Austrittsleistung garantiert
Ist der Verkaufserlös der Anlage beim Dienstaustritt tiefer als die gesetzlich vorgeschriebenen Austrittsleistungen, muss der Fehlbetrag ausfinanziert werden. Für solche Fälle müssen die Pensionskassen Rückstellungen und Wertschwankungsreserven vorsehen, die in der Regel durch Zusatzbeiträge der Arbeitgeber geäufnet werden. Liegen solche Rückstellungen nicht vor, muss das Vorsorgewerk und damit letztlich der Arbeitgeber die Differenz unmittelbar beim Austritt ausfinanzieren. Mit anderen Worten: Der Einzelne kann eine risikoreiche Strategie fahren, weil er auf die Garantie der Mindestaus-trittsleistung zählen kann. Doch damit soll gemäss einer Botschaft des Bundesrates bald Schluss sein (siehe Box «Ausblick: Die Gesetzesrevision»). Bis dahin müssen die Arbeitgeber respektive die Unternehmer mit diesem Risiko leben.
Ausnahmelösung
Im Hinblick auf die bevorstehende Revision des Freizügigkeitsgesetzes hat Swiss Life eine Übergangslösung gesucht und gefunden: Mit Swiss Life Business Premium gewährt Swiss Life eine zeitlich limitierte finanzielle Garantie für gesetzlich erforderliche Austrittsverluste (gemäss Freizügigkeitsgesetz Artikel 15 und 17). So muss der Arbeitgeber weder Zusatzbeiträge für die Äufnung von Wertschwankungsreserven noch für Rückstellungen finanzieren. Für die Versicherten, die kein Risiko eingehen möchten, steht die Sparversicherung mit Nominalwert- und Zinsgarantie zur Verfügung.
Jene Unternehmen, die ihre Bücher nach IAS/IFRS führen, haben die Möglichkeit, sämtliche «1e»-Vorsorgeleistungen in Kapitalform zu definieren: Das heisst, sie können so die Bilanz von Vorsorgeverbindlichkeiten entlasten, wodurch die Vorsorgeverpflichtungen maximal reduziert werden. Unternehmen mit einer firmeneigenen Pensionskasse können damit die Spitzenrisiken reduzieren.
Fazit
Mit den «1e»-Lösungen können Unternehmer ihren Spezialisten und Kadermitarbeitenden mehr Selbstbestimmung in der beruflichen Vorsorge einräumen, weil jede versicherte Person ihren Anlageentscheid unter der Berücksichtigung der persönlichen Situation selbst trifft. Eine Abstimmung der Strategie mit dem persönlichen Anlagehorizont und der persönlichen Risikofähigkeit ermöglicht es, die Rendite der Vorsorgegelder zu optimieren. Einkäufe in «1e»-Lösungen können ausserdem vom steuerbaren Einkommen in Abzug gebracht werden und so die Steuerbelastung merklich reduzieren.