Ob Logistikbereiche ausgelagert werden oder nicht, hängt von deren unternehmensstrategischer Bedeutung ab. Beispielsweise kann sich ein Unternehmen im Versand- und Onlinehandel mit nachhaltig zuverlässigen logistischen Leistungen von der Konkurrenz abheben. Nur der Kunde, der seine Bestellung innert kürzester Zeit in einwandfreiem Zustand erhält, kommt wieder. Hier wäre es deshalb kaum zielführend, die entscheidenden logistischen Prozesse auszulagern. Denn damit würde die Kontrolle über einen massgebenden Erfolgsfaktor in fremde Hände gegeben.
Gehört die Logistik nicht zu den unternehmenskritischen Fähigkeiten, bringt deren mehr oder weniger umfangreiche Teilauslagerung meist erhebliche Vorteile. Angestrebt werden damit namentlich drei Ziele: Die Kosten senken, die Qualität der Leistungserbringung erhöhen, Ressourcen für das Kerngeschäft freimachen.
Spedition und Lager
Viele Unternehmen lagern lediglich eine einzige Logistikaufgabe an einen fremden Dienstleister aus: Die Produkte werden von einem externen Speditionsunternehmen an die Kunden ausgeliefert. Dadurch lassen sich die in einer eigenen Spedition gebundenen Mittel anderweitig einsetzen. Eine höhere Stufe ist die Auslagerung der Lagerbewirtschaftung und der Verteilung an die Kunden. Allenfalls kann man dann in der früheren Lagerfläche eine wachsende oder modernisierte Produktion unterbringen. Jedenfalls fällt damit der künftige Kapitalbedarf für das Lager und die Spedition weg. Dafür kann beispielsweise mehr in die Forschung und Entwicklung oder in die Pflege und Erschliessung von Märkten investiert werden.
Anspruchsvolle Leistungen
Heute werden, zusammen mit den klassischen logistischen Grundleistungen wie Transport, Warenumschlag und Lagerbewirtschaftung, mehr und mehr auch anspruchsvollere Dienstleistungen an spezialisierte Logistikunternehmen ausgelagert. Dazu zählen das Abfüllen von Flüssigkeiten, das Etikettieren, das Einpacken und das Umpacken von Produkten, einfache Montagearbeiten. Damit werden wichtige Schritte in der Wertschöpfungskette in fremde Hände gegeben. Ziel ist es, die ausgelagerten Tätigkeiten mit tieferen Kosten und in hoher Qualität ausführen zu lassen.
Sorgfältig abwägen
Oft wird die Schwierigkeit der Auslagerung von Tätigkeiten unterschätzt. Deshalb gibt es eine Grundregel: Bevor ausgelagert wird, sollten alle unternehmenseigenen Möglichkeiten zur Optimierung der eigenen Logistik und Wertschöpfungskette ausgelotet werden. Auf jeden Fall müssen beim Abwägen, ob ausgelagert werden soll, die Kosten und Ersparnisse vollständig erfasst werden. Sonst läuft man Gefahr, einen falschen Entscheid zu fällen. Dieser kann später dann oft nur noch mit hohen Kosten rückgängig gemacht werden. Wichtig ist es zudem, den potenziellen Auslagerungspartner sorgfältig auszuwählen. Entscheidend ist dabei nicht nur der Preis. Ins Gewicht fallen auch die zugesicherte Qualität der Dienstleistungen sowie die langfristigen Überlebenschancen des Partners.
Neue Risiken
Mit der dauerhaften Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Unternehmen entstehen beim Auslagerer neue Risiken. Insbesondere für die klassischen logistischen Grundleistungen wie Transport, Warenumschlag und Lagerbewirtschaftung nutzen die Logistikunternehmen oft standardisierte Verträge. In diesen werden auch die Haftungsverhältnisse für die Risiken festgehalten. Solche Verträge gibt beispielsweise der Verband Schweizerischer Speditions- und Logistikunternehmen (SPEDLOGSWISS) heraus. Bevor ein Vertrag unterschrieben wird, muss er sorgfältig geprüft werden. In vielen Fällen lohnt es sich, aufgrund der jeweiligen Umstände einzelne Standardbestimmungen durch speziell ausgehandelte Klauseln zu ersetzen. Je tiefer ein Logistikdienstleister in den Wertschöpfungsprozess des Auslagerers eingreift, desto mehr sollten die Prozessabläufe schriftlich festgelegt werden. Dabei sind die zahlreichen Schnittstellen und Verantwortlichkeiten zu definieren. Die Prozesse werden meist in Handbüchern oder Handlungsanweisungen präzise dokumentiert. Diese dienen dann den Mitarbeitenden beider Vertragsparteien bei der Erbringung der Dienstleistung als nützliche und verbindliche Wegweiser. Bei einer vertieften Zusammenarbeit werden in der Regel heikle Daten und Informationen ausgetauscht. Es macht daher Sinn, sich vertraglich zur Geheimhaltung zu verpflichten.