Mensch & Arbeit

KI im Recruiting

Mensch oder Maschine: Wer beurteilt Bewerbungen fairer?

Immer mehr Unternehmen setzen künstliche Intelligenz im Recruiting ein. Sie soll Bewerbungen schneller analysieren, passende Kandidaten erkennen und Personalabteilungen entlasten. Doch entscheidet KI tatsächlich fairer als der Mensch – oder übernimmt sie lediglich dessen Vorurteile?
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Stellen Sie sich vor, Sie stossen per Zufall auf ein Stelleninserat, das Ihre Traumstelle beschreibt. Ihre Ausbildung und Berufserfahrung decken sich exakt mit der Ausschreibung. Auch die beschriebenen Aufgaben und die Unternehmenskultur sprechen Sie an, sodass Sie überzeugt sind, fachlich wie persönlich gut zu passen. Sie aktualisieren Ihren Lebenslauf, stimmen das Motivationsschreiben auf das Unternehmen ab und sind überzeugt, alles richtig gemacht zu haben. Wenige Stunden später erhalten Sie eine standardisierte Absage. Andere Kandidaten würden «leider noch ein bisschen besser» passen. Wie diese Einschätzung zustande kam, bleibt offen. 

Möglicherweise hat ein automatisiertes System Ihren Lebenslauf analysiert und mit dem Stellenprofil abgeglichen, noch bevor ein Mensch die Unterlagen vollständig geprüft hat. Dabei kann bereits ein fehlendes Schlüsselwort den Ausschlag geben. Vielleicht wurde auch Ihre Ausbildung falsch klassifiziert oder Ihr bisheriger Karriereweg passte nicht zum Muster, das ein Algorithmus aus früheren Personalentscheidungen gelernt hatte. Oder vielleicht spielte sogar Ihr Name eine Rolle. Für Sie als Bewerber bleibt der tatsächliche Grund verborgen. Sie erfahren weder, welche Kriterien berücksichtigt wurden, noch wie stark einzelne Merkmale in die Bewertung eingeflossen sind oder ob die automatisierte Vorauswahl später noch von einem Menschen überprüft wurde. Genau darin liegt eines der zentralen Probleme KI-gestützter Auswahlverfahren: Die Entscheidung ­erscheint neutral und objektiv, weil sie technisch erzeugt wurde. Doch auch ein Algorithmus bewertet nicht voraussetzungslos. Seine Resultate hängen von den verwendeten Daten, den hinterlegten Kriterien und den Zielen ab, die Menschen zuvor definiert haben. Technische Konsistenz ist deshalb nicht automatisch mit Fairness gleichzusetzen.

KI ist im Recruiting angekommen

Der Einsatz künstlicher Intelligenz im Recruiting ist aus Unternehmenssicht nachvollziehbar. Auf attraktive Stellen gehen teilweise mehrere Hundert Bewerbungen ein, während HR-Abteilungen gleichzeitig unter erheblichem Zeit- und Kostendruck stehen. Gerade unter diesen Bedingungen wächst das Bedürfnis nach Lösungen, die grosse Bewerbungsvolumina effizient bewältigen und zugleich eine konsistente Vorauswahl ermöglichen. Deshalb kommen zunehmend automatisierte Systeme zum Einsatz. Diese erfassen und strukturieren Lebensläufe, erkennen relevante Qualifikationen, gleichen Bewerbungsprofile mit den Anforderungen ab und nehmen eine erste Priorisierung vor. Dadurch lassen sich Prozesse beschleunigen und Recruiting-Teams spürbar von administrativen Aufgaben entlasten. 

