Die berufliche Vorsorge als Pfeiler der Nachfolgeplanung

Unternehmensnachfolge (Teil 5 von 9)

Die berufliche Vorsorge als Pfeiler der Nachfolgeplanung

Dank der Koordination der persönlichen Situation des Verkäufers und Käufers eines Unternehmens gelingt die optimale Übergabe. Die Vorstellungen des Verkäufers wie auch des Käufers über das Leben nach dem Kauf / Verkauf sind wichtige Kriterien, ob die Übernahme langfristig erfolgreich umgesetzt werden kann.
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Der Verlauf eines Lebens ist schwer planbar und nicht voraussehbar. Wichtige Ereignisse im Leben wie die Heirat, Familie, die Karriere, Wohneigentum oder aber Scheidung und Tod verändern die Lebenssituation schlagartig. Diese verschiedenen Lebensphasen verändern die Bedürfnisse und Anforderungen an die berufliche Vorsorge enorm. Da es sich um eine Kollektivlösung handelt, ist eine ausgewogene Ausgestaltung notwendig. Nie sind alle Teilhaber und Mitarbeitenden in der gleichen Lebenssituation. Die stete Veränderung der persönlichen Verhältnisse soll aber berücksichtigt und abgebildet werden. Eine gute Vorsorge kann die Basis für eine fristgerechte und optimale Firmenübergabe bilden, eine schlechte kann ihr aber ebenso gut im Wege stehen.

Frühzeitige Planung

Um sicherzustellen, dass eine Nachfolgelösung zum selbst gewählten und bestmöglichen Zeitpunkt erfolgreich umgesetzt werden kann, muss die persönliche Finanzplanung so früh wie möglich erfolgen. Nur so bleibt genügend Zeit, um eventuell vorhandene Vorsorgelücken zu schliessen und auch das Steueroptimierungspotenzial auszuschöpfen. Die berufliche Vorsorge (2. Säule) bietet eine Vielzahl an Möglichkeiten, die Wünsche und die Vorstellungen des Unternehmers und seiner Familie bei der Planung der Zeit nach dem Firmenverkauf angemessen zu berücksichtigen.

Neben dem gesetzlich obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge (BVG) bietet der Gesetzgeber ein breites Feld an Möglichkeiten, um eine überobligatorische Vorsorgelösung umzusetzen. Dies kann auf die jeweilige Situation der zu verkaufenden Firma abgestimmt werden. Am Anfang der Überlegungen stehen die finanziellen Ziele und vorhandenen Möglichkeiten des Firmenverkäufers respektive des potenziellen Käufers. Am Ende des Prozesses steht die Auswahl des optimalen Anbieters der überobligatorischen Vorsorgelösung.

Wahl des Vorsorgeplanes

Mit der Wahl des auf Ihren Bedürfnissen abgestimmten Vorsorgeplanes legen Sie den Grundstein für die Ausgestaltung der Vorsorgelösung des betroffenen Unternehmens. Hier eine Auswahl an Fragen, welche Sie sich beim Unternehmensverkauf stellen sollten:

  • Wie hoch soll meine Altersleistung nach dem Verkauf der Unternehmung sein?
  • Wie hoch soll das Kapital bei der Pensionierung sein?
  • Welche Rente benötige ich, um meine Lebenshaltungskosten auf dem gewünschten Niveau halten zu können?
  • Habe ich noch Einkaufspotenzial?
  • Kann ich mit der Staffelung der Einkäufe die Progression der Einkommenssteuer beeinflussen?
  • Wie hoch dürfen / können meine jährlichen Ausgaben sein?
  • Zu welchem Zeitpunkt möchte ich in Pension gehen?
  • Ist mein Reglement der Pensionskasse bereits bis Alter 70 ausgestaltet, um von allen möglichen Vorteilen zu profitieren?
  • Ist die Familie des Nachfolgers im Falle einer Invalidität / Todesfall optimal abgedeckt?
  • Was geschieht im Falle eines frühzeitigen Ablebens des Veräusserers oder Käufers im Falle einer Earn-out-Klausel (Abzahlung mit Gewinn) der Unternehmung?

Mit der optimalen Abstimmung Ihres Vorsorgeplanes auf Ihre Ziele sowie die Ihrer Familie legen Sie einen wichtigen Grundstein, um alle diese Überlegungen abzudecken. Beim Verkäufer steht die zu erwartende Altersleistung im Vordergrund, unter Beachtung der steuerlichen Aspekte. Beim Unternehmensnachfolger, welcher meistens noch einige Jahre Arbeit vor sich hat, liegt der Fokus hingegen eher auf den Invaliditäts- und Todesfallleistungen.

Grenzen der Vorsorge

Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge regelt in erster Linie die Minimalanforderungen, welche durch den Arbeitgeber zugunsten der Arbeitnehmenden erfüllt werden müssen. Immer mehr in den Vordergrund geraten aber auch die betraglichen Obergrenzen der beruflichen Vorsorge. Da alle Beiträge in die 2. Säule steuerlich privilegiert sind, stellt sich für den Gesetzgeber die Frage: «Wo hört der Gedanke der Vorsorge auf und wird durch einen reinen Steueroptimierungsgedanken ersetzt?»

