In vielen Unternehmen ist es immer noch üblich, die Mitarbeitenden mittels Kilometerpauschale oder anhand der effektiv gefahrenen Strecken zu entschädigen, wenn diese mit ihrem Privatfahrzeug für den Arbeitgeber unterwegs sind. In diesem Fall hat das Unternehmen jedoch keinen Einfluss auf Fahrzeugmarke und Modell, das Alter des Fahrzeugs, den technischen Zustand, die Motorisierung oder – last but not least – die Fahrzeugbeschriftung. Seitens der jeweiligen Mitarbeitenden wird die Kilometerentschädigung oft als Lohnbestandteil verstanden, was jedoch unter dem Aspekt der Vollkostenbetrachtung des Fahrzeugs einschliesslich der Finanzierung und auch der Wertminderung beim Wiederverkauf durch die geschäftliche Nutzung tatsächlich nicht korrekt ist.
Firmenfahrzeuge können hingegen sowohl dem geforderten Stand der Technik wie der Einhaltung von Emissionsgrenzwerten entsprechen, genau nach dem erforderlichen Einsatzzweck ausgewählt werden und dem Imageaspekt wie Marke, Fahrzeugtyp, Farbe, Beschriftung, Alter und Carrosseriezustand gerecht werden. Ausserdem können sie als Lohnerhöhung zur Motivation der Mitarbeitenden eingesetzt werden.
Motivator Geschäftsfahrzeug
Mit der Einführung des neuen Lohnausweises wurde eine detaillierte Deklaration der Lohnnebenkosten umgesetzt. Erhält der Mitarbeitende ein vom Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Geschäftsfahrzeug, welches er auch für Privatfahrten ohne erhebliche Einschränkungen, durch beispielsweise fest eingebaute Vorrichtungen, benutzen kann, wird ihm ein monatlicher Privatanteil in Höhe von 0,8 Prozent des Nettokaufpreises, jedoch mindestens 150 Franken, als Bruttolohn aufgerechnet. Kostet ein Firmenfahrzeug beispielsweise netto 45 000 Franken, werden dem Mitarbeitenden jährlich 4320 Franken an zusätzlichen Lohnbestandteilen ausgewiesen, welche zu versteuern sind.
Im Gegenzug dazu erhält der Arbeitnehmende ein modernes Fahrzeug zur Privatnutzung, bei dem die Kosten wie Finanzierung, Treibstoff, Reifen, Service/Unterhalt, Verkehrssteuer, Vignette, Wagenwäsche et cetera vom Arbeitgeber unter Umständen gänzlich getragen werden. Durch bessere Einkaufskonditionen und die Finanzierung über den Flottenmanager gibt es auch noch mehr Auto für weniger Geld. Das gute Händler- und Vertriebsnetz ermöglicht auch beim Fahrzeugwiederverkauf einen besseren Restwert. Diese Vorteile steigern letztlich die Attraktivität des Arbeitgebers, der am Arbeitsmarkt mittels der sogenannten «Fringe Benefits» qualifiziertes Personal ansprechen und seinen bestehenden Mitarbeitenden einen wertvollen Bonus bieten kann.
Fahrzeug als Lohnbestandteil
In der Schweiz steht heute gemäss Studien etwa der Hälfte der Mitarbeitenden der ersten Führungsebene, einem Drittel der zweiten Ebene und knapp 20 Prozent der dritten Ebene ein Geschäftswagen zur Verfügung, wobei sich die Vergabe auf der dritten Ebene stark auf den Vertrieb konzentriert. Führungskräfte der ersten Ebene können ihren Geschäftswagen in mehr als 80 Prozent der Fälle auch in der Freizeit unbegrenzt nutzen. Auf der zweiten und dritten Ebene sind dies knapp über 70 Prozent.
Wird das Auto als Motivationsinstrument gewählt und sind das Firmenwagenreglement sowie die Fuhrparkbewirtschaftung implementiert, lässt sich beobachten, dass das Firmenfahrzeug konsequent eingesetzt wird – möglichst ohne Parallelsysteme wie die Kilometerpauschale. In der Schweiz sind Pauschalspesen und eine Kilometerentschädigung neben den Firmenfahrzeugen noch weit verbreitet. Der Trend geht aber klar in Richtung Geschäftswagen als Lohnbestandteil.