Die Schweiz geniesst bei Konsumenten im Ausland einen guten Ruf. Sie wird mit Schokolade, Käse, Uhren, Banken sowie Bergen assoziiert und steht für eine schöne Landschaft, hohe Lebensqualität, Zuverlässigkeit, Vertrauenswürdigkeit und Sauberkeit. Unternehmen nutzten dieses positive Image, indem sie den Begriff Schweiz in ihren Namen einbauten. Sie integrierten das Schweizerkreuz in ihr Logo und wählten für ihre Marke Symbolbilder wie das Matterhorn. Beispiele dafür sind die Fluggesellschaft Swiss, der Messerhersteller Victorinox und die Schokoladenmarke Toblerone.
Missbrauch verhindern
Die Marke Schweiz wurde aber nicht nur genutzt, sondern auch missbraucht. So warb ein Kosmetikhersteller für seine Produkte mit einer angeblichen Schweizer Herkunft, obwohl die zur Herstellung verwendeten Rohstoffe aus dem Ausland stammten und die Artikel in Frankreich fabriziert wurden. Eine Bank bezeichnete sich als schweizerisch, obwohl sich der Schweizer Anteil auf drei in der Schweiz domizilierte Briefkastenfirmen und die Kapitalgeber beschränkte.Solche Missbräuche waren der Anlass für die Revision des schweizerischen Wappenschutz- und des Markenschutzgesetzes, welche die Verwendung des Schweizer Wappens und der Herkunftsbezeichnung Schweiz regeln.
Die revidierten Gesetze traten per 1. Januar 2017 in Kraft. Gemäss dieser neuen Swissness-Gesetzgebung können Lebensmittel mit dem Schweizerkreuz versehen werden, wenn der wesentliche Produktionsschritt in der Schweiz stattfindet und die Rohstoffe zu mindestens 80 Prozent aus dem Inland stammen. Industrieprodukte dürfen mit der Marke Schweiz gekennzeichnet werden, wenn die Herstellungskosten zu 60 Prozent und der wesentliche Produktionsschritt in der Schweiz anfallen. Dienstleistungen können unter dem Schweizerkreuz angeboten werden, wenn der Sitz und das Verwaltungszentrum des Unternehmens in der Schweiz angesiedelt sind und die geschäftsführende Person einen Schweizer Pass oder Wohnsitz hat.
Reaktionen auf das neue Gesetz
Die Frage ist, wie Schweizer Unternehmen auf diese neue Gesetzgebung reagieren. Werden sie sich vom Schweizerkreuz verabschieden oder Wertaktivitäten in die Schweiz verlagern? Die Hochschule für Technik und Wirtschaft HTW Chur hat eine Untersuchung durchgeführt, in der 342 Unternehmen aus der MEM-Branche nach der Verwendung und dem Wert der Swissness für ihre Tätigkeit sowie dem Einfluss des neuen Gesetzes auf die Gestaltung der Wertschöpfungskette befragt wurden. Die Befragung wur-de im Sommer 2016 mittels elektronischen Fragebogens durchgeführt und richtete sich an die geschäftsleitenden Personen. Die teilnehmenden Unternehmen sind mehrheitlich im Maschinenbau (45 %), in der Metallindustrie (15 %) und in der Elektroindustrie (10 %) tätig. Sie beliefern fast ausschliesslich Geschäftskunden (95 %), sind stark international ausgerichtet (82 %) und gehören zur Gruppe der KMU (80 %). Die erhobenen Daten wurden deskriptiv statistisch ausgewertet.