Gute Tischmanieren sind im Geschäftsleben von grosser Bedeutung und sollten darum nicht unterschätzt werden. Gerade in Situationen, in denen wir uns um einen wichtigen Job bewerben oder unterschiedlichste Anbieter um einen Kunden buhlen, entscheiden nicht nur das Fachwissen, die Leistung und das Angebot über Erfolg oder Misserfolg, sondern vor allem auch gute Umgangsformen.
Wer punkten will, darf sich also nicht nur auf sein fachliches Know-how verlassen, sondern sollte auch seine sozialen Fähigkeiten ganz bewusst unter Beweis stellen. Dazu gehören natürlich gute Manieren, die als Prüfstein für ein perfektes Benehmen gelten. Sie spiegeln einerseits die sozialen Fähigkeiten wider, und andererseits zeigen sie unserem Gegenüber, ob wir auch «gesellschaftstauglich » und für repräsentative Aufgaben geeignet sind. Die Kompetenz, die Regeln und Sitten bei Tisch zu beherrschen, ist deshalb förderlich für die Karriere, wirkt sich positiv auf die Geschäftsbeziehungen aus und kann darüber entscheiden, ob ein Auftrag letztlich an Land gezogen wird.
Die Rolle des Gastgebers
Lädt man als Gastgeber zum Essen ein, ist es empfehlenswert, sich nicht auf Experimente einzulassen. Denn ob Gourmet-Tempel, gut bürgerlich, asiatisch oder doch lieber beim Italiener um die Ecke: Die Wahl des Restaurants sollte auf eines fallen, das man jederzeit weiterempfehlen kann. Denn ein schlechtes Essen oder ein unprofessioneller Service bleibt negativ im Gedächtnis hängen.
Mit Vorteil informiert man sich über die Vorlieben seines Gastes und in welchem Umfeld er sich wohlfühlt. Als Gastgeber betritt man das Restaurant zuerst. In Zeiten der Emanzipation gilt diese Regel unabhängig davon, ob man ein Mann oder eine Frau ist. Dem Gast wird der Ehrenplatz zugewiesen. Das heisst, jenen mit Blick zur Tür oder mit der schönsten Aussicht. Falls mehr als zwei Personen am Essen teilnehmen, sitzt der Ehrengast rechts vom Gastgeber. Bei der Auswahl der Speisen und Getränke richtet sich diese vom finanziellen Aspekt her nach der Wahl des Gastgebers. Falls er nichts aus der Speisekarte empfiehlt, darf man nachfragen. Das gibt einen diskreten Hinweis, wie viel der Gastgeber ausgeben möchte und erleichtert die Auswahl.
Der höfliche Gastgeber fragt den Gast, ob er Wein trinken möchte. Verneint dieser, sollte auch der Gastgeber darauf verzichten. Möchte der Gast Wein zum Essen, der Gastgeber aber nicht, darf er verzichten, sollte dies aber kurz begründen. Wird Alkohol gereicht, sollte man auf einen klaren Kopf bedacht sein und den Wein in Massen geniessen. Als Gastgeber ist es selbstverständlich, dass man die Rechnung begleicht. Ist man aber eingeladen, macht man keine Anstalten, sich an der Rechnung zu beteiligen oder diese zu übernehmen. Das wäre dem Gastgeber gegenüber unhöflich. Anders bei einem spontanen Essen mit Kollegen oder Partnern, wo keine konkrete Einladung vorausgegangen ist: Hier teilt man sich die Rechnung.