ICT & Technik

E-Mail-Nutzung im Unternehmen

Rechtliche und technische Fragen einfach und effizient lösen

Heutzutage ist es nahezu unmöglich geworden, sich eine Unternehmenskommunikation ohne E-Mail vorzustellen. Aber ein hohes Kommunikationsaufkommen bringt gleichzeitig auch Probleme mit sich. Nicht jede E-Mail-Nachricht ist geschäftsrelevant. Im Gegenteil, bis zu 98 Prozent aller eingehenden E-Mails sind unbrauchbar und sogar gefährlich.
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Viren, Spam, Phishing und Backscatter – all das können scheinbar harmlose E-Mails mit sich bringen, die jeden Tag millionenfach an ahnungslose Nutzer weltweit versandt werden. Wie können die Sicherheitslücken rasch geschlossen und wie soll mit dem ständig wachsenden Spam-Aufkommen umgegangen werden?

Weitreichende Konsequenzen

Trotz des unternehmensweiten Einsatzes von Spam-Filtern und Antivirensoftware dringen oft nutzlose Nachrichten und gefährliche Schadprogramme ungehindert in die Infrastruktur ein. Das ist nicht nur für die Arbeitsproduktivität der Mitarbeiter hinderlich, sondern kann im Fall eines Virenbefalls geschäftsschädigend und teuer werden. Neben dem direkten Angriff auf die IT-Infrastruktur kommen Unternehmen auch in Datenschutzfragen schnell in Bedrängnis. So wird in vielen Firmen noch immer die private E-Mail-Nutzung geduldet oder explizit erlaubt. Gerade in diesem Zusammenhang greift das Recht des Arbeitnehmers auf informationelle Selbstbestimmung, was ihn und seinen Mail-Verkehr weitestgehend vor Arbeitgeberzugriff schützt – es greifen die Telekommunikations- und Telemediengesetze. Praktisch bedeutet das, dass es grundsätzlich nicht möglich ist, den E-Mail-Verkehr im Unternehmen zu überwachen. Dabei geht es nicht nur darum, dass Nachrichten gelesen oder Adressaten überprüft werden. Die Wahrung des Fernmeldegeheimnisses hat weitreichendere Konsequenzen.

Blick in die Praxis

Die Konsequenzen zeigen sich bereits beim Einrichten eines Spam-Filters. Löscht dieser verdächtige Nachrichten, ohne den Empfänger darüber zu informieren bzw. ihm einen Zugriff auf diese Nachrichten zu ermöglichen, stellt das einen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis dar. Denn bei erlaubter/geduldeter privater Nutzung können Nachrichten auch von Domänen eingehen, die vom Unternehmen als Spam-Versender gesperrt wurden. Was dann an E-Mails ohne Wissen des Mitarbeiters gelöscht wird, stellt einen Eingriff dar. Auch die Hoheit eines Administrators über den geblockten Spam kann im Zweifelsfall als Eingriff gewertet werden. Selbst der Austritt eines Mitarbeiters aus dem Unternehmen bleibt nicht folgenlos. Ungeachtet der Tatsache, dass der Grossteil der Nachrichten vermutlich geschäftliche Relevanz hat, muss hier der gesamte Mailbox-Inhalt ungesehen gelöscht werden.