In der Schweiz ist der KI-Einsatz im Recruiting allerdings noch weniger verbreitet, als es die öffentliche Diskussion vermuten lässt. Eine aktuelle Untersuchung der Arbeitsmarktbeobachtung Amosa unter rund 700 Unternehmen aus elf Deutschschweizer Kantonen zeigt, dass 13 Prozent der befragten Betriebe bereits KI im Recruiting einsetzen. Bei Gross­unternehmen liegt der Anteil bei knapp einem Viertel. Am häufigsten kommt die Technologie bei der Erstellung und Optimierung von Stelleninseraten zum Einsatz. Für die eigentliche Vorauswahl von Bewerbungen nutzen dagegen erst knapp vier Prozent der Unternehmen KI. Zu ähnlichen Ergebnissen gelangte die Job­Cloud-Recruiting-Studie, für die 2024 insgesamt 942 HR-Fachpersonen aus der Deutsch- und Westschweiz befragt wurden. 22 Prozent verwendeten KI bereits für Texte auf Stelleninseraten oder Karriereseiten, acht Prozent für das Matching von Kandidaten und sieben Prozent für ein automatisiertes Pre-Screening. Komplexere Anwendungen wie die Analyse von Interviews oder die Einschätzung des Cultural Fit spielten dagegen kaum eine Rolle.

Diese Zahlen machen eine wichtige Unterscheidung sichtbar: KI ist im Schweizer Recruiting angekommen, wird bislang aber vor allem zur Unterstützung einzelner Arbeitsschritte eingesetzt. Die automatisierte Bewertung und Vorauswahl von Bewerbenden ist noch vergleichsweise selten. Zudem ist nicht jedes Bewerbermanagementsystem (Applicant Tracking System, ATS), das Lebensläufe anhand festgelegter Kriterien oder Schlüsselwörter filtert, automatisch ein KI-System. 

Für Bewerber ist dieser Unterschied jedoch kaum erkennbar. Sie sehen und erleben lediglich das Ergebnis des Prozesses. Häufig geschieht dies in Form einer schnellen Absage, ohne zu wissen, ob ein Recruiter, ein regelbasierter Filter oder ein lernendes System den Ausschlag gegeben hat. Gerade diese mangelnde Transparenz führt bei Bewerbern häufig zu Frustration. Während automatisierte Auswahlverfahren den Unternehmen mehr Effizienz versprechen, entsteht bei den Kandidaten schnell der Eindruck mangelnder Wertschätzung. Viele investieren mehrere Stunden in ihre Bewerbungsunterlagen und erhalten kurz darauf eine unpersönliche Absage. Dabei bleibt offen, ob ihre Qualifikationen nicht ausreichten oder ob ein im System hinterlegtes Auswahlkriterium den Ausschlag gab.

Wer nicht weiss, weshalb eine Bewerbung scheiterte, kann aus der Erfahrung kaum etwas lernen und bleibt mit dem Gefühl zurück, gegen ein undurchschaubares System anzutreten. Dadurch kann ein Teufelskreis entstehen: Unklare, missverständliche oder fehlerhafte Unterlagen werden unverändert an weitere Unternehmen versandt und führen möglicherweise erneut zu einer Absage. Am Ende verlieren beide Seiten: Die Unternehmen müssen weiterhin ungeeignete oder missverständliche Bewerbungen prüfen, während sich bei den Bewerbern Frustration und Unsicherheit verstärken.

Hinzu kommt, dass Recruiting keine Einbahnstrasse ist. Während Unternehmen Bewerber beurteilen, bilden sich diese gleichzeitig ein Urteil über den potenziellen Arbeitgeber. Jede Kontaktaufnahme, jede Rückmeldung und auch jede Absage prägt die Erfahrung der Bewerbenden und damit die Wahrnehmung der Arbeitgebermarke. 

