Finanzen & Vorsorge

BVG-Ausschreibung

Prämien sparen im Vorsorgebereich

Viele Unternehmen haben ihre Vorsorgesituation seit Längerem nicht mehr neu beurteilt. Oftmals stellt sich dies als Fehler heraus, denn hier lassen sich unter Umständen beträchtliche Prämien einsparen. Voraussetzung dafür ist ein systematisches Vorgehen. Es sind aber nicht nur die Kosten massgebend, es müssen weitere Kriterien mitberücksichtigt werden.
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Die berufliche Vorsorge (Pensionskasse) in einem Unternehmen ist vielfach etwas Starres. Besteht sie erst einmal, wird jahrelang nichts mehr daran geändert. Als Grund wird vielfach fehlendes Know-how genannt. Dies hat zur Folge, dass die bestehende Lösung wie auch die Prämien nicht auf ihre Marktgerechtigkeit hin überprüft werden. Teilweise fallen so massiv überhöhte Kosten für die Unternehmen (und die Arbeitnehmer) an. Bei der Beurteilung der beruflichen Vorsorge sind aber nicht nur die Kosten massgebend.

Um die Markttauglichkeit der beruflichen Vorsorge beurteilen zu können, ist es unerlässlich, den Vorsorgemarkt von Zeit zu Zeit zu testen und das gewählte Vorsorgeprodukt auf seinen Marktpreis und auch die versicherten Leistungen hin zu überprüfen. Bevor eine Überprüfung der beruflichen Vorsorge gestartet werden kann, müssen das Vertragsende und die Kündigungsfrist des aktuellen Anschlusses beurteilt werden. Vorsorgeverträge sind langfristig abgeschlossen und können im Normalfall nur per 30.06. auf 31.12. hin gekündigt werden. Eine Überprüfung der beruflichen Vorsorge respektive eine BVG- Ausschreibung sollte nur in Betracht gezogen werden, wenn ein Ausstieg aus dem aktuellen Vertrag auf das entsprechende Jahresende hin möglich ist.

Ist ein Ausstieg aus dem aktuellen Vertrag möglich, müssen sich die involvierten Parteien (Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter) über den «Risikoappetit» im Klaren sein. Am Markt bestehen verschiedene Arten von Vorsorgeeinrichtungen mit unterschiedlichen Risikoausprägungen. Diese können grob in drei Hauptkategorien gegliedert werden (siehe Grafik 1):

1. Vollversicherung

2. Gemeinschaftseinrichtung

3. Client-Invest-Modell

In dieser Aufstellung nicht erwähnt sind firmeneigene Pensionskassen.

Sind sich die Parteien über den «Risikoappetit» und somit über das richtige Vorsorgeprodukt einig, können die entsprechenden Vorsorgeeinrichtungen für eine BVG-Ausschreibung bestimmt werden. Eine Ausschreibung der beruflichen Vorsorge läuft immer nach dem gleichen Schema ab (s. Kasten «Vorgehen bei BVG-Ausschreibung») und kann standardisiert werden. Zentralster Punkt bei einer BVG-Ausschreibung sind die Vorgaben, welche den angeschriebenen Vorsorgeeinrichtungen erteilt werden. Diese müssen überall exakt gleich sein. Die Offerten der Vorsorgeeinrichtungen müssen dann genau diese Leistungen abbilden, nur so sind schlussendlich die Offerten miteinander vergleichbar. Sinnvollerweise wird bei einer Überprüfung der Vorsorge auch die Unfall- und Krankentaggeldversicherung miteinbezogen.

Die Auswertung der Offerten ist der aufwendigste Teil bei einer BVG-Ausschreibung. Aufgrund der Vielfalt an Produkten und offerierten Leistungen ist ein Leistungsvergleich anspruchsvoll. Vielfach wird dies nicht «fair» in den Auswertungen berücksichtigt. Die Prämien alleine sollten oder dürfen nicht alleiniges Kriterium bilden. Folgende Punkte sind bei einer Auswertung mitzuberücksichtigen:

Prämien

Die Vorsorgeprämien stellen ein gewichtiges Kriterium für oder gegen eine entsprechende Lösung dar. Die Prämien (Gesamtkosten) können folgendermassen aufgeteilt werden:

1. Sparprämie

2. Risikoprämie

3. Verwaltungskosten

Die Sparprämien sollten grundsätzlich bei allen Anbietern gleich sein und hängen nur von den Grundlagen des Vorsorgeplanes (versicherte Leistungen) ab. Anders sieht es bei den Risiko- und Verwaltungskosten aus. Diese können je Vorsorgeeinrichtung und Anbieter unterschiedlich ausfallen. Diese Unterschiede sind zum Teil beträchtlich. Da die Risiko- und Verwaltungskosten rund 25 Prozent der Gesamtkosten ausmachen können, ist eine Optimierung durchaus lohnenswert.