In der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2) regelt der Bundesrat die Angemessenheit bezüglich Ausgestaltung der Vorsorgepläne wie folgt: Bis zu 25 Prozent des versicherbaren AHV-Einkommens pro Jahr kann grundsätzlich in die berufliche Vorsorge einbezahlt werden. Überschreiten die reglementarischen Leistungen jedoch 70 Prozent des letzten versicherbaren AHV-pflichtigen Lohnes oder Einkommens vor der Pensionierung, gilt ein Vorsorgeplan nicht mehr als angemessen im Sinne des Artikels 1, Absatz 2, lit. a BVV2.

Die Bildung von Arbeitgeberreserven dient als finanzieller Ausgleich für den Arbeitgeber. In guten Jahren können so Reserven zugunsten der Vorsorgeeinrichtung gebildet werden, in weniger guten Zeiten kann diese Reserve zur Bezahlung der Arbeitgeberbeiträge verwendet werden. Im Zuge eines möglichen Verkaufes einer Unternehmung ist es wichtig, frühzeitig die Höhe der Arbeitgeberbeitragsreserven zu überprüfen und von beiden Seiten zu bestimmen.

Einkäufe in die Vorsorge

Ein essenzielles Mittel in der Planung Ihres Unternehmensverkaufes im Zusammenhang mit Ihrer persönlichen Finanzplanung ist der Einkauf in die berufliche Vorsorge. So können die flüssigen Mittel steueroptimiert in Ihre Altersvorsorge überführt werden. Aufgrund des gewählten Vorsorgeplanes und der bisher geleisteten Vorsorgebeiträge kann grosses Einkaufspotenzial entstehen. Mit dem Instrument des Einkaufes können Sie drei wichtige Ziele erreichen:

  • Vorhandene Lücken in der Vorsorge schliessen
  • Alters- und Hinterbliebenenleistungen verbessern
  • Steuerersparnisse realisieren

Wahl des Vorsorgemodells

Um Ihre gesteckten Ziele mit der beruflichen Vorsorge auch wirklich erreichen zu können, benötigen Sie einen professionellen und zuverlässigen Partner. Ein standardisierter Prozess und eine Lösung bei einem grossen Anbieter versus einer individuelleren Lösung beziehungsweise einer Dienstleistung bei einer kleinen Vorsorgeeinrichtung ist eine Frage, die es individuell zu beantworten gibt. Die Sicherheit der Vorsorgegelder muss in diesem Zusammenhang immer im Vordergrund stehen, da der Unternehmer auch die Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeitenden trägt. Ebenso wichtig wie der Anbieter ist die Wahl des Vorsorgemodells.

In Sachen Sicherheit schwingen die Vollversicherungslösungen obenaus. Dieses Modell wird durch verschiedene Lebensversicherungs-Gesellschaften angeboten und vertrieben. Die Versicherer sind verpflichtet, die Vorsorgeleistungen stets zu 100 Prozent zu garantieren. Eine Unterdeckung der Vorsorgekasse ist daher nicht möglich. Das Risiko von Sanierungsbeiträgen für den Arbeitgeber wie auch den Arbeitnehmer ist nicht vorhanden. Der Vollversicherer muss bei Bedarf Eigenkapital zugunsten des gebundenen Vermögens auflösen und oder einschies-sen, damit der Deckungsgrad jederzeit bei mindestens 100 Prozent verbleibt.

Teilautonome Lösungen übertragen die Risiken Tod und Invalidität an eine Versicherungsgesellschaft. Das Anlagerisiko trägt die teilautonome Stiftung selber. Die Anlagestrategie wird durch die Stiftung festgelegt. Ist die Anlagestrategie erfolgreich und wird auf dem Kapital eine gute Rendite erzielt, profitieren die Versicherten davon. Geht die Anlagestrategie jedoch nicht auf, und es wird zu wenig oder gar keine Rendite erwirtschaftet, droht die Unterdeckung der Stiftung. Im schlechtesten Fall führt dies dazu, dass die versicherten Personen zusammen mit den versicherten Betrieben Sanierungsmassnahmen mittragen müssen. Dies kann in Form von zusätzlichen Beiträgen oder von Minderverzinsungen erfolgen.

Autonome Lösungen werden oftmals von Grossunternehmen geführt. Bei kleineren Unternehmen ist dieses Modell kaum mehr umsetzbar aufgrund des schwierigen Zinsumfeldes wie auch aufgrund des Regulierungsdruckes aus der Politik. Sollte die von Ihnen zu übernehmende Unternehmung über eine eigene Vorsorgestiftung verfügen, ist die vertiefte Prüfung der Verhältnisse der Kasse zwingend notwendig.

Das Risiko einer autonomen Kasse tragen das Unternehmen und dessen Mitarbeitende selbst.

Der Einzelfall zählt

Die erwähnten Ausführungen (insbesondere der steuerlichen Aspekte) werden kantonal unterschiedlich ausgelegt und angewendet. Jeder Unternehmensverkauf und die entsprechende Nachfolgeregelung sind individuell zu lösen. Die optimale Lösung kann nur im gegenseitigen Vertrauen von Übergeber und Übernehmer respektive in einem persönlichen Gespräch ausgearbeitet werden.

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