Ein schneller, transparenter und respektvoller Prozess kann Vertrauen schaffen, selbst wenn es am Ende nicht zu einer Anstellung kommt. Ein undurchsichtiger oder vollständig automatisiert wirkender Ablauf vermittelt dagegen rasch den Eindruck, dass Effizienz wichtiger ist als der Mensch hinter der Bewerbung. Besonders problematisch wird dies, wenn Kandidaten trotz grossem Aufwand lediglich eine unpersönliche Standardabsage erhalten und nicht nachvollziehen können, wie die Entscheidung zustande kam. Sie fühlen sich dann nicht als potenzielle Mitarbeitende wahrgenommen, sondern als Datensätze, die anhand unbekannter Kriterien aussortiert wurden. Solche Erfahrungen bleiben selten folgenlos. 

Bewerber sprechen darüber, teilen ihre Eindrücke im persönlichen Umfeld oder auf Bewertungsplattformen und ziehen daraus Rückschlüsse auf Führungskultur, Wertschätzung und Umgang mit Mitarbeitenden. Damit wird ein schlecht gestalteter Auswahlprozess schnell zu einem Risiko für das Employer-Branding. Gerade in einem angespannten Arbeitsmarkt kann sich ein Unternehmen kaum leisten, qualifizierte Personen nicht nur für eine konkrete Stelle, sondern dauerhaft als potenzielle Mitarbeitende, Kunden oder Markenbotschafter zu verlieren. Die Frage, ob KI im Recruiting fair entscheidet, lässt sich allerdings nicht beantworten, ohne zuerst einen Blick auf die bisherigen menschlichen Entscheidungen zu werfen. Denn Diskriminierung entstand nicht erst mit dem Einsatz von Algorithmen. Sie war bereits lange vorher Teil vieler Auswahlprozesse.

Lukas ist nicht Habiba

Wie stark der wahrgenommene Hintergrund einer Person ihre Chancen bereits bei der ersten Kontaktaufnahme beeinflussen kann, zeigt ein gross angelegtes Feldexperiment der Universität Siegen. Zwischen November 2022 und März 2025 verschickten die Forschenden in drei Experimenten mehr als 50 000 fiktive E-Mail-Anfragen von Schülerinnen und Schülern an deutsche Betriebe mit offenen Ausbildungsplätzen. Namen, Geschlecht, Schulnoten, Praktika und weitere Qualifikationen wurden systematisch variiert. Die Unterschiede waren erheblich. Auf 100 Anfragen erhielt «Lukas Becker» durchschnittlich rund 67 persönliche Antworten. «Ivan Smirnov» kam auf 56, «Ariel Rubinstein» auf 54 und «Yusuf Kaya» auf 52. «Habiba Mahmoud» erhielt dagegen lediglich 36 Antworten. Selbst bessere Schulnoten, Praxiserfahrung oder soziales Engagement konnten diesen Nachteil nicht ausgleichen. Der im Namen vermutete Herkunftshinweis wog bei der ersten Kontaktaufnahme offenbar schwerer als die untersuchten Leistungssignale. 

Die Studie untersuchte menschliches Verhalten und ist deshalb kein Beleg für eine Diskriminierung durch künstliche Intelligenz. Sie zeigt jedoch, aus welcher Realität die Daten stammen, mit denen algorithmische Systeme häufig entwickelt oder überprüft werden. Wenn Unternehmen bestimmte Gruppen in der Vergangenheit seltener berücksichtigt haben, werden diese Unterschiede Teil der historischen Datenbasis. Ein System, das daraus lernen soll, erkennt dann nicht automatisch die Ungerechtigkeit, sondern zunächst nur ein wiederkehrendes Muster. Damit verschiebt sich das Problem. Der Algorithmus muss Vorurteile nicht selbst erfinden, um diskriminierende Ergebnisse zu produzieren. Es genügt, wenn er vergangene Entscheidungen übernimmt, systematisiert und auf eine wesentlich grössere Zahl von Bewerbungen anwendet.

