Finanzen & Vorsorge

Fuhrpark-Management

Sind Direktimport-Fahrzeuge wirklich günstiger?

Der Import von Fahrzeugen aus der Eurozone in die Schweiz ist auch für KMU eine beliebte Frage, vor allem dann, wenn das Wechselkursverhältnis günstig ist. Was gilt es beim Angebotsvergleich zu beachten, und welche Auswirkungen hat das neue CO2-Gesetz auf die Vergleichsberechnungen? Will man seinen Fuhrpark einfach nur günstig einkaufen oder vielleicht doch leasen.
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Betrachten wir den Anteil der gewerblichen Fuhrparknutzer, welche Aussendienst- oder Servicefahrzeuge benötigen, so befinden sich beliebte Marken wie beispielsweise VW, Re­nault, Ford, Toyota, Opel oder Citroën im Einsatz. Bei den Kaderfahrzeugen werden oft Marken wie BMW, Mercedes und Audi bevorzugt. Die meisten dieser Fahrzeugmarken werden nicht nur in unseren europäischen Nachbarländern produziert, die Verkaufspreise liegen in aller Regel unter jenen in der Schweiz – auf den ersten Blick.

Wer hat nicht bereits mit dem Gedanken gespielt, seine Fahrzeuge jenseits der Grenze zu kaufen? Sieht man bei dem Handel doch bereits die Tausendernoten vor Augen, welche man dabei sparen könnte. So geht man meist erst einmal ins Internet, um ein bestimmtes Fahrzeug nach seinen Wünschen zu konfigurieren. Aber ach, die vielfältigen Ausstattungsmerkmale oder -pakete unterscheiden sich in Deutschland und in der Schweiz voneinander. Auch die Beschreibungen liefern meist nicht den gewünschten und benötigten Detaillierungsgrad.

Am besten lässt man sich die infrage kommenden Fahrzeugmarken und Modelle doch bei einem Schweizer und einem ausländischen Händler rechnen. Dabei ist unbedingt darauf zu achten, dass die Fahrzeugausstattung genau gleich definiert wird. Denn die Sonderausstattungen kosten auch im Ausland ihr Geld. Aufgrund des Euro-Kursrutsches im letzten Jahr und der massiven Euro-Boni sind die Fahrzeuge hierzulande wieder attraktiver geworden. Zugegeben, es besteht ein Preisunterschied. Aber was beinhaltet dieser?

Einige Aspekte müssen bei den Kostengegenüberstellungen berücksichtigt werden, und die pauschal genannten Einsparungsprozente im Ausland sind kritisch zu hinterfragen.

› Auf bestimmte Marken und Modelle werden zwischen zwei und sieben Jahre Garantie gewährt. Auch werden Verschleissrepara­turen bis 100 000 km garantiert. In Deutschland beträgt die Garantie in der Regel nur zwei Jahre. Der Abschluss einer Garantieversicherung für weitere Jahre ist der Werksgarantie jedoch nicht gleichzusetzen.

› Bestimmte Marken und Modelle beinhalten in der Schweiz einen sogenannten Gratis-Service bis zehn Jahre und/oder bis 150 000 km, so zum Beispiel BMW, Audi oder Volvo. Gratis-Service ist im Neuwagenpreis zwar bereits berücksichtigt, stellt aber für den Kunden im laufenden Betrieb einen geldwerten Vorteil dar.

› Aus dem Euroraum selbst importierte Fahrzeuge kommen beim Wiederverkauf als Occasion generell schlechter, das heisst mit einem Wertverlust weg. Der Wertverlust bei Occasionen kann im mittleren Preissegment bis 10 Prozent vom Eurotax Verkaufswert betragen.

› Die gewünschte Ausstattung im Schweizer oder ausländischen Angebot muss exakt übereinstimmen.

