Finanzen & Vorsorge

Rechnungslegung

Wie Ersatzbeschaffungsreserven den Jahresabschluss optimieren

Die Ersatzbeschaffungsreserve ist ein zweckmässiges Instrument, um die Besteuerung von stillen Reserven zu verschieben und die steuerrechtliche Belastung zu optimieren. Dieser Beitrag beschreibt an einem Praxisbeispiel den Effekt einer Ersatzbeschaffung und gibt Hinweise für den Jahresabschluss.
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Regelmässige Investitionen in das Geschäftsmodell sind notwendig, um dem technologischen Wandel gerecht zu werden. Bei einem Verkauf von nicht mehr benötigten betrieblichen Anlagevermögen kann die Versteuerung von stillen Reserven ein wichtiges Thema sein. Die steuerrechtliche Gesetzgebung bietet in diesem Zusammenhang eine Möglichkeit, vorhandene stille Reserven auf eine Neuinvestition zu übertragen. Es ist eine Thematik, die beim Jahresabschluss berücksichtigt werden sollte, sofern grös-sere Investitionen geplant werden.

Bedeutung von Rückstellungen

Seit Kurzem ist in der Schweiz ein neues Rechnungslegungsgesetz in Kraft. Ein wesentliches Merkmal ist, dass die Vorschriften zur Erstellung des Jahresabschlusses rechtsformunabhängig sind. Das heisst, sie haben Gültigkeit für Aktiengesellschaften und für Einzelunternehmen sowie für Personengesellschaften, die mehr als 500 000 CHF Umsatz pro Jahr erzielen.

Bei jedem Jahresabschluss sind Rückstellungen eine zentrale Herausforderung, da Höhe und Fälligkeit von künftigen Verbindlichkeiten nur schwierig zu bestimmen sind. Es bedarf einiger Schätzungen durch das Leitungs- und Führungsorgan. Daher ist es auch wenig erstaunlich, dass das Obligationenrecht die Bildung von Rückstellungen für zulässig erklärt, auch wenn deren Begründung nicht mehr gegeben ist.

Hingegen gibt es einen wesentlichen Widerspruch zu den wenigen steuerrechtlichen Vorschriften. Das Steuerrecht ist an den Jahresabschluss nach Handelsrecht (stellt auf den Grundlagen des Obligationenrechts) aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips gebunden, jedoch darf es ergänzende Vorschriften erlassen. Für die Rückstellungen hat dies zur Folge, dass für das Steuerrecht die Begründung für Rückstellungen gegeben sein muss.

Als Konsequenz daraus folgt, dass für jede gebildete und vorhandene Rückstellung ein Nachweis beziehungsweise ein sachlicher Grund dafür dokumentiert sein muss. Mit anderen Worten muss für die Steuerbehörde der Grund für die Rückstellung nachvollziehbar sein.

Natürlich hat dies automatisch zur Folge, dass der steuerbare Gewinn und die darauf zu zahlenden Gewinnsteuern massgeblich durch die Bildung von Rückstellungen beeinflusst werden.

Ersatzbeschaffungen: Vorgehen

Interessant ist in diesem Zusammenhang, dass das Steuerrecht für Ersatzbeschaffungen in einem gewissen Umfang Rückstellungen für zulässig erachtet. Viele KMU können daher durch die Bildung und Erfassung von Rückstellungen für Ersatzbeschaffungen stille Reserven auf neues Anlagevermögen übertragen und so ihren Jahresabschluss auf die Gewinnsteuern optimieren. Wenn das Leitungsorgan beziehungsweise der Geschäftsführer eine Neuanschaffung im Anlagevermögen plant beziehungsweise eine grössere Investition tätigen will, so können die stillen Reserven auf die Neuanschaffung gemäss Artikel 30 beziehungsweise 64 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) übertragen werden. Die Neuanschaffung muss betriebsnotwendig sein und die Anlage muss sich in der Schweiz befinden. Betriebsnotwendigkeit bedeutet, dass es dem Zweck eines Unternehmens entspricht. Die Neuanschaffung sollte innert zwei Jahren erfolgen, damit die Rückstellung steuerrechtlich akzeptiert wird.

Ein Praxisbeispiel

Der Effekt einer Ersatzbeschaffung wird mit dem nachfolgenden Beispiel dargelegt. Ein Unternehmen möchte eine alte Maschine mit 50 000 CHF (Buchwert, der in der Bilanz erfasst ist) verkaufen. Ein Dritter bietet für die alte Maschine 80 000 CHF. Die Differenz zum Buch-wert von 30 000 CHF ist zu versteuern. Bei einem angenommenen Gewinnsteuersatz von 25 Prozent (Bund- und Staatssteuern) ergibt dies eine steuerrechtliche Belastung von 7500 CHF (= CHF 30 000 mal 25 Prozent).

Diese Zahlung von 7500 CHF kann vermieden werden mit der Bildung einer Ersatzbeschaffungsreserve. Wenn das Unternehmen im nächsten Jahr eine neue Ersatzmaschine zum Beispiel im Gegenwert von 300 000 CHF kauft, kann es die stillen Reserven auf das neue Anlagevermögen übertragen. Das heisst, das Unternehmen muss zum Jahresabschluss eine Rückstellung der Ersatzbeschaffung über 30 000 CHF bilden und diese im nächsten Jahr mit dem Neukauf verrechnen. Die Buchungen sollen hierbei das Vorgehen verdeutlichen.

Der Jahresabschluss

Sofern ein Geschäftsführer bei einem kleinen oder mittelgrossen Unternehmen in naher Zukunft – sprich in den nächsten drei Jahren – eine grössere Investition plant, mit welcher er bisheriges Anlagevermögen ersetzen will, kann die Ersatzbeschaffung eine interessante Option sein. Wichtig ist in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass er eine Übersicht über die stillen Reserven, die Zugänge, die Abgänge und die Buchwerte von den entsprechenden Anlagevermögenspositionen besitzt. Es muss daher eine entsprechende Dokumentation vorhanden sein, um den Nachweis gegenüber den Steuerbehörden zu erbringen.

Die Reserve für die Ersatzbeschaffung ist ein zweckmässiges Instrument, um die Besteuerung von stillen Reserven zu verschieben und die steuerrechtliche Belastung zu optimieren.

Wichtig ist, dass der Neukauf innert zwei bis drei Jahren erfolgt. Sonst wird die Rückstellung versteuert. Die Ersatzbeschaffungsreserve bedingt, dass ein Dritter die ältere Maschine übernimmt. Leasinggeschäfte sind in der Regel nicht möglich, da ihre Positionen nicht in der Bilanz (aktiv und passiv) erfasst sind.

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