Fachkräftemangel und die Bindung von Schlüsselpersonen gehören für viele Schweizer KMU zu den drängendsten Herausforderungen. Mitarbeiterbeteiligungsmodelle rücken deshalb zunehmend in den Fokus. Im Gegensatz zu traditionellen Bonussystemen richten sie den Blick auf den zukünftigen Unternehmenserfolg über mehrere Jahre. Sie schärfen die langfristige Perspektive, stärken die Anbindung von Schlüsselpersonen, fördern das unternehmerische Denken, schonen die Liquidität und können auch einen ersten Schritt in Richtung einer zukünftigen Nachfolgeplanung darstellen.
Zunehmende Aufmerksamkeit erhalten sogenannte «Phantom»-Beteiligungen: Sie gelten als einfachere Variante, ohne dass tatsächlich Aktien ausgegeben werden müssen. Damit reduzieren sich Komplexität und Aufwand. Doch reicht das auch wirtschaftlich und kulturell aus, um echten Unternehmergeist zu erzeugen? Ein Überblick über Modelle, Kriterien und Erfahrungen aus der Praxis.
Echt oder Phantom?
Vorab lassen sich bei Mitarbeiterbeteiligungen zwei grundsätzliche Kategorien unterscheiden. «Echte» Beteiligungen geben Mitarbeitern die Möglichkeit, jetzt oder zu einem späteren Zeitpunkt tatsächlich Aktien am Unternehmen zu erhalten. Die wichtigsten Modelltypen im Überblick:
- Gesperrte Aktien: Entweder mit eigenem Geld gekauft oder anstelle von Bonusanteilen zugeteilt erhalten; Mitarbeiter werden sofort Aktionäre, können die Aktien aber während der Sperrfrist nicht veräussern.
- Mitarbeiteroptionen: Ein vertragliches Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft Aktien zu erwerben, zu einem im Voraus definierten Preis, unter der Bedingung, dass man dann noch im Unternehmen angestellt ist.
- Anwartschaften: Ein vertragliches Recht, zu einem bestimmten Zeitpunkt in der Zukunft Aktien kostenlos zu erhalten, sofern man dann noch im Unternehmen angestellt ist (und – optional – das Unternehmen bis dahin bestimmte finanzielle oder strategische Ziele erreicht hat).
«Phantom»-Beteiligungen – auch virtuelle oder «unechte» Beteiligungen genannt – bilden die wirtschaftlichen Effekte einer echten Beteiligung ab, ohne dass jemals Aktien ausgegeben werden. Die Auszahlung erfolgt ausschliesslich in bar. Die Modelle können sehr flexibel ausgestaltet werden. Nachfolgend eine Beschreibung der wichtigsten Basistypen:
- Phantomaktien: Keine echten Aktien, sondern lediglich ein vertragliches Recht, das den Wert einer echten Aktie reflektiert, wobei die Bewertung frei festgelegt werden kann. Phantomaktien kann man zum Beispiel anstelle eines Bonus(-anteils) zugeteilt erhalten. Die tatsächliche Auszahlung erfolgt aber erst nach der Vestingperiode, einer Wartefrist von zum Beispiel drei Jahren, basierend auf dem Aktienwert zu jenem Zeitpunkt. Bei einem Austritt aus dem Unternehmen vor der Auszahlung können die Phantomaktien verfallen.
- Phantomoptionen: Sie bilden nicht den gesamten Aktienwert, sondern lediglich dessen Wertsteigerung ab. Nach Ablauf der Wartefrist können die Mitarbeitenden die Optionen innerhalb eines festgelegten Zeitraums ausüben und die Auszahlung verlangen. Ausbezahlt wird die Differenz zwischen dem bei der Zuteilung festgelegten Ausgangswert und dem Wert zum Zeitpunkt der Ausübung. Steigt der Aktienwert beispielsweise von 10 auf 15 Franken, beträgt die Auszahlung 5 Franken pro Phantomoption. Bleibt der Wert gleich oder sinkt er, erfolgt keine Auszahlung.
- «Cash LTI» mit Marktvergleich: Zuteilung eines bestimmten Geldbetrags, dessen Auszahlung aber wiederum über eine bestimmte Wartefrist aufgeschoben und an den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft wird. Zudem wird über die Wartefrist die Erreichung vordefinierter Ziele auf Unternehmensebene gemessen, optional auch im Vergleich zu relevanten anderen Unternehmen. Die eigene Zielerreichung, im Vergleich zu jener der anderen Unternehmen, bestimmt dann den Umfang der tatsächlichen Auszahlung, zum Beispiel 0 – 200 Prozent des Ausgangsbetrags.