Auf der Basis der eingangs gemachten Überlegungen wurde der Preisvergleich für ein typisches Kaderfahrzeug angestellt. Zu erwähnen ist, dass hier noch keine Händler­rabatte in Abzug gekommen sind, da dies händlerbezogen variieren kann. Es ergab sich untenstehende Gegenüberstellung.

Bewertet man noch die weiteren Faktoren wie Wertverlust, Gratis-Service, Garantie und Verschleissreparaturen, dann geht dieser Vergleich mindestens ausgeglichen auf, wenn nicht sogar zugunsten des Schweizer Angebotes.

Weitere finanzielle Vorteile kommen zum Tragen, wenn die Geschäftsfahrzeuge beim Flottenmanager geleast und verwaltet werden. Die speziellen Rabattkonditionen für den Fahrzeugkauf, welche der Flottenmanager beim Schweizer Fahrzeugimporteur geniesst, werden vollumfänglich an den Flottenkunden weitergegeben und wirken sich entsprechend positiv auf die Leasingrate aus.

Ausserdem stellen Leasingraten objektbezogene, kalkulierbare Verbindlichkeiten in Form eines durchlaufenden Rechnungspostens dar. Die Liquidität des Flottenkunden bleibt vollumfänglich für eigene wichtige Investitionen erhalten, weil kein Kapital durch den Kauf von Betriebsmitteln gebunden wird. Im Rahmen einer Full-Service-Dienstleistung überwacht der Flottenmanager auch die Wartungskosten und fordert allfällige Gratisreparaturen oder Garantiefälle ein.

Weitere kostensenkende Faktoren sind zum Beispiel Fahrertrainings. Sie helfen, den Verschleiss und die Wartungskosten am Fahrzeug zu verringern, z.B. für Getriebe und Reifen. Die Treibstoffkosten reduzieren sich und nicht zuletzt sinkt das Unfallrisiko durch erhöhte Fahrersicherheit, was sich positiv auf Versicherungsprämien und unfallbedingte Absenzen auswirkt. Nebenbei haben reduzierte Kosten durch verringerten Verbrauch noch einen positiven Effekt auf die CO²-Bilanz.

Das revidierte CO²-Gesetz und die Ausführungsverordnung sind am 1. Mai 2012 in Kraft getreten. Hierin wurden die Zielwerte für CO²-Emissionen pro Kilometer in einer Übergangszeit bis zum Jahr 2015 und danach festgelegt. Die Emissionsvorschriften müssen für Erst­immatrikulationen ab dem 1. Juli 2012 eingehalten werden. Details können am besten aus erster Hand auf der Webseite des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) nachgelesen werden.

Beim Einzelimport eines Neuwagens ab Juli 2012 mit beispielsweise einem Emissionswert von 170 g CO²/km und einem Leergewicht von 1649 kg liegt die Zielverfehlung bei 31 g CO²/km und einer damit fälligen Lenkungsabgabe in Höhe von 2637.40 Franken. Eines der Ziele der CO²-Steuer ist es, dass sich der private oder gewerbliche Import von Neufahrzeugen auf Autos mit niedrigen Emissionswerten beschränkt. Es werden damit Treibstoff­einsparungen von jährlich rund 770 Millionen Schweizer Franken erwartet (Quelle: Eidgenössisches Departement UVEK).

Es gibt auch kritische Stimmen, welche sagen, dass diese Lenkungsabgabe letztlich im Wesentlichen zur Bestandswahrung und Förderung des inländischen Fahrzeugabsatzes beitragen soll. Falls Sanktionen fällig werden, sollen diese Einnahmen in diesem Jahr mittels Reduktion der Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt werden. Ab 2013 fliessen die Einnahmen gemäss Gesetz in den Infrastrukturfonds. Beschränken wir uns auf die Fakten: Der eigene Import von Neufahrzeugen mit grösserem Hubraum oder solchen, welche die Emissionsgrenzwerte übersteigen, kostet seit Juli 2012 zusätzlich.

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