Die Risikoprämien werden direkt auch durch das Unternehmen beeinflusst. Die Häufigkeit der Schadenfälle (IV-/Todesfälle), die Branchenzugehörigkeit und die firmeninterne Altersstruktur (Jung/Alt) beeinflussen die Höhe der Prämien. Entsprechend wirkt sich auch ein funktionierendes Case Management auf die Prämien der Sozialversicherungen (BVG, UVG, KT) aus.

Die Verwaltungskosten können nicht durch den Anschluss beeinflusst werden, sondern sind von der Vorsorgeeinrichtung oder vom Anbieter vorgegeben. Optimal sind tiefe Verwaltungskosten bei möglichst kundenfreundlicher Dienstleistung.

Umwandlungssatz

Die Umwandlungssätze sind je nach Anbieter zum Teil sehr unterschiedlich und bewegen sich zwischen 5,5 und 7,2 Prozent. Vielfach findet eine Unterteilung in einen obligatorischen und einen überobligatorischen Bereich statt. Im überobligatorischen Bereich sind die Umwandlungssätze mehrheitlich deutlich tiefer. Der Umwandlungssatz wird als Kriterium umso relevanter, je älter ein Mitarbeiterbestand eines Unternehmens ist.

Sicherheit

Das Vermögen in der beruflichen Vorsorge sollte per Definition sicher sein. Die Risikofähigkeit je Anbieter ist aber unterschiedlich und hängt auch von der Wahl des Vorsorgeprodukts ab. Innerhalb eines Vorsorgeprodukts können weitere Unterscheidungen bestehen (z. B. Deckungsgrad, Aktiven-/Rentnerverhältnis, technischer Zinssatz, Rückversicherung, usw.). Ein Vergleich ist somit anspruchsvoll.

Flexibilität

Gemeint ist hier die Flexibilität bei der Bestimmung von Vorsorgeleistungen. Je nach Vorsorgeeinrichtung sind fixe Vorsorgepläne vorgegeben, bei anderen hingegen können Leistungen frei (im Rahmen des Gesetzes) vom Unternehmen bestimmt werden.

Zahlungskonditionen

Die Zahlungskonditionen sind je nach Anbieter unterschiedlich (z. B. Vor-/Nachschüssig). Je später die Beiträge geschuldet sind, desto vorteilhafter und attraktiver für ein Unternehmen.

Auswertung

Für die Auswertung der erhaltenen Angebote empfiehlt sich eine Matrix zu erstellen, wo die verschiedenen Angebote und Kriterien gewichtet und bewertet werden können. Die jeweilige Relevanz bestimmen die Parteien (Arbeitgeber-/Arbeitnehmervertreter).

Allfälliger Neuanschluss

Entscheidet sich eine Vorsorgekommission für einen Neuanschluss, so sind die Anschlussverträge wie auch Reglemente genau zu prüfen, nicht dass unschöne Überraschungen (Ausfinanzierung Rentner, mögliche Übernahme von Unterdeckungen usw.) entstehen.

Innerhalb eines Unternehmens ist die berufliche Vorsorge in der Regel nicht das Lieblingsthema in der Führungsetage. Oft wird es (zum Teil auch aus mangelndem Verständnis) als zeitraubender Kostenfaktor angesehen. Mit der Überprüfung und dem Ausschreiben der beruflichen Vorsorge können die Vorsorgepläne auf die aktuellen Bedürfnisse der Unternehmung und der Mitarbeiter angepasst werden. Richtig vorgegangen, können auf diese Weise unter Umständen beträchtliche Kosteneinsparungen für die Unternehmung, aber auch für den Mitarbeiter erzielt werden.

Zentrale Voraussetzung für einen Entscheid ist eine fachlich fundierte, faire und umfassende Gegenüberstellung aller wesentlichen Vor- und Nachteile. Kann dies innerhalb der Firma nicht abgedeckt werden, so ist der Beizug eines unabhängigen und neutralen Partners sehr zu empfehlen. Eine optimale Lösung gibt es – diese ist einfach zu finden. «

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