Die Aufhebungsvereinbarung
Im Folgetermin wird die Aufhebungsvereinbarung besprochen. Sie ersetzt formal-rechtlich gesehen die Kündigung. Sie ist eine partnerschaftliche Einigung der beiden Vertragsparteien über die wichtigsten Eckpunkte der Trennung und dient dazu, den Arbeitsvertrag geordnet aufzulösen. Die Aufhebungsvereinbarung beinhaltet einen vereinbarten Termin, per wann das Arbeitsverhältnis aufgehoben sein soll. Das kann per sofort, also mit dem Datum der Vertragsunterzeichnung, sein oder auf ein frei gewähltes Datum. Dieser Aufhebungstermin ist grundsätzlich auch bei eintretender Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit verbindlich.
In der Aufhebungsvereinbarung werden schliesslich sämtliche gegenseitigen Leistungen der Vertragsparteien bezeichnet, wie beispielsweise Lohnzahlung, allfällige Austrittsentschädigung, Rückgabe von Fahrzeugen, Geheimhaltungsverpflichtung oder auch Konkurrenzverbot. Schlägt der Arbeitgeber ein Outplacement-Programm vor, wird dies einen Hauptpunkt der Aufhebungsvereinbarung darstellen. Die Aufhebungsvereinbarung ist immer eine gütliche Vereinbarung über die Art und Weise der Vertragsaufhebung. Ist die Vereinbarung ausgewogen, so kann auch eine Saldovereinbarung aufgenommen werden, wonach der Mitarbeiter explizit auf die Geltendmachung weiterer Ansprüche verzichtet.
Arbeitgeber schätzen die Gewissheit, per wann das Arbeitsverhältnis endgültig aufgehoben ist. Das hilft bei der Kommunikation gegenüber den Teammitgliedern und macht vieles planbarer. Die Datumsicherheit ist im Übrigen auch für den Mitarbeiter sehr zentral. Er kann abschliessen und weiss mit Bestimmtheit, ab wann er sich auf die Zukunft ausrichten kann. Es liegt auf der Hand, dass im Falle der Repro alle Parteien viel besser dastehen. Der Betroffene setzt damit seine Energie von Beginn an für die Neuorientierung ein und hat dadurch auch viel schneller wieder eine neue Position und eine stabile Lebens- sowie Arbeitskonstellation.
Das Unternehmen minimiert den finanziellen Schaden, den Reputations- sowie den Produktivitätsverlust und leistet damit gleichzeitig einen grossen Beitrag zum Employer Branding. Dieses ist durch reale Taten und konkretes Verhalten viel wirkungsvoller als durch blumige Worte auf einer Marketingbroschüre.
Beim Vergleich der beiden Fälle Konrad B. und Bela H. sind vor allem die finanziellen Auswirkungen spannend. Wie aus der Abbildung ersichtlich ist, kommt bei gleicher Kündigungsfrist sowie gleichem Lohn eine geordnete Trennung mit einer Aufhebungsvereinbarung und verschiedenen Unterstützungsleistungen günstiger. Aufgrund dieser finanziellen Vorteile entscheiden sich immer mehr Unternehmen für eine Aufhebungsvereinbarung verbunden mit einem Outplacement. Es ist neben dem finanziellen Anreiz schlussendlich auch ein Ausdruck von Fairness, Professionalität und Verantwortung.