Guter Rat ist teuer – trifft das auch für den Versicherungsabschluss zu? Nicht unbedingt. Teuer muss der Rat nicht sein, aber eine ungenügende oder falsche Beratung kann für die Versicherten hohe Kosten nach sich tragen. Deshalb ist eine umfassende Bedarfsanalyse unerlässlich. Dabei ist auch dem individuellen Wissensstand der Kunden Rechnung zu tragen. Auf die einzelnen Punkte muss je nach Vorwissen ausführlich oder kürzer eingegangen werden, wobei die Risikoaufklärung unabhängig vom Wissensstand immer detailliert gemacht werden muss. Dies nicht nur zum Schutz des Kunden, sondern auch des Beraters und seiner Firma.
Während die Kunden im Nichtlebensbereich über ein besseres Wissen verfügen und meist langjährig betreut werden, besteht bei Krankenversicherungen, Lebensversicherungen und im Vorsorgebereich ein grosser Beratungsbedarf. Die über die Grundversicherung der Krankenkasse hinausgehenden, freiwilligen Zusatzversicherungen sind vielfältig, und die Bedürfnisse der Versicherten ändern sich im Zeitablauf – von Schwangerschaft, Invalidität bei Kindern und Zahnspangen über Sportverletzungen und Auslandaufenthalte bis hin zu Alters- und Pflegeleistungen sowie bezahlbaren Spitalversicherungen im Alter. Mit den höchsten Kosten verbunden ist die Spitalzusatzversicherung, bei der die Versicherten wählen, ob sie bei einem Spitalaufenthalt in der halbprivaten oder privaten Abteilung behandelt werden wollen.
Regelmässige Analyse
Die Situation muss regelmässig überprüft werden, nicht zuletzt, weil im Gegensatz zur Grundversicherung für die Zusatzversicherungen keine Aufnahmepflicht besteht und ein Wechsel ab einem bestimmten Alter oder bei einem schlechteren Gesundheitszustand kaum mehr möglich ist. Im Unterschied zu Nichtlebensversicherungen, wo der Kundenkontakt regelmässig gepflegt wird, sehen viele Krankenkassenkundinnen und -kunden aber jahrelang keine beratende Person ihrer Krankenkasse.
Auch im Vorsorgebereich hapert es. Da die Renten aus AHV und Pensionskasse oft nicht alle Bedürfnisse im Alter abzudecken vermögen, ist Mitdenken und selbstverantwortliches Sparen seitens der Versicherten gefragt – und eine gute Vorsorgelösungsberatung ist besonders wichtig. Die Konsequenzen einer ungenügenden oder lückenhaften Vorsorgedeckung können gravierend sein, nicht nur für die Versicherten selbst, sondern im Todesfall auch für ihre Hinterbliebenen. Dabei werden im Vorsorgebereich häufig Produkte mit einer langen Laufzeit abgeschlossen, aber die persönlichen – und sich ändernden – Verhältnisse werden danach oft nicht mehr überprüft.
Bank versus Versicherung
In der dritten Säule ist zwischen Banken- und Versicherungslösungen zu unterscheiden. Bankprodukte bieten mehr Flexibilität, Versicherungslösungen mehr Schutz. Der Entscheid, in welches Produkt investiert wird, muss im Kontext des Gesamtvermögens, der individuellen Bedürfnisse und der Gesamtkosten einer Anlagelösung erfolgen. Dabei gilt die Faustregel: Je mehr Aktien, desto höher die Risiken, sprich Wertschwankungen, denen das Portfolio unterliegen kann.
Im Gegenzug besteht die Möglichkeit, eine gewisse Rendite zu erzielen, was mit dem technischen Zins von neu 0,05 Prozent und tiefen bis inexistenten Überschüssen kaum möglich ist. Hinsichtlich Kapitalbezug und steuerlicher Abzugsfähigkeit gelten bei beiden Varianten die gleichen gesetzlichen Vorschriften – in Bezug auf andere Aspekte, vor allem erbrechtliche, gibt es grosse Unterschiede.
Bei Banklösungen kommt das gesamte eingesetzte Kapital der Altersvorsorge zugute; Versicherungsprodukte umfassen einen Versicherungsschutz, dessen Kosten vom Kapital abgezogen werden. Bei Versicherungen, die einen Risikoschutz für Erwerbsausfall, Invalidität und Todesfall beinhalten, besteht in der Regel ein jährlicher Einzahlungszwang. Dieser Sparzwang kann aber für die Kunden ein Vorteil sein, da somit regelmässige Einzahlungen geleistet werden. Bei Erwerbsausfall oder Invalidität übernimmt die Versicherung im Rahmen der Prämienbefreiung die weitere Einzahlung der Beträge, sodass das Sparziel auf jeden Fall erreicht wird.
Der Saldo von 3a-Bankkonten fällt in die Erbmasse und wird gemäss Erbrecht aufgeteilt. Versicherungskapitalien erlauben die privilegierte Begünstigung von Ehegatten, Konkubinatspartnern oder Kindern, und sie werden – im Gegensatz zu einer Banklösung – auch bei Ausschlagung einer Erbschaft aufgrund von Schulden des Erblassers entrichtet, da sie nicht in die Erbmasse fallen. In diesem Sinne kennen Versicherungslösungen auch ein Konkursprivileg, dies alles zum Schutz der Hinterbliebenen.