Gute Tischmanieren sind im Geschäftsleben von Bedeutung und sollten nicht unterschätzt werden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen wir uns um einen wichtigen Job bewerben oder unterschiedlichste Anbieter um einen Kunden buhlen, entscheiden nicht nur Fachwissen, Leistung und Angebot über Erfolg oder Misserfolg, sondern vor allem gute Umgangsformen. Wer punkten will, darf sich heute nicht nur auf sein fachliches Know-how verlassen, sondern muss auch seine sozialen Fähigkeiten unter Beweis stellen. Dazu gehören gute Manieren, die als Prüfstein für perfektes Benehmen gelten. Sie spiegeln einerseits die sozialen Fähigkeiten wider, andererseits zeigen sie unserem Gegenüber, ob wir «gesellschaftstauglich» und für repräsentative Aufgaben geeignet sind. Die Kompetenz, die Regeln und Sitten bei Tisch zu beherrschen, ist deshalb förderlich für die Karriere, wirkt sich positiv auf die Geschäftsbeziehungen aus und kann darüber entscheiden, ob ein Auftrag letztlich an Land gezogen wird.
Es ist angerichtet
Gourmet-Tempel, gut bürgerlich oder asiatisch? Als Gastgeber darf man sich auf keine Experimente einlassen: Immer ein Restaurant wählen, das man jederzeit weiterempfehlen könnte. Denn ein schlechtes Essen oder ein unprofessioneller Service bleibt immer negativ im Gedächtnis hängen. Mit Vorteil informiert man sich über die Vorlieben seines Gastes und in welchem Umfeld er sich wohlfühlt. Als Gastgeber betritt man das Restaurant zuerst. In Zeiten der Emanzipation werden Frauen diesbezüglich nicht mehr bevorzugt behandelt. Diese Regel gilt deshalb unabhängig davon, ob man ein Mann oder eine Frau ist. Dem Gast wird der Ehrenplatz zugewiesen. Das heisst, jenen mit Blick zur Tür oder mit der schönsten Aussicht. Falls mehr als zwei Personen am Essen teilnehmen, sitzt der Ehrengast rechts vom Gastgeber. Bei der Auswahl der Speisen und Getränke richtet sich diese vom finanziellen Aspekt her nach der Wahl des Gastgebers. Falls er nichts aus der Speisekarte empfiehlt, darf man nachfragen. Das gibt einen diskreten Hinweis, wie viel der Gastgeber ausgeben möchte und erleichtert gleichzeitig die Auswahl. Der höfliche Gastgeber fragt den Gast, ob er Wein trinken möchte. Verneint dieser, sollte auch der Gastgeber darauf verzichten. Möchte der Gast Wein zum Essen, der Gastgeber aber nicht, darf er verzichten, sollte dies aber kurz begründen. Wird Alkohol gereicht, muss man auf einen klaren Kopf bedacht sein und den Wein in Massen geniessen. Als Gastgeber ist es selbstverständlich, dass man die Rechnung begleicht. Ist man eingeladen, macht man keine Anstalten, sich an der Rechnung zu beteiligen oder diese zu übernehmen. Das wäre dem Gastgeber gegenüber unhöflich. Anders bei einem spontanen Essen mit Kollegen oder Partnern, wo keine konkrete Einladung vorausgegangen ist: Hier teilt man sich die Rechnung.