Zum Zeitpunkt des Kaufs von Liegenschaften sollte man sich bereits Gedanken machen betreffend optimale Struktur. Aus steuerlicher Optik ist schon im Anfangsstadium mitzuberücksichtigen, dass eine steuerneutrale Trennung sehr schwierig – bis unmöglich – sein wird.
Nebst den steuerlichen Aspekten gilt es aber auch, betriebswirtschaftliche, organisatorische, finanzielle und haftungstechnische Aspekte mitzuberücksichtigen. Eine allgemein gültige Lösung gibt es nicht, jeder Sachverhalt ist einzeln zu prüfen.
Mögliche Konstellationen
Vor einem möglichen Kauf einer (Betriebs-)Liegenschaft oder Bau sind folgende Konstellationen zu analysieren:
- Kauf der Immobilie privat?
- Kauf der Immobilie mittels Betriebsgesellschaft?
- Kauf der Immobilie mittels separater Kapitalgesellschaft?
Die einzelnen Varianten sollten mit den effektiven Zahlen und Varianten verglichen werden.
Kauf Privat
Die Immobilie wird privat erworben und zum Marktwert an die Betriebsgesellschaft vermietet. Der Kauf direkt ins Privatvermögen bringt verschiedene Vorteile wie aber auch Nachteile mit sich. Im Allgemeinen können die Vor- und Nachteile beim Kauf ins Privatvermögen wie folgt dargelegt werden:
Vorteile:
- Trennung Immobilie und Betrieb – keine wirtschaftliche Doppelbelastung und Betrieb bleibt leicht
- Unterhaltskosten abzugsfähig
- Beim Verkauf ist grundsätzlich nur die Grundstückgewinnsteuer geschuldet
- Amortisation und Finanzierung mittels zukünftigen Mieterträgen
- Ergebnis der Betriebsgesellschaft wird nicht durch die Immobilie «verwässert»
- Wertzuwachs und Werthaltigkeit befinden sich im Privatvermögen
- Altersvorsorge, der Betrieb kann für sich alleine verkauft werden, währenddem die Liegenschaft im Privatvermögen bleibt
Nachteile:
- Keine Abschreibungen und Rückstellungen, höhere private Steuerbelastung
- Latente Gefahr der Qualifikation als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler bei einem allfälligen Verkauf
- Investitionen, Finanzierungen müssen privat getragen werden
Weiter ist natürlich die Frage der Finanzierung wichtig und die Beurteilung einer allfälligen Wertsteigerung oder einem Wertverlust der Immobilie. Bei Risikoobjekten resp. bei Objekten, die eher im Wert sinken als steigen, ist das Halten im Privatvermögen nicht von Vorteil, da der Verlust nicht verrechnet werden kann.
Kauf mittels Betriebsgesellschaft
Die Immobilie wird direkt von der Betriebsgesellschaft erworben. Der Betrieb und die Immobilien sind somit miteinander verschmolzen und die Unterhaltskosten, Schuldzinsen, Abschreibungen und Rückstellungen können direkt mit dem Betriebsgewinn in Abzug gebracht werden.
Vorteile:
- Steuerliche Optimierungsmöglichkeiten aufgrund Abschreibungspotenzial und Bildung von Rückstellungen
- Unterhaltskosten abzugsfähig
- Amortisation im Umfang der getätigten Abschreibungen; Bildung von Cashflow
- Sicherheiten beidseitig; in einem ersten Schritt durch den Betrieb, später kann allenfalls die Immobilie dem Betrieb Sicherheiten gewähren