Frauen mit Kopftuch

Dass sich solche Benachteiligungen nicht auf eine erste unverbindliche Anfrage beschränken, zeigt eine viel zitierte Kor­respondenzstudie der Ökonomin Doris Weichselbaumer. Im Gegensatz zum Experiment der Uni Siegen wurden fiktive Bewerbungen auf tatsächliche Stellen­anzeigen für Bürotätigkeiten verschickt. Ausbildung, Berufserfahrung, persönliche Merkmale und Deutschkenntnisse waren identisch. Verändert wurden lediglich der Name und das Bewerbungsfoto (siehe Abbildung 1). «Sandra Bauer» erhielt durchschnittlich 18,8 Rückmeldungen auf 100 Bewerbungen. Bei «Meryem Öztürk» waren es ohne Kopftuch nur 13,5. Trug dieselbe Bewerberin auf dem Foto ein Kopftuch, sank die Rückrufquote auf gerade einmal 4,2. Die Qualifikation blieb gleich, die Reaktion der Unternehmen veränderte sich dennoch massiv. 

Besonders anschaulich wird das Ergebnis, wenn man die Rückrufquoten in die Zahl der notwendigen Bewerbungen übersetzt. Sandra Bauer müsste rechnerisch etwa 53 Bewerbungen verschicken, um zehn Einladungen zu einem Vorstellungsgespräch zu erhalten. Meryem Öztürk bräuchte ohne Kopftuch rund 74 Bewerbungen. Mit Kopftuch wären es sogar ungefähr 238 – mehr als viermal so viele wie Sandra Bauer.

Die Unterschiede lassen sich nicht mit fehlender Erfahrung oder geringerer fachlicher Eignung erklären. Die Bewerbungsunterlagen waren in allen rele­vanten Punkten identisch. Entscheidend war vielmehr, welche Herkunft und Religionszugehörigkeit die Personalverantwortlichen aus Name und Foto ableiteten. Damit zeigen die beiden Untersuchungen unterschiedliche Stufen desselben Problems: In der Siegener Studie genügte bereits der Name, um die Wahrscheinlichkeit einer persönlichen Antwort deutlich zu verändern. Bei Weichselbaumer wurden selbst vollständige und gleichwertige Bewerbungen unterschiedlich behandelt.

Kosten der Diskriminierung

Diskriminierung im Recruiting hat in erster Linie Folgen für die Bewerber. Betroffene müssen oft mehr Bewerbungen schreiben als Personen mit vergleichbaren Qualifikationen, die nicht benachteiligt werden. Zudem erhalten sie seltener eine Einladung zu einem Vorstellungsgespräch und damit weniger Gelegenheit, ihre tatsächlichen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. 

Die Folgen reichen von Einkommenseinbussen und wirtschaftlicher Unsicherheit über Frustration bis hin zum Verlust des Vertrauens in die Fairness des Arbeitsmarktes. Doch auch Unternehmen tragen die Folgen diskriminierender Auswahl­verfahren. Wer Bewerbungen stets nach denselben Mustern beurteilt, bevorzugt tendenziell Personen mit ähnlichen Bildungswegen, beruflichen Erfahrungen und Lebensläufen. Ungewöhnliche Ausbildungswege, internationale Biografien, Familienpausen oder Branchenwechsel werden dabei schnell als Nachteil gewertet, obwohl sie mit wertvollen Erfahrungen und Kompetenzen verbunden sein können. Vertraute Lebensläufe erscheinen dadurch geeigneter, während abweichende Profile vorschnell aussortiert werden.

