Finanzen & Vorsorge

Versicherungsportfolio

Kollektivversicherungen: Neu verhandeln zahlt sich aus

Die wenigsten Unternehmen machen sich die Mühe, ihr Versicherungsportfolio regelmässig zu überprüfen. Auch wenn viele Versicherungen obligatorisch sind, weisen sie zum Teil doch erhebliche Unterschiede in der Prämiengestaltung auf. Ein Sparpotenzial von bis zu 50 Prozent ist keine Seltenheit.
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Unternehmer sind durch das Gesetz zur umfassenden sozialen Absicherung ihrer Mitarbeitenden verpflichtet. Der Leistungskatalog vieler dieser obligatorischen Sozialversicherungen wird ebenfalls en Detail vom Gesetzgeber vorgegeben, aber dennoch bestehen teilweise sehr grosse Unterschiede in der Prämiengestaltung der verschiedenen Anbieter. Wie jede Privatperson ihr Versicherungsportfolio regelmässig überprüfen und optimieren sollte, kann auch jede Gesellschaft ihre bestehenden Versicherungsverträge periodisch prüfen und konkurrenzierende Angebote einholen, um Leistungen zu optimieren und Kosten zu sparen.

Deutliche Unterschiede

Beispiel Unfallversicherung: Das Bundesgesetz über die obligatorische Unfallversicherung (UVG) hat den Schutz der Arbeitgeber und Arbeitnehmer obligatorisch gemacht. Die Unfallversicherung trägt die medizinischen Behandlungskosten von beruflichen und bei einem Arbeitspensum von mindestens acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber auch von nichtberuflichen Unfällen sowie Berufskrankheiten und richtet Taggelder aus.

Zudem leistet sie bei unfallbedingter Invalidität Rentenzahlungen und unterstützt Hinterbliebene nach dem Tod der versicherten Person. Die Unfallversicherung kann mittels einer kollektiven UVG-Unfallversicherung je nach Branche über die Schweizerische Unfallversicherung Suva, bei einer privaten Versicherungsgesellschaft, bei einer Krankenkasse im Sinne des Krankenversicherungsgesetzes (KVG) oder über die öffentlichen Unfallversicherungskassen abgeschlossen werden.

Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Grundleistungen in der Unfallversicherung gibt es erhebliche Prämien- und Leistungsunterschiede zwischen den verschiedenen Anbietern. Zudem bieten die privaten Versicherungsgesellschaften und Krankenkassen UVG-Zusatzversicherungen an, deren Leistungsspektren über das gesetzliche Minimum hinausgehen, was wiederum die Attraktivität des eigenen Unternehmens steigert und hilft, neue Mitarbeitende zu gewinnen und bestehende zu halten. Aber vor allem in diesem Bereich der überobligatorischen Unfallversicherung lohnt sich ein genauer Vergleich der einzelnen Leistungen und der dafür verlangten Prämien von den verschiedenen Anbietern.

Teure Lohnfortzahlungspflicht

Ähnliches gilt für den Bereich der Krankentaggeldversicherung. Gemäss Schweizerischem Obligationenrecht sind Arbeitgeber verpflichtet, ihren Angestellten im Krankheitsfall den Lohn für eine gewisse Zeit weiterzuzahlen. Die Dauer der Lohnfortzahlung steht in Abhängigkeit mit der Dauer des Arbeitsverhältnisses. Gemäss der aktuellen Gerichtspraxis beträgt die Lohnfortzahlung im ersten Jahr des Arbeitsverhältnisses drei Wochen. Üblicherweise wird jedoch eine Lohnfortzahlung für 720 Tage vereinbart, da in der Regel ab diesem Zeitpunkt die Invaliditätsleistungen der 1. und 2. Säule einsetzen.

Unternehmen können das damit verbundene finanzielle Risiko – wenn für den erkrankten Mitarbeiter eine andere Person als Ersatz eingestellt werden muss, ergibt sich sogar eine doppelte finanzielle Belastung – mit einer Taggeldversicherung gemäss Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bei Krankenkassen oder Versicherungsgesellschaften absichern. Die Hälfte der dafür fälligen Prämien kann den Mitarbeitenden belastet werden.

Verschiedene unabhängige Untersuchungen zeigen, dass die Höhe der Prämien der Taggeldversicherung je nach Anbieter stark variieren: Teilweise ergeben sich bei gleichwertigen Leistungen Preisunterschiede von bis zu 50 Prozent. Daher lohnt es sich in fast jedem Fall, einen Offertenvergleich zu erstellen und den Anbieter zu wechseln.

Schlechte und gute Risiken

Die Preisunterschiede ergeben sich aus der unterschiedlichen Einschätzung der Anbieter in Bezug auf das versicherte Risiko. So gelten beispielsweise Unternehmen aus der Baubranche oder der Gastronomie, die überdurchschnittlich viele krankheitsbedingte Absenzen aufweisen, für die Versicherungsgesellschaften als schlechte Risiken, was üblicherweise einen Prämienaufschlag zur Folge hat und unter Umständen sogar den Wechsel zu einem anderen Versicherer erschwert. Hingegen erhalten Betriebe aus Branchen, die durchschnittlich gesehen einen guten Schadenverlauf haben, oft zusätzliche Rabatte auf ihre Taggeldpolicen.

Entschliesst sich ein Unternehmen, den Versicherer zu wechseln und einen neuen Vertrag abzuschliessen, können gewisse Prämiengarantien ausgehandelt werden, die einen Anstieg für die kommenden Jahre ausschliessen. Zudem sollten Wechselwillige auch die Fristen der Kündigung und der Wartezeiten beachten. Bestehende Verträge sind in der Regel drei Monate vor Vertragsablauf kündbar oder jederzeit im Schadenfall. Für den neuen Vertrag kann die Wartefrist individuell verhandelt werden, aber dabei gilt: Je kürzer die Wartefrist, desto höher sind die Prämien. Eine zu lange Wartefrist birgt ein unnötiges finanzielles Risiko.

Kollektivverträge mit Vorteilen

Unternehmen haben auch im Bereich der Krankenkassen-Zusatzversicherungen die Möglichkeit, individuelle Kollektiv­verträge für ihre Beschäftigten abzuschliessen. Diese ermöglichen je nach Grösse des Unternehmens Rabatte von 5 bis 25 Prozent und / oder erleichterte Aufnahmebedingungen.

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