Dieser Leitfaden führt durch den Ablauf der Vergabe von Covid-19 Überbrückungskredite.
Der Covid-19-Kredit
Definition
Kredite bis zu 500 000 CHF, die vom Bund zu 100 Prozent mittels Solidarbürgschaft verbürgt werden.
Kreditvolumen
Höchstens 10 Prozent des Jahresumsatzes bis maximal 500 000 CHF.
Freigabe
Innert weniger Stunden nach Einreichung des Gesuchs.
Voraussetzungen
- Einzelunternehmen, Personengesellschaften oder juristische Personen mit Sitz in der Schweiz
- Schweizer Gruppengesellschaften ausländi- scher Konzerne (Einschränkung Mittelverwendung)
- Gründung vor dem 1. März 2020
- zum Zeitpunkt der Gesucheinreichung nicht in einem Konkurs- oder Nachlassverfahren oder in Liquidation stehen
- erhebliche Beeinträchtigung hinsichtlich Umsatz aufgrund der Covid-19 Pandemie
- nicht bereits (andere) Liquiditätssicherungen gestützt auf die notrechtlichen Regelungen erhalten
Verwendung
Covid-19-Kredite dürfen ausschliesslich zur Sicherung der laufenden Liquiditätsbedürfnisse verwendet werden (inkl. Refinanzierung von Kontoüberzügen seit dem 23. März 2020.) Ausgeschlossen ist die Verwendung für neue Investitionen in Anlagevermögen, die nicht Ersatzinvestitionen sind.
Während der Dauer der Bürgschaft untersagt
- Ausschüttung Dividende oder Tantieme
- Rückerstattung Kapitaleinlagen
- Gewährung von Darlehen
- Refinanzierung von Privat- oder Aktionärsdarlehen
- Weiterleitung der Mittel an ausländische Grup pengesellschaften