der Landwirtschaftspolitik kennt – aushelfen.

Was ist letztlich das Ziel der flankierenden Massennahmen?

Das hiesige Lohnniveau vor dem allfälligen lohnsenkenden Effekt der Zuwanderung bzw. der dadurch bewirkten Erweiterung des Ar­beits­kräfteangebots zu bewahren.