Finanzen & Vorsorge

Altersvorsorge

Sicherheit sollte immer vor der Rendite gehen

Wie die Zukunft der Pensionskassen aussehen soll, ist unklar. Zwar beraten Bundesrat und Parlament bereits über die Altersvorsorge 2020. Doch eine Lösung des durch das Ungleichgewicht zwischen arbeitenden und pensionierten Personen verursachten Problems ist nicht in Sicht. Ein mögliches Modell beschreibt dieser Beitrag.
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Viele Vorsorgeeinrichtungen und Lebensversicherer beklagen eine unausgewogene Struktur zwischen aktiven (arbeitenden) und passiven (pensionierten) versicherten Personen. Die 2. Säule basiert auf der Idee des Kapitaldeckungsverfahrens, die eine Vermischung von Geldern verhindern sollte. Dieses Verfahren garantiert eine personalisierte Kontoführung, gespeist durch die Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Fällt nun aber eine Kasse in ein Ungleichgewicht zwischen Arbeitsleistenden und Pensionären, werden Kapitalien von aktiven Personen oft zu Pensionären verschoben, um den Rentenverpflichtungen nachzukommen. Dies auch, weil gesprochene Renten zum Schutz der Pensionierten nicht zum Negativen verändert werden dürfen. So findet eine Verwässerung des Systems statt, die die Idee der Umsetzung des Kapitaldeckungsverfahrens hin zu einem Umlageverfahren, das man von der 1. Säule her kennt, abschwächt.

Lösungen sind mit der Altersvorsorge 2020 angedacht, gehen aber politischer Natur nicht so weit, dass das Problem gelöst erscheint. Eine Senkung des Umwandlungssatzes und die Erhöhung des Pensionsalters sind Vorstösse in die richtige Richtung. Eine weiterführende Idee ist die Trennung der aktiven Versicherungsnehmer von den rentenbeziehenden Personen. Vor dem Hintergrund, dass oft firmeneigene Vorsorgeeinrichtungen Rentenbestände auslagern wollen, um die eigene Quote zu stabilisieren, entflammt die Diskussion aufs Neue. Dementsprechend werden diese Bestände von der ursprünglichen Vorsorgeeinrichtung einer anderen Stiftung zu gleichen Konditionen übertragen. Dabei gilt weiterhin die Besitzstandswahrung. Bestehende Renten dürfen nicht geändert werden.

Der technische Zins

Als Lösungsansatz könnte der Arbeitgeber des ausgelagerten Rentenbestandes weiterhin bei Unterdeckungen in der Pflicht stehen und Ausgleichszahlungen für die Weiterführung der Rentenzahlungen leisten. Somit könnte sich der Arbeitgeber, der sich von einem Rentenbestand trennt, nicht von der Verantwortung befreien, ausser er bevorzugt eine Einrichtung, die eine tiefe Verzinsung auf das gesamte Rentenkapital anwendet, so dass sich das Risiko einer Unterdeckung systematisch verringert bzw. beinahe ausschliesst. Dieser Zins, auch als technischen Zins bezeichnet, wird von den Vorsorgeeinrichtungen unterschiedlich berechnet. Vor allem bei öffentlich-rechtlichen Einrichtungen liegen diese Zinssätze teilweise über 3,5 Prozent, die im momentanen Marktumfeld kaum zu halten sind und somit ein erhöhtes Risiko darstellen. Natürlich werden bei Unkenntnis der Verantwortlichkeiten hohe Zinssätze bevorzugt. Argument für einen hohen technischen Zinssatz bietet die Basis, dass er sich über einen sehr langen Zeitraum entwickeln kann.

Wie schwierig zurzeit eine seriöse Voraussage der Zinsentwicklung ist, kann man den historisch tiefen Veränderungen im Obligationenmarkt entnehmen. Natürlich geht man für die langfristige Entwicklung auch von sich verbessernden Marktsituationen mit steigenden Zinsen aus. Eine Glaskugel für eine Voraussage fehlt aber allen. Somit ist man bei einem angedachten Rentnerwechsel durchwegs gut beraten, eine zu den jetzig herrschenden Zinsfaktoren berechnete Offerte zu verlangen. Das reduziert die Wahrscheinlichkeit eines Kapitalnachschusses des abgebenden Arbeitgebers. Die beschriebene Problematik führt auch zu unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen seitens der Vorsorgeeinrichtungen. Eine Trennung zum Erhalt des Kapitaldeckungsverfahrens der aktiven und passiven Personen einer Vorsorgeeinrichtung ist eine kontrovers geführte Diskussion, die ihren Ursprung vor allem im Sozialgedanken der Dreisäulenlandschaft findet. Führt man allerdings die bleibende Verantwortung des Arbeitgebers bei abge­gebenen Rentnerbeständen auf, bleibt das Kollektivitätsprinzip gewahrt.

Ausfinanziertes Modell im Blick

Allerdings können zwischen zwei unabhängig voneinander geführten Beständen Kapitalien transparenterweise nicht hin und her geschoben werden. Somit würde eine angedachte Trennung auch für die im Berufsleben stehende Person Vorteile mit sich bringen. Ihre Kapitalien werden folglich nicht mehr für Rentenleistungen umgelagert, sondern bleiben konsequent auf dem Kapital deckenden, persönlichen Konto. Für die Renten beziehenden Personen muss ein verantwortungsvoll ausfinanziertes Modell gewählt werden, bei dem nicht die Rendite oder gar ein hoher technischer Zins entscheidend ist. Vielmehr muss die Sicherheit und die Er­füllbarkeit der Rentenzahlungen auch in einem unsicheren Marktumfeld gewährleistet bleiben.

Dieses beschriebene Modell wird bereits jetzt juristisch und finanziell auf die Markttauglichkeit geprüft. Entscheidend wird schlussendlich der Wille zur Verbesserung der in Schieflage gekommenen Verhältnisse sein. Und auch hier zeigt sich bei der Wahl des technischen Zinses der Grundsatz: «Weniger ist mehr».

Vorsorgeeinrichtungen, die sich dieses Grundsatzes bedienen, sind heute stabile und starke Partner für Vorsorgefragen, auch vor dem Hintergrund der erwähnten Problematiken der Demografie und des unsicheren Zinsumfeldes.