Gerade angesichts des Nachwuchs- und Fachkräftemangels ist dies widersprüchlich. Unternehmen beklagen, keine geeigneten Mitarbeitenden zu finden, schlies­sen mit ihren Auswahlverfahren jedoch möglicherweise qualifizierte Personen bereits frühzeitig aus. Fehlentscheidungen zugunsten ungeeigneter Bewerber werden spätestens nach der Einstellung sichtbar, etwa durch unzureichende Leistungen, zusätzliche Einarbeitungskosten oder eine frühzeitige Kündigung. Wird hingegen eine geeignete Person zu Unrecht abgelehnt, bleibt dieser Fehler meist unbemerkt. Das Unternehmen erfährt nie, welche Fähigkeiten, Perspektiven und welches Potenzial ihm dadurch entgangen sind. Aus Unternehmenssicht geht es deshalb nicht nur um Ethik oder Rechtskonformität. Verzerrte Auswahlverfahren verschlechtern die Qualität von Personalentscheidungen, verkleinern den verfügbaren Talentpool und erhöhen das Risiko, dass offene Stellen länger unbesetzt bleiben. Wenn ein Algorithmus solche Muster übernimmt und auf eine grosse Zahl von Bewerbungen anwendet, können sich einzelne Fehlurteile systematisch vervielfachen und zu einem erheblichen Geschäftsrisiko werden. 

Bedeutet dies nun, dass künstliche Intelligenz im Recruiting zwangsläufig zu ­unfaireren Entscheidungen führt? Nein. Trotz dieser Risiken wäre es falsch, sie grundsätzlich als Ursache unfairer Personalentscheidungen darzustellen. Richtig entwickelt und eingesetzt, kann sie menschliche Verzerrungen sogar reduzieren. Anders als Menschen kann ein System Bewerbungen konsequent nach denselben fachlichen Kriterien prüfen, ohne zu ermüden oder sich von Sympathie und Antipathie beeinflussen zu lassen. Entscheidend ist jedoch, wie das System in den Auswahlprozess eingebunden wird und wer seine Ergebnisse überprüft.

Menschliche Kontrolle

Viele Unternehmen betonen, dass am Ende weiterhin ein Mensch entscheide. Diese Aussage klingt beruhigend, sagt aber wenig darüber aus, wie gross der tatsächliche Einfluss dieser Person noch ist. Wenn ein System aus 500 Bewerbungen zehn Profile auswählt und die Recruiter nur diese zehn sehen, hat der Algorithmus die entscheidende Vorauswahl bereits getroffen. Die menschliche Entscheidung beschränkt sich dann auf jene Personen, die das System zuvor überhaupt sichtbar gemacht hat. Eine wirksame menschliche Kontrolle setzt deshalb voraus, dass automatisiert erzeugte Empfehlungen nachvollzogen, hinterfragt und bei Bedarf korrigiert werden können. 

Recruiter müssen verstehen, nach welchen Kriterien das System Bewerbungen beurteilt und in welchen Situationen seine Ergebnisse unzuverlässig sein können. Zudem benötigen sie das notwendige Fachwissen, ausreichend Zeit und die Befugnis, von einer automatisierten Empfehlung abweichen zu dürfen.

Gleichzeitig darf die menschliche Be­teiligung nicht zu einer blossen Formalität werden. Wer unter hohem Zeitdruck steht, wird einer scheinbar objektiven Rangliste häufig folgen, selbst wenn Zweifel angebracht wären. Dieses Phä­nomen wird als Automatisierungsbias bezeichnet: Menschen neigen dazu, Empfehlungen eines Systems ungeprüft zu übernehmen und mögliche Fehler zu unterschätzen. Wirksame Aufsicht bedeutet daher nicht, dass irgendwo im Prozess noch eine Person auf «Bestätigen» klickt. Sie setzt vielmehr voraus, dass diese Person die Empfehlung kritisch prüft und eine eigenständige, informierte Beurteilung vornimmt. 

Je stärker ein Unternehmen seine Per­sonalauswahl automatisiert, desto wichtiger werden deshalb klare Verantwortlichkeiten. Es muss festgelegt sein, wer die Qualität des Systems prüft, wer Beschwerden untersucht und wer haftet, wenn ein automatisierter Prozess Menschen systematisch benachteiligt. Effizienz darf nicht dazu führen, dass am Ende niemand mehr Verantwortung für die Entscheidung übernimmt.

Leitplanken des EU-AI-Act

Die Europäische Union reagiert auf diese Risiken mit dem sogenannten EU-AI-Act, dessen Vorgaben derzeit schrittweise eingeführt werden. Weil KI-Systeme im Recruiting erhebliche Auswirkungen auf die beruflichen Chancen von Menschen haben können, stuft die Verordnung bestimmte Anwendungen in diesem Bereich als Hochrisikosysteme ein. Dazu gehören insbesondere Systeme, die Bewerbungen analysieren oder filtern, Kandidaten bewerten oder Ranglisten für die Vorauswahl erstellen. Entscheidend ist dabei nicht, ob das System die endgültige Personalentscheidung selbst trifft. Bereits eine automatisierte Rangliste, die wesentlich darüber bestimmt, welche Bewerbungen überhaupt näher geprüft werden, kann unter die neue Vorschrift für Hochrisikosysteme fallen. Dies gilt auch dann, wenn ein Recruiter am Ende formal über die Einladung entscheidet.

Die Verantwortung liegt damit nicht allein beim Softwareanbieter. Auch Unternehmen, die ein solches ATS im Recruiting einsetzen, müssen seinen Betrieb überwachen, geeignete Personen mit der Aufsicht betrauen und sicherstellen, dass automatisierte Empfehlungen nicht ungeprüft übernommen werden. Auch Schweizer Unternehmen können unter den EU-AI-Act fallen. Dies gilt etwa, wenn sie ein KI-System in der EU anbieten oder für Bewerbungsverfahren in der EU einsetzen. Dass das System technisch in der Schweiz betrieben wird, schliesst die Anwendung der europäischen Vorschriften nicht aus. Die Anforderungen an Hochrisikosysteme sollen voraussichtlich ab dem 2. Dezember 2027 gelten. Unternehmen sollten dennoch nicht bis zu diesem Zeitpunkt warten: Auswahlkriterien, Datenquellen, technische Schnittstellen und vertragliche Abhängigkeiten von externen Anbietern verfestigen sich mit der Zeit und lassen sich später häufig nur mit erheblichem Aufwand anpassen.

Unabhängig davon ist KI-gestütztes Recruiting in der Schweiz bereits heute kein rechtsfreier Raum. Das seit September 2023 geltende Datenschutzgesetz (rev­DSG) ist technologieneutral formuliert und damit direkt auf KI-gestützte Datenbearbeitungen anwendbar. Arbeitgeber müssen Bewerber angemessen über die Bearbeitung ihrer Personendaten, deren Zweck und gegebenenfalls die Empfänger informieren. Kann eine Bearbeitung ein hohes Risiko für die Persönlichkeit oder die Grundrechte der betroffenen Personen mit sich bringen, ist zudem eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich. 

Besonders relevant ist die Regelung zu automatisierten Einzelentscheidungen. Wird eine Entscheidung ausschliesslich automatisiert getroffen und ist sie mit einer Rechtsfolge verbunden oder beeinträchtigt sie die betroffene Person erheblich, muss diese nach Schweizer Recht darüber informiert werden. Sie kann ihren Standpunkt darlegen und verlangen, dass die Entscheidung durch einen Menschen überprüft wird. Hinzu kommt Artikel 328b des Obligationenrechts: Arbeitgeber dürfen grundsätzlich nur Personendaten bearbeiten, die für die Eignung für das Arbeitsverhältnis relevant oder für dessen Durchführung erforderlich sind. Transparenz ist damit kein freiwilliger Zusatz, sondern ein zentraler Bestandteil verantwortungsvollen Recruitings – sowohl in der EU als auch in der Schweiz. Bewerbende sollten wissen, ob ein KI-System im Bewerbungsprozess eingesetzt wird, welche Funktion es übernimmt und welchen Einfluss seine Bewertung auf die Vorauswahl hat. Eine standardisierte Absage darf den Auswahlprozess für Bewerber weder zu einer technischen noch zu einer rechtlichen Blackbox